- European Aviation Safety Agency
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Die Europäische Agentur für Flugsicherheit, (European Aviation Safety Agency; EASA), ist die Luftsicherheitsbehörde der Europäischen Union. Sie wurde am 15. Juli 2002 auf Beschluss des Europäischen Rates gegründet und hat seit November 2004 ihren Sitz im KölnTriangle in Köln-Deutz. Der Betrieb startete am 28. September 2003, sie ist seit dem Jahre 2006 voll einsatzfähig. Bevor die EASA nach Köln zog, hatte sie ihren Sitz in Brüssel. Die EASA hat momentan ungefähr 400 Mitarbeiter.
Inhaltsverzeichnis
Vorgänger der EASA
Bevor die EASA im Jahre 2003 gegründet wurde, waren alle EU-Mitglieder für die Flugsicherheit selbst verantwortlich. Es wurden jedoch bereits Versuche unternommen, die Sicherheitsbestimmungen zu harmonisieren. Zu diesem Zweck wurde die Joint Aviation Authorities (JAA) gegründet. Allerdings waren in der JAA verschiedene Interpretationen der Flugsicherheit möglich, was die Harmonisierung sehr erschwerte und die Kosten in die Höhe trieb. Des Weiteren brauchte die JAA für eine Entscheidung die Zustimmung aller EU-Mitglieder, was den Prozess weiter erschwerte.
Leitung der EASA
Die EASA wird vom Direktor Patrick Goudou geleitet. Patrick Goudou wird von dem Verwaltungsrat unterstützt, in dem Vertreter der EU-Mitglieder, der Europäischen Kommission, Norwegens, Islands und der Schweiz vertreten sind.
Auftrag der EASA
Die EASA hat die Aufgabe, einheitliche und hohe Sicherheits- und Umweltstandards auf europäischer Ebene zu erstellen und zu überwachen. Sie berät hierbei die Europäische Kommission mit ihrem Fachwissen auf den Gebieten Flugsicherheit und Abschluss internationaler Abkommen. Sie wird vom Europäischen Parlament kontrolliert.
Exekutive Aufgaben
Die EASA ist berechtigt, verschiedene exekutive Aufgaben in den Bereichen Flugsicherheit, Zulassungen für zivile Flugzeuge, Hubschrauber etc. und bei der Herstellung wahrzunehmen. Dazu werden zum Beispiel Zulassungsvorschriften herausgegeben (siehe CS-22, CS-23, CS-25, CS-VLA). Jedoch ist die EASA nicht für die Prävention illegaler Handlungen (z.B. Flugzeugentführungen) verantwortlich. Dies obliegt den Mitgliedsstaaten.
Zukünftige Aufgaben
Es ist geplant, die EASA in Zukunft mit den oben genannten Kompetenzen, insbesondere mit der Zulassung des Flugpersonals, auszustatten. Bis die Erweiterung der Grundverordnung jedoch nicht bestätigt ist, sind die Mitgliedsstaaten für die genannten Bereiche selbst verantwortlich.
Weblinks
Europäische Agentur für den Wiederaufbau | Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen | Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs | Europäische Agentur für Flugsicherheit | Europäische Agentur für Grundrechte | Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit | Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz | Europäische Arzneimittelagentur | Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit | Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht | Europäische Eisenbahnagentur | Europäische Fischereiaufsichtsagentur | Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde | Europäische Agentur für chemische Stoffe | Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit | Europäische Stiftung für Berufsbildung | Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen | Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung | Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten | Gemeinschaftliches Sortenamt | Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) | Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union | Europäische Umweltagentur | Europäische Zentralbank | Eurostat
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