- Erzdiakon
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Der Diakon (von griech. διάκονος diakonos „Diener, Knecht“) bekleidet ein geistliches Amt innerhalb der Kirche, den Diakonat. Seine Aufgaben beschränken sich nicht auf die Diakonie, sondern umfassen wie die der anderen geistlichen Ämter auch Verkündigung (Martyria, Zeugnis) und Gottesdienst (Leiturgia, Liturgie). Die Diakone waren ursprünglich Gehilfen der Apostel zur Verwaltung des gemeinsamen Vermögens und zur Leitung der gemeinsamen Mahlzeiten (und wohl damit verbunden auch der Eucharistie).
In der katholischen Kirche ist die Weihe zum Diakon die erste Stufe (zweite Stufe Priester, dritte Stufe Bischof) des Weihesakraments. Die Eingliederung in die Gemeinschaft der Geistlichen (den Klerus) geschieht durch diese sakramentale Weihe, die durch das vom Bischof gesprochene Bittgebet um die Ausgießung des Heiligen Geistes und die im Amt benötigten Gnadengaben sowie die Handauflegung des Bischofs auf das Haupt des zu Weihenden vollzogen wird.
In der evangelischen – vor allem der reformierten – Tradition wird der Diakon entsprechend Calvins Genfer Kirchenordnung als eines der vier kirchlichen Ämter angesehen. Obliegt den Pastoren die Verkündigung, den Presbytern die Gemeindeleitung und Gemeindezucht sowie den Lehrern die Erziehung, so haben Diakone die Aufgabe, sich um die Armen, Bedürftigen und Kranken zu sorgen und sich um die Verwaltung zu kümmern. So gehörte etwa das Krankenabendmahl im Anschluss an die viermal jährlich stattfindenden Abendmahlsfeiern zu ihren Aufgaben.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geschichte des Diakonats
- 2 Diakone in der Neuzeit
- 3 Die Bibel
- 4 Siehe auch
- 5 Weblinks
- 6 Quellen und Verweise
Geschichte des Diakonats
Die ersten sieben Diakone werden im Neuen Testament in der Apostelgeschichte (Apg 6,1–7 LUT) erwähnt. Ursprünglich hatten die von Jesus Christus erwählten Apostel den Auftrag zur Verbreitung der Lehre und daneben die Versorgung der Armen persönlich wahrgenommen, mussten aber feststellen, dass sie mit beidem zugleich überfordert waren. Zu ihrer Entlastung und Unterstützung ließen sie daher von der Jerusalemer Urgemeinde sieben Männer „von gutem Ruf und erfüllt von Geist und Weisheit“ wählen, die sie dann durch Gebet und Handauflegung für ihren Dienst weihten; es waren:
- Stephanus,
- Philippus,
- Prochorus,
- Nikanor,
- Timon,
- Parmenas sowie
- Nikolaus, ein Proselyt aus Antiochia.
Auslöser dafür waren Klagen der Hellenisten innerhalb der Gemeinde gewesen, und wegen ihrer aus dem Griechischen abgeleiteten Namen kann wohl davon ausgegangen werden, dass die Genannten auch als Sprecher bzw. Leiter des hellenistischen Teils der Jerusalemer Urgemeinde fungierten.
In der frühen Kirche erscheint der Diakonat als ein dem Bischof zugeordnetes, von Männern ausgeübtes geistliches Amt. So berichtet bereits Klemens von Rom († um 101), dass die Apostel „nach vorausgegangener Prüfung im Geiste ihre Erstlinge zu Episkopen und Diakonen für die künftigen Gläubigen“ eingesetzt haben (1. Clem. 42,4). Bei Ignatius von Antiochien schreiben Diakone Briefe für den Bischof, predigen oder werden von ihm als Legaten zu einer anderen Kirche gesandt.
Im Laufe des 2. Jahrhunderts entwickelte sich dann das in drei Stufen hierarchisch geordnete geistliche Amt: Diakon, Presbyter und Bischof. Als die Presbyter mehr und mehr die Feier der Eucharistie und die Leitung der Gemeinden übernahmen, wurden die Diakone nach und nach zu Gehilfen der Priester und unterstanden damit nicht mehr unmittelbar dem Bischof, der dann zu seiner Unterstützung einen Erzdiakon (vergleichbar mit dem späteren Generalvikar) berief. Im Laufe der Zeit verkümmerte der Diakonat in der katholischen Kirche sogar zu einer bloßen Durchgangsstufe auf dem Weg zum Priesteramt (9. Jahrhundert).
