- Et altera
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et al., selten ausgeschrieben et alii (Maskulinum), et aliae (Femininum) oder et alia (Neutrum), ist lateinisch und bedeutet „und andere“. Die Abkürzung wird vor allem bei bibliographischen oder ähnlichen Angaben verwendet, wenn nicht alle beteiligten Personen (v. a. Autoren) genannt werden können. Dabei werden in der Bibliografie (Literaturverzeichnis) gewöhnlich alle Autoren ausgeschrieben, in der Quellenangabe hinter dem Zitat oder der inhaltlichen Behauptung jedoch nur die ersten Autoren (ohne Vornamen) und das Jahr (Autor-Jahr-Zitierweise, auch Harvard-Zitat genannt). Hierbei werden zwei Autoren meist ausgeschrieben, ab drei Autoren jedoch nur der erste plus „et al.“. Seltener werden auch drei Autoren noch voll genannt und erst ab dem vierten auf Erstautor plus „et al.“ verkürzt. Die Reihenfolge der Autoren ist dabei die im Werk selbst verwendete, nicht etwa eine alphabetische. Auf einen Artikel mit vielen Autoren kann im Text zum Beispiel mit „(Müller et al. 1999)“ verwiesen werden.
Das Maskulinum findet korrekte Anwendung bei Gruppen aus Männern und Gruppen aus Männern und Frauen, während die Femininum-Form nur dann korrekt ist, wenn es sich bei den Anderen um Personen weiblichen Geschlechtes handelt. Das Neutrum (Plural) „et alia“ würde grammatikalisch korrekt nur bei einer Aufzählung unbelebter oder geschlechtsloser Objekte angewendet werden, jedoch ist es als geschlechtsneutrale Alternative gebräuchlich.
et al. ist auch die Abkürzung für et alterii, abgeleitet von lat. et alter, „und der eine von zweien“, während et alii die Pluralform, maskulin, von et alius ist: „und der andere von mehreren“. Diese Abkürzungen werden in der juristischen Fachsprache ebenso verwendet, wenn mehrere Personen etwa im Strafverfahren angeklagt sind oder im Zivilprozess Partei eines Verfahrens sind.
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