- Akademisches Fechten
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Eine Mensur (lateinisch mensura, „Abmessung“) ist ein traditioneller, streng reglementierter Fechtkampf zwischen Mitgliedern jeweils verschiedener Studentenverbindungen mit scharfen Waffen. Der Begriff gründet auf dem fechttechnischen Fachbegriff „Mensur“, der seit dem 16. Jahrhundert einen festgelegten Abstand der Fechter zueinander bezeichnet[1].
Mensuren werden je nach Hochschulort mit Korbschlägern bzw. Glockenschlägern gefochten. Die Fechter sind heute fast vollständig gegen Verletzungen geschützt. Lediglich Teile von Kopf und Gesicht sind frei und können verletzt werden. Durch solche Verletzungen entstehende Narben heißen Schmiss. Vereinzelt fechten auch Schülerverbindungen Mensuren, jedoch in aller Regel nicht mit scharfen Waffen. (siehe dazu: Pennales Fechten).
Mensuren werden von vielen Studentenverbindungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz gefochten, vereinzelt auch von Verbindungen in Belgien und im Baltikum. Bei den pflichtschlagenden Verbindungen sind deren Mitglieder verpflichtet, Mensuren zu fechten, bei den fakultativ schlagenden Verbindungen obliegt dies der individuellen Entscheidung des einzelnen Mitglieds, während ein Einüben („Einpauken“) der Fechttechnik jedoch verpflichtend ist, bei den freiwillig schlagenden (oder kurz freischlagenden) Verbindungen wiederum ist das Einpauken freiwillig, wird sich jedoch entsprechend eingepaukt, so ist das folgende Fechten einer Mensur verpflichtend.
Die Eigenart der Mensur
Das Mensurfechten ist weder Sport noch Duell, hat aber mit beiden Formen menschlichen Kräftemessens Gemeinsamkeiten.
Wie beim Sport muss zwischen den Kontrahenten keine persönliche Antipathie bestehen. Ein gewisses Vertrauen zueinander ist für ein „Paukverhältnis“ sogar nötig. Allerdings kennt eine Mensur keine Gewinner oder Verlierer. Wichtiger als ein Sieg ist die „aufrechte Teilnahme“. Die Leistung jedes teilnehmenden Fechters – des „Paukanten“ – wird unabhängig von der Leistung seines Gegners bewertet: etwa nach Stand, Moral und Technik. Dies nimmt der Mensurconvent vor: ein Gremium, das aus allen anwesenden Corps- bzw. Bundesbrüdern, also anderen Mitgliedern der Studentenverbindung, des jeweiligen Paukanten besteht, die die Mensur vollständig gesehen haben.
Wie das Duell ist die Mensur ein Zweikampf von Männern, bei dem es darauf ankommt, nicht zurückzuweichen. Diese Kampfsituation sollen die Teilnehmer trotz möglicher Verwundung diszipliniert und ohne äußere Anzeichen von Furcht durchstehen können. Das Einüben von „Tapferkeit“ durch Überwinden der eigenen Furcht ist das eigentliche Ziel der Mensur, sodass ein Zurückweichen als Niederlage empfunden und gewertet wird[2].
Anders als beim Duell geht es dabei aber weder um Leben oder Tod noch darum, für „Verletzungen der Ehre“ Satisfaktion (Genugtuung) zu geben. Das ist rechtlich verboten und ausdrücklich nicht mehr Sinn der Mensuren. Diese dürfen heute nur noch unter Bedingungen gefochten werden, die ernsthafte oder gar tödliche Verletzungen der Teilnehmer ausschließen[3].
Der Zweck der Mensur
Schlagende, besonders pflichtschlagende, Verbindungen betrachten die Mensur als wichtige Hilfe zur Persönlichkeitsbildung. Denn in der Vorbereitung darauf muss der Teilnehmer eine saubere Kampftechnik (das „Pauken“) einüben und dabei Disziplin und Sorgfalt entwickeln. Dabei muss er sich mit einer als bedrohlich empfundenen Situation auseinandersetzen, die eigenen Ängste davor überwinden und ihr gefasst entgegentreten[4].
Das Pauken soll zugleich den Zusammenhalt der Gemeinschaft stärken, indem der Paukant für die Verbindung einsteht. Es findet deswegen meist vor den versammelten Aktivitates der am Pauktag teilnehmenden Bünde sowie mit der oftmals regen Teilnahme seitens der entsprechenden Altherrenschaften statt. Die Beteiligten einer Mensur gehören jedoch grundsätzlich zwei verschiedenen Verbindungen an.