In der Alten Kirche gab es bis zum Ende des oströmischen Reiches auch weibliche Diakone (Diakoninnen, die zwar keinen Altardienst leisteten, aber sonst im gleichen Rang wie die männlichen Diakone standen).
In der Reformationszeit sah Johannes Calvin das Diakonenamt als eines der vier Ämter in der christlichen Gemeinde an. Es stand gleichberechtigt neben Pfarramt (Verkündigung, Sakramente), Presbyteramt (Gemeindeleitung, Gemeindezucht) und Lehramt (Unterweisung der Gemeinde). Calvin wies ihm die Aufgaben der Krankenfürsorge und der Verwaltung zu. Johannes Calvin gilt als Erneuerer des Diakonen-Amtes gemäß der ursprünglichen Bedeutung im neutestamentlichen Sinn. In der Folge gab es in vielen reformierten Gemeinden Älteste / Presbyter, die für die Armenpflege zuständig waren.
In der evangelisch-lutherischen Kirche trug bis ins 19. Jahrhundert nur der Haupttheologe der Gemeinde den Titel Pastor oder Pfarrer. Weitere in der Gemeinde tätige, studierte Theologen trugen den Titel Diakon, Erzdiakon oder Archidiakon. Der lutherische Theologe Johann Hinrich Wichern gilt als Erneuerer des Diakonenamtes auch im Bereich der evangelisch-lutherischen Kirche; er bezog sich dabei anerkennend auf die Erneuerung des Diakonenamts im Bereich der reformierten Kirche.
Diakone in der Neuzeit
Heute kennt der überwiegende Teil der Christenheit in seinen Kirchen den Diakonat. Dazu gehören evangelische, anglikanische, römisch-katholische, altkatholische und orthodoxe Kirchen, aber auch die Neuapostolische Kirche und die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage („Mormonen“). Daneben gibt es in einigen anderen Kirchen die Funktion des Diakons bisweilen unter anderen Bezeichnungen – so etwa in den Schweizer Reformierten Kirchen als Gemeindehelfer oder bei den Zeugen Jehovas als Dienstamtgehilfe. Neben der Diakonie können Diakone in allen Kirchen auch Lehr- und Verkündigungsfunktionen haben.
Römisch-Katholische Kirche
Im katholischen Kirchenrecht war der Diakonat lange Zeit nur die erste Weihestufe, und die letzte Stufe für Priesteramtskandidaten vor ihrer Priesterweihe (Anwärter, Lektor, Akolyth, Diakon, Priester). Das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) stellte das Amt des Ständigen Diakons als eigenständiges Amt der katholischen Kirche wieder her. Diakone gehören danach zum Klerus. Sie assistieren dem Priester bei der Eucharistiefeier, verkünden hier das Evangelium und können predigen. Sie können die Taufe spenden, kirchliche Trauungen und Begräbnisfeiern leiten, Wortgottesdienste feiern, die Kommunion und Segnungen spenden. Die Feier der Eucharistie sowie die Spendung der Krankensalbung und des Bußsakramentes bleiben dagegen den Priestern vorbehalten.
Durch zunehmenden Priestermangel und Zusammenlegung von Pfarreien übernehmen vermehrt Diakone Aufgaben. Seit langem wird diskutiert, ob es nicht sinnvoll wäre, Diakonen auch die Vollmacht zur Spendung der Krankensalbung zu erteilen, da Diakone einen Kranken vor seinem Tod oft viele Jahre seelsorglich begleiten. Dies wird jedoch bisher von der Kirche abgelehnt, unter anderem wegen der anzustrebenden Verbindung mit der Spendung des Bußsakraments und der eigenen sündenvergebenden Wirkung der Krankensalbung.
