- EuK
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Eine Erdungs- und Kurzschliesseinrichtung (EuK) ist ein elektrotechnisches Anlagenteil, welches nach Feststellen der Spannungsfreiheit dazu dient, ein aktives Anlagenteil allpolig zu erden und kurzzuschließen (Regel 4 der Fünf Sicherheitsregeln). Im Fehlerfall (fälschlicherweises Unterspannungsetzen des freigeschalteten Anlagenteils) wird die Einspeisespannung kurzgeschlossen, es kann keine unzulässig hohe Berührungsspannung entstehen und die vorgeordneten Schutzorgane (Sicherungen, Schutzrelais etc.) trennen das Anlagenteil von der Einspeisequelle.
Im Bereich der neuen Bundesländer wird zwischen einer freimelde- und freigabebereiten Arbeitsstelle unterschieden: Wird nur an den Schaltstellen geerdet und kurzgeschlossen, so ist das freigeschaltene Anlagenteil freimeldebereit. Wird zusätzlich an der Arbeitsstelle geerdet und kurzgeschlossen, so ist dieses Anlagenteil freigabebereit.
Ausführungen
- festeingebaute EuKs werden mittels Motor oder Handkurbel geschlossen und geöffnet (z.B. der Erdtrenner eines Hochspannungsschaltanlagenabganges oder einer Freileitung)
- Einschub-EuKs werden als Erdungs- und Kurzschliesseinschübe in Niederspannungsschaltanlagen an Stelle der Einspeiseleistungsschalter eingesetzt (eingefahren)
- seilförmige EuKs (Arbeitserden) werden manuell zuerst mit dem Erdpotential verbunden und danach an aktive elektrotechnische Anlagenteile angeschlossen
- 2-polige stellen eine leitfähige Verbindung zwischen dem Erdpotential und dem aktiven Anlagenteil dar (z.B. Bahnerder, Erdungsseile für Elektrofilteranlagen). Indirekt, über das Erdpotential, können auch Mehrphasensysteme kurzgeschlossen werden
- 4-polige werden zum Freischalten in einem Drehstromsystem benutzt (z.B. Mittelspannungstransformator)
EuKs müssen den örtlichen elektrischen Auslegungsdaten entsprechend dimensioniert sein, da sie den größtmöglichen auftretenden Erd- und Kurzschlussstrom sicher halten sollen.
Um Beschädigungen zu erkennen, sind seilförmige EuKs mit einer transparenten Isolierung ausgestattet.
Sonderfall Fünf Sicherheitsregeln, Punkt 3: Spannungsfreiheit feststellen
Werden einschaltkurzschlussfeste Schnellerder eingesetzt (federgesteuerte Erdungstrenner in Schaltanlagen), so gilt die Betätigung des Erders als "Feststellen der Spannungsfreiheit", jedoch sollte dies normalerweise nicht bzw. nur im Ausnahmefall geschehen.
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