Erziehungsübertragung

Erziehungsübertragung

Muttizettel ist in Deutschland eine umgangssprachliche Bezeichnung für ein Schriftstück, mit dem eine erziehungsberechtigte Person eine andere volljährige Person (den „Erziehungsbeauftragten“) für die Dauer einer Tanzveranstaltung gemäß Jugendschutzgesetz § 1 Abs. 1 Nr. 4 mit der Aufsicht ihrer minderjährigen Kinder beauftragen kann. Es ist gemäß § 5 Abs. 1 bei Jugendlichen unter 16 Jahren generell und bei Jugendlichen ab 16 Jahren bei einem Aufenthalt nach 24 Uhr notwendig. Die Nachweispflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 1.

Das Dokument muss die Personenangaben der drei beteiligten Personen, die Unterschrift der beiden Erwachsenen sowie Ort und Datum der Tanzveranstaltung enthalten. Gelegentlich wird auch eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten verlangt.

Einige Diskotheken bieten auf ihrer Website Vordrucke für den sogenannten Muttizettel zum Herunterladen an.

Das Jugendschutzgesetz sieht die Regelung seit 2002 vor, sie war ursprünglich als Lockerung gedacht. Laut Presseberichten wird der „Muttizettel“ inzwischen jedoch oft mit gefälschten Unterschriften als Persilschein missbraucht.[1]

Weblinks

Quellen

  1. Freibrief für Teenies; Bericht in Der Spiegel 13/2007 S. 61.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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