Schwerpunkt diakonischer Arbeit ist aber der Dienst an den Armen und Benachteiligten der Gesellschaft. Hier liegen dem Diakon besonders die körperlich, seelisch, geistig und sozial Bedürftigen am Herzen. Diakone sind das „soziale Gewissen“ der Kirche. In Notsituationen (wenn für eine Gemeinde auf Dauer kein Pfarrer gefunden werden kann) können die Bischöfe auch einen Diakon als Bezugsperson für eine Gemeinde einsetzen und ihm insbesondere die geistliche Leitung dieser Gemeinde übertragen.
Bewerber für das Amt des Diakons können verheiratet sein (Mindestalter 35 Jahre) oder sich zum Zölibat verpflichten (Mindestalter 25 Jahre, ist eine anschließende Priesterweihe beabsichtigt, 23 Jahre).[1] Bei verheirateten Männern, die zum Diakon geweiht werden, gilt der Zölibat nicht für die bestehende Ehe, wohl aber, wenn die Frau stirbt oder die Ehe kirchenrechtlich wirksam annulliert wird – in diesem Fall darf der Diakon nicht wieder heiraten. Von diesem Verbot kann dispensiert werden, insbesondere, wenn kleine Kinder zu versorgen sind. Des Weiteren ist bei Verheirateten die Zustimmung der Frau zur Weihe eine Voraussetzung. Der Ständige Diakonat kann sowohl neben einem Zivilberuf als auch im Hauptberuf ausgeübt werden.
Die Weihe eines Diakons setzt – neben der Berufung – den Abschluss eines theologischen Studiums (Hochschule, Fernkurs oder bistumseigenes Institut) und in der Regel eine vierjährige Ausbildungszeit in einem Bewerber- bzw. Diakonatskreis voraus.
In den deutschen Bistümern gab es am 31. Dezember 2007 insgesamt 2.912 Diakone.[2]
Während liturgischer Handlungen, die er leitet, trägt der Diakon als Amtszeichen die Diakonenstola über dem Chorgewand oder der Albe. Die liturgische Kleidung des Diakons bei der Assistenz in der Heiligen Messe ist die Dalmatik, die wie das Messgewand des Priesters über Albe und Stola getragen wird.
Der Diakonat für Frauen in der römisch-katholischen Kirche
Die Einführung des Diakonats für Frauen ist ein umstritten diskutiertes Thema innerhalb der römisch-katholischen Kirche, zumindest in der westlichen Welt. Manche nennen den derzeitigen Seelsorgenotstand durch den Priestermangel sowie die grundsätzliche Gleichstellung der Frau in allen anderen Lebensbereichen als Argumente für den Diakonat der Frau. Gegen die Weihe von Frauen zu Diakonen spricht die fehlende entsprechende kirchliche Tradition. Auch die als Argument zuweilen angeführten Passagen des Neuen Testamentes sind in der Überlieferung nicht eindeutig. Früher verstand man den Diakonat fast ausschließlich als eine Vorstufe zum Priesteramt, das Frauen in der römisch-katholischen Kirche nicht offen steht, eine Auffassung, der bereits das Konzil von Trient widersprochen hatte und die spätestens seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil überholt ist.[3]
Indem Papst Johannes Paul II. lehramtlich abschließend erklärt hat, dass die Weihe von Frauen zu Priestern nicht möglich ist,[4] ist die Frage, ob es möglich ist, Frauen die sakramentale Diakonenweihe zu spenden, eigentlich ebenfalls abschließend geklärt, da durch die weiter oben beschriebene dreifache Entfaltung des Weihesakramentes (Diakon – Priester – Bischof) die lehramtlichen Aussagen des Dokumentes Ordinatio Sacerdotalis auch auf die Diakonenweihe übertragbar sind. Wäre dies nicht so, müsste man von verschiedenen Weihesakramenten oder einer nicht sakramentalen Weihe des Diakons ausgehen. Beides findet sich aber weder in kirchlicher Lehre noch in der kirchlichen Tradition.
Siehe dazu auch den Artikel Diakonin.
Altkatholische Kirche
Die Aufgaben eines altkatholischen Diakons sind in den meisten Mitgliedskirchen der Utrechter Union die gleichen wie die eines römisch-katholischen Diakons; ebenso zählt der zur Gemeinschaft der Ordinierten (Klerus).[5] In der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland dürfen Diakone im Einvernehmen mit dem zuständigen Pfarrer auch Begräbnisfeiern leiten, die Krankensalbung spenden und Trauungen vornehmen.
