- Eurobanane
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Basisdaten der
Verordnung (EG) 2257/94Titel: Verordnung (EG) Nr. 2257/94
der Kommission vom 16. September 1994
zur Festsetzung von Qualitätsnormen für BananenKurztitel:
(nicht amtlich)Bananenverordnung Geltungsbereich: Europäische Union Rechtsmaterie: Wirtschaftsrecht Veröffentlichung: 20. September 1994 im Amtsblatt L 245 (S. 6) Inkrafttreten: 01. Januar 1995 Letzte Änderung durch: durch Verordnung (EG) Nr. 1135/96 Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! Die Europäische Bananenverordnung ist eine Verordnung (EG) der EG-Kommission, die die Eigenschaften und Klassifizierungen eingeführter Bananen rechtlich verbindlich beschreibt. Dieser Norm entsprechende Bananen werden auch als Eurobananen bezeichnet.
Laut „Verordnung (EG) Nr. 2257/94 der Kommission vom 16. September 1994 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Bananen“ müssen Bananen, die in die EU eingeführt werden, und auch die innerhalb der EU produzierten Bananen eine Länge von mindestens 14 cm und eine Dicke von mindestens 27 mm besitzen. Das Messverfahren wird dabei insofern vorgeschrieben, als dass die Länge der Frucht über ihre Außenwölbung vom Stielansatz bis zum Blütenende gemessen und die Dicke der Frucht durch den Durchmesser in der Mitte der Frucht bestimmt wird.
Für Mehlbananen, Feigenbananen, Bananen, die der industriellen Weiterverarbeitung dienen, und Bananen, die in bestimmten Anbaugebieten innerhalb der EU (wie auf Kreta oder Madeira) erzeugt werden, gibt es Sonderregelungen.
Siehe auch
Weblinks
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