Die Ausweitung der diakonalen Kompetenzen ist innerhalb der altkatholischen Theologie umstritten. Hauptkritikpunkte sind, dass durch Ausnahmeregelungen die Stellung des Priesters als ordentlichem Spender der Sakramente infrage gestellt wird und dass hier einem Trend nachlaufen wird, der von der römisch-katholischen Kirche aufgrund des Priestermangels angestossen wurde, so dass Diakonat und Presbyterat sich immer mehr angleichen. Dabei wird geltend gemacht, dass es nur wenige originäre Aufgabe des Diakons in der Liturgie gibt: das Einsammeln der Gaben des Volkes und die dabei vollzogene Aussonderung von Brot und Wein für das eucharistische Opfer, die Spendung des Kelches bei der Kommunion sowie die Aufforderungen zum Gebet (z. B. bei den Fürbitten), die der Verbindung zwischen Gemeinde und Zelebrant dienen. Der Vortrag des Evangeliums zählt bereits zu den delegierten, nicht aber zu den originären Rechten, während die Hauptaufgabe des Diakons außerhalb des Kirchenraumes stattfindet: die Spendung der Krankenkommunion und die Ausübung der Armen- und Sozialfürsorge.[6]
Die Öffnung des Diakonats für Frauen in der altkatholischen Kirche
1982 stellte die Internationale Bischofskonferenz der Utrechter Union fest, dass dem Diakonat der Frau nichts im Wege steht. 1987 wurde daraufhin in der Schweiz die erste Frau zur Diakonin geweiht. Am 26. November 1988 folgte mit der Weihe von Angela Berlis zur Diakonin auch das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland. Am 18. April 2009 wurde Brigitte Glaab als vierte Diakonin für die Gemeinde Aschaffenburg geweiht.[7]
Siehe auch Hauptartikel: Frauenordination
Evangelische Kirche
In den evangelischen Kirchen ist der Diakonat an der Schnittstelle zwischen Verkündigung und Sozialarbeit angesiedelt. So regelt etwa das Diakonengesetz der Union Evangelischer Kirchen: „Im Diakonat nimmt die Gemeinde ihren Dienst der Liebe verantwortlich wahr. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Diakonat der Kirche sind Frauen und Männer mit unterschiedlicher Ausbildung, die gemeinsam mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den diakonischen Auftrag in Sozial- und Bildungsarbeit, in pflegerischen und erzieherischen Tätigkeiten sowie in Verkündigung, Seelsorge und Beratung ausführen. In ihrem Dienst soll die wechselseitige Abhängigkeit von Gottesdienst und Dienst in der Welt erkennbar werden.“[8]
Dem Amt einer Diakonin oder eines Diakons geht in der Regel eine fünfjährige Ausbildungszeit voraus. Darin sind eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem staatlich anerkannten Sozial- oder Pflegeberuf sowie eine mindestens zweijährige theologische Ausbildung eingeschlossen. Daneben gibt es seit vielen Jahren berufsbegleitende und berufsaufbauende diakoniewissenschaftliche Studiengänge mit dem Ziel Diakon oder Diakonin. Auch in dieser Form ausgebildete Diakoninnen und Diakone gehören diakonischen Gemeinschaften an, die sich im Verband Evangelischer Diakonen- und Diakoninnengemeinschaften in Deutschland zusammengeschlossen haben. Der VEDD setzt sich in einem Positionspapier von 1999 dafür ein, das diakonische Amt dem Amt des Pfarrers gleichzustellen.[9]
Vergleichbar den Diakonissenschwesternschaften gibt es für Diakoninnen und Diakone „Diakonische Gemeinschaften“. Sie dienen „der Ermutigung, Befähigung und Unterstützung ihrer Mitglieder“.[10]
Kirchliche oder kirchennahe Einrichtungen mit sozialem Aufgabenschwerpunkt, zum Beispiel Pflegeheime, Kindergärten oder Beratungsstellen, verlangen für deren Leiterinnen und Leiter zuweilen die Ausbildung zum Diakon/zur Diakonin.
Gelegentlich werden Diakone oder Diakoninnen mit der Verwaltung von Pfarrstellen beauftragt.
Grundlage und Geschichte des Diakonberufes[11]
1833 begann Johann Hinrich Wichern in Hamburg, 1844 Theodor Fliedner in Duisburg mit der Ausbildung von Gehilfen für diakonische Aufgaben, die als „Brüder“ und seit Ende des 19. Jahrhunderts als „Diakone“ bezeichnet wurden. Wicherns Konzept war bedarfsorientiert. Im Rauhen Haus stellte er Erziehungsgehilfen ein. Diese wurden von den Kindern als „Bruder“ angesprochen.
Fliedner ging es um die Wiederbelebung des altkirchlichen Amtes des Diakons. Er wollte die Diakone hauptsächlich in der Kirchengemeinde einsetzen. Er hatte eine ausgeprägtere Nähe zur Amtskirche. Es gab bei ihm ein Nebeneinander von Brüdern und Schwestern. Dies entsprach nach seinem Konzept der katholischen Kirche und wies eine Nähe zum Ordensleben auf. Dies wurde von Wichern kritisiert. Fliedners Erwartung, dass die Diakone in die Gemeinden eingestellt würden, erfüllte sich nicht. Somit waren auch die Duisburger Diakone bald auf eine Anstellung in der Inneren Mission angewiesen. Trotz der unterschiedlichen Auffassungen im Detail trafen sich Wichern und Fliedner in entscheidenden Fragen, sodass es schließlich zu einem einheitlichen Diakonenberuf kam.
Arbeitsfelder der Diakone
Wichern nannte die Gefangenenseelsorge und die Betreuung der entlassenen Sträflinge (vgl. Resozialisierung). Außerdem wollte er die Diakone für die Schriftenverbreitung einsetzen, was aber nicht so erfolgreich war wie in Amerika. Der Einsatz von Diakonen in der Gemeinde setzte sich erst zur Jahrhundertwende zunehmend durch. Ein wichtiges Arbeitsfeld war seit 1848 die Stadtmission. Sie war nicht an die Amtskirche gebunden und konnte deswegen flexibler auf die Bedürfnisse der Menschen in der Großstadt eingehen. Der Stadtmissionar erschien als der klassische Berufsarbeiter der Inneren Mission. Weitere Tätigkeiten waren der Einsatz als Hausväter und Gehilfen in Einrichtungen der „rettenden Liebe" (Erziehungs-, Armen- und Fürsorgeanstalten), als Seemannsmissionare oder im der Wandererfürsorge.
Ausbildungs- und Standesfragen
Die Diakonenausbildung war universalistisch angelegt. Wichern legte Wert auf eine solide Ausbildung: „Bloß guter Wille und die einfache Gesinnungsäußerung reichen bei weitem nicht aus.“ Der Diakon erwarb Allgemeinbildung und Bibelkunde. Er wurde in die Theorie der Inneren Mission eingeführt und mit wirtschaftlichen und erzieherischen Fertigkeiten ausgerüstet. Damit waren die Diakone flexible Kräfte, die im Entsendungsdienst mit verschiedensten Lagen zurechtkamen.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Ausbildung waren ein guter Leumund und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Handwerk. Manchmal wurden auch Lehrer und Landarbeiter angenommen. Angesichts der bereits vorangegangenen Berufsbildungszeit dauerte die Ausbildung insgesamt verhältnismäßig lang. Wichern sah eine Länge von vier Jahren vor.
Die zunehmende Professionalisierung sorgte für eine Emanzipierung der Diakone von ihren Vorstehern, die durchweg Theologen waren. 1913 gründeten die Diakone einen Berufsverband. Vor allem die Pfarrer fürchteten gegenüber den Gemeindediakonen um ihren Einfluss. Dagegen wollten die Diakone vor allem eine Klärung ihres Standes herbeiführen. Der Diakonat sollte als vollwertiges Amt in der Kirche angesehen werden – ein Ziel, das bis heute noch nicht erreicht ist.
Selbstbehauptung und Modernisierung
Die Männliche Diakonie antwortete auf die Herausforderungen des Weimarer Wohlfahrtsstaates mit einem weiteren Professionalisierungsschub. Der Diakonenverband drängte auf eine Einbeziehung der Fächer Pädagogik, Psychologie und Sozialrecht. Im Nationalsozialismus standen Teile der Diakonenschaft den regimetreuen Deutschen Christen nahe. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Diakonenberuf neu organisiert. Auf den gesellschaftspolitischen Wandel seit den sechziger Jahren reagierte die westdeutsche Diakonie mit der Öffnung des Diakonenberufes für Frauen. Die erste Diakonin wurde 1968 in Hamburg ausgebildet. Die Ausbildung verlagerte sich zunehmend an Fachhochschulen. 1991 schlossen sich west- und ostdeutsche Gemeinschaften zum Verband Evangelischer Diakonen- und Diakoninnengemeinschaften (VEDD) zusammen.
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche
In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche wird zwischen den – grundsätzlich männlichen – Pfarrdiakonen und Diakonen bzw. Diakoninnen unterschieden. Pfarrdiakone sind Laien, die sich selbstständig theologisch qualifiziert haben. Ihnen ist das Recht der Wortverkündigung übertragen worden. Die Verwaltung der Sakramente ist ihnen nicht gestattet. Neben diesen Aufgaben können sie in der ihnen zugeordneten Gemeinde auch Beerdigungen durchführen. Hierbei unterstehen sie aber einem Pfarrer und sind an seine Weisungen gebunden.
Die Diakone und Diakoninnen sind hauptamtlich beschäftigt und haben neben einem Studium (in der Regel Sozialpädagogik) noch eine zusätzliche Ausbildung. Dieser Ausbildungsgang ähnelt dem in den Evangelischen Landeskirchen. Sie engagieren sich in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Senioren. Gottesdienstliche Verkündigungsaufgaben (Predigt) oder Sakramentsverwaltung sind ihnen nicht gestattet.
Evangelisch-methodistische Kirche
In der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) gibt es ein ordiniertes Diakonenamt auf Lebenszeit. Dieses wurde auf der Generalkonferenz 1996 in das Book of Discipline aufgenommen und mit der Zentralkonferenz 2004 in die Verfassung, Lehre und Ordnung der EmK aufgenommen.[12]
Diakoninnen und Diakone sollen besonders den Auftrag der Kirche zum Dienst an der Welt vertreten. Sie tun dies durch diakonische Arbeit, Verkündigung und Lehre. Sie sind auch beauftragt, den ordinierten Ältesten (Pastoren) bei der Verwaltung der Sakramente zu helfen, dürfen jedoch selbst keine Sakramente verwalten.
Die Aufgabengebiete für Diakoninnen und Diakone können in übergemeindlichen Werken, Einrichtungen und Institutionen, die mit der EmK in Verbindung stehen, sowie in Gemeinden und Gemeindeverbänden liegen. Es ist möglich sowohl für einen hauptamtlichen, als auch für einen neben- oder ehrenamtlichen Dienst zur Diakonin bzw. zum Diakon ordiniert zu werden.
Bisher gibt es in der EmK in Deutschland noch keine ordinierten Diakoninnen oder Diakone. Ein Diskussionsprozess, wie dieses neue Amt in der EmK in Deutschland umgesetzt werden kann, hat begonnen.[13]
Kirchen und Gemeinschaften in der Tradition von Erweckung und Täuferbewegung
In vielen weiteren Freikirchen, zum Beispiel in den Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden, sind Diakone gewählte Mitglieder der örtlichen Gemeindeleitung. Während die Gemeindeältesten für die Gemeinde insgesamt Verantwortung tragen, sind die Diakone für Teilbereiche der Gemeindearbeit zuständig (Kassenverwaltung, Haus- und Grundstücksverwaltung, Jugendarbeit, Hauskreise etc.). In einigen Gemeinden sind auch hauptamtliche Diakone angestellt. Sie haben in der Regel eine Bibelschulausbildung absolviert.
Neuapostolische Kirche
In der Neuapostolischen Kirche ist das Diakonenamt die niedrigste Stufe der Ämterhierachie. Früher gab es auch ein Unterdiakonenamt, dieses Amt wird nicht mehr neu besetzt. Zu den Aufgaben eines Diakons gehören die Mithilfe bei der Vor- und Nachbereitung des Gottesdienstes (Kirche aufschließen, Altar herrichten etc.), Mithilfe bei Kranken- und Hausbesuchen, bei der seelsorgerischen Betreuung von Waisenkindern, Senioren etc. Ein Diakon kann auch während des Gottesdienstes zur Mitpredigt herangezogen werden. Er kann in Ausnahmefällen Gottesdienst leiten, allerdings ohne Feier des Heiligen Abendmahls. Dies ist den priesterlichen Ämtern vorbehalten. Nach neuapostolischer Glaubenslehre soll der Diakon „ein Zeuge der Wahrheit sein und dadurch denen helfen, die noch in Unwissenheit und Irrtum stehen“.[14] Er soll „allen Gliedern der Gemeinde ein Vorbild im Glauben und Gehorsam, in Liebe und Eifer, Treue und Friedfertigkeit sein“.[15] Er wird als „Mithelfer zur Ordnung des Gottesdienstes“[16] bezeichnet. Neuapostolische Diakone sind Laien ohne theologische Ausbildung, ehrenamtlich und unentgeltlich in den Gemeinden tätig.
Die Bibel
Von den Diakonen – 1. Brief des Paulus an Timotheus (1 Tim 3,8–13 LUT)
„8Desgleichen sollen die Diakone ehrbar sein, nicht doppelzüngig, keine Säufer, nicht schändlichen Gewinn suchen; 9sie sollen das Geheimnis des Glaubens mit reinem Gewissen bewahren. 10Und man soll sie zuvor prüfen und wenn sie untadelig sind, sollen sie den Dienst versehen. 11Desgleichen sollen ihre Frauen ehrbar sein, nicht verleumderisch, nüchtern, treu in allen Dingen. 12Die Diakone sollen ein jeder der Mann einer einzigen Frau sein und ihren Kindern und ihrem eigenen Haus gut vorstehen. 13Welche aber ihren Dienst gut versehen, die erwerben sich selbst ein gutes Ansehen und große Zuversicht im Glauben an Christus Jesus.“
Siehe auch
Weblinks
Evangelische Seiten
- Ausbildung zur Diakonin / zum Diakon: Übersicht über die evangelischen Ausbildungsstätten in Deutschland
- Verband Evangelischer Diakonen-, Diakoninnen- und Diakonatsgemeinschaften in Deutschland e.V.
- Diakoniegemeinschaft Stephansstift
- [2]
Römisch-Katholische Seiten
- katholisch.de: Dienst an der Gemeinde. Berufung Diakon
- katholisch.de: Berufe in der Kirche (mit Links zu den einzelnen diözesanen Diakoneninstituten)
- Arbeitsgemeinschaft Ständiger Diakonat in Deutschland
Quellen und Verweise
- ↑ CIC Can. 1031 § 1 [1]
- ↑ Quelle: Arbeitsgemeinschaft Ständiger Diakonat in Deutschland: Aktuelles-Statistik, hier Tabelle 1
- ↑ Lumen gentium 29
- ↑ Johannes Paul II: Ordinatio sacerdotalis
- ↑ Urs von Arx: Die Erneuerung des Diakonats in der altkatholischen Kirche; in: Internationale Kirchliche Zeitschrift 95 (2005), Seite 209–213.
- ↑ David R. Holeton: The Liturgical Role of the Deacon in the Past and Today; in: Internationale Kirchliche Zeitschrift 95 (2005), Seite 214–233.
- ↑ alt-katholisch.net: Neunte katholische Geistliche in Deutschland – Brigitte Glaab zur Diakonin geweiht; Bericht vom 18. April 2009
- ↑ Diakonengesetz der Union Evangelischer Kirchen: Präambel
- ↑ VEDD: Der Diakonat
- ↑ Diakonengesetz der Union Evangelischer Kirchen: § 10
- ↑ Michael Häusler: Vom Gehilfen zum Diakon
- ↑ Günter Winkmann (EmK): Hinweise zur Kirchenordnung
- ↑ Quelle: Verfassung, Lehre und Ordnung, Abschnitte III und IV; 2005
- ↑ Quelle?
- ↑ Quelle?
- ↑ Quelle?
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