Ein erwünschter Nebeneffekt der Pflichtmensur ist es, Studenten, die die Mitgliedschaft nur aus materiellen Motiven anstreben, ohne sich selbst einzubringen, vom Eintritt in die Verbindung abzuhalten.
Den Politikwissenschaftlerinnen Diana Auth und Alexandra Kurth zufolge diente die Mensur darüber hinaus, als zu Beginn des 20. Jahrhunderts Frauen für das Studium an Universitäten zugelassen wurden, der Abschottung gegen, angeblich als bedrohlich wahrgenommene, weibliche Einflüsse. Bis heute gibt es keine ernsthaften Diskussionen in schlagenden Verbindungen über die Frage, ob Frauen aufgenommen werden sollen oder nach der aktiven Teilnahme von Frauen an der Mensur.[5]
Geschichte und Charakter des studentischen Fechtens
Studentische Selbstverteidigung
Im Mittelalter bis zur frühen Neuzeit war die öffentliche Sicherheit gerade bei Überlandreisen kaum gewährleistet. Da besonders Schüler und Studenten oft lange zu ihren Studienorten reisen mussten und dabei oft hohe Geldsummen mitführten, erlaubte Kaiser Maximilian I. von Habsburg ihnen 1514 das Tragen von Waffen zur Selbstverteidigung. Dieses Privileg wurde außer den Studenten nur dem Adel und dem Militär gewährt: Es war damit Ausweis einer gehobenen gesellschaftlichen Position.
Im Mittelalter gab es aber noch kein spezifisch studentisches Fechten. In dieser Disziplin übte sich jeder, der meinte, es zu brauchen und sich die sehr kostspieligen Metallwaffen – meist Schwert und Dussack – leisten konnte: zum Beispiel auch viele Handwerker, wie Innungswappen mit gekreuzten Schwertern heute noch zeigen[6]. In der frühen Neuzeit kamen durch spanischen oder italienischen Einfluss leichtere, elegantere Waffen in Mode, die mehr zum Stich als zum Hieb taugten wie das Rapier und der Degen.
Das Waffenprivileg war eng mit einem sozialen Ehrenkodex verbunden. Von „vornehmen Herren“ erwartete man, dass sie sich Respekt verschafften: nicht nur unterwegs gegen Räuberbanden, sondern gegenüber jedem, der ihren gesellschaftlichen Stand anzweifelte. Wer sich nicht respektvoll genug benahm, dem musste man zeigen, dass man sich zur Wehr setzen konnte. Sonst hatte man nicht nur bei seinen Standesgenossen leicht alles Ansehen verspielt.
Auch bei den damaligen Studenten bildete sich ein besonderes Standesbewusstsein, das auch auf einer eigenen Studentensprache, eigenen Verhaltensnormen (Comment) und spezieller Kleidung (Vorläufer des Couleur) beruhte. Sie fühlten sich durch ihre studentische Freiheit, Lebensfreude und Wehrhaftigkeit aus der Welt der Bürger herausgehoben, unter denen sie lebten. Diesen Stand galt es zu verteidigen.
So wurde das Tragen von Waffen und Ausfechten von Duellen unter Studenten bald unverzichtbarer Bestandteil des universitären Lebens[7].
Die Brutalität wuchs in unruhigen und Kriegszeiten sehr stark an: besonders im 16. Jahrhundert mit den Glaubenskämpfen infolge der Reformation und im 17. Jahrhundert während und nach dem Dreißigjährigen Krieg.
Die Studenten duellierten sich teilweise im Rencontre (frz. „Zusammentreffen, Gefecht“ in der Bedeutung von „wildes Duell“), das heißt sofort an Ort und Stelle, wobei Opfer nicht selten ohne ärztliche Versorgung einfach liegen gelassen wurden[8] .
Verbote wurden über die Jahrhunderte immer wieder – offensichtlich wenig erfolgreich – erlassen. So im 14. Jahrhundert das Erfurter Statut, 1386 der Heidelberger Rektoratsbeschluss, 1570 das Duelledikt von Wittenberg, 1684 das Duellmandat von Jena[9].
Da die Universitätsbehörden sich nur schwer dagegen durchsetzen konnten, versuchten sie, das studentische Fechten in geregelte Bahnen zu lenken. Sie hofften, durch bessere Fechtausbildung die Zahl der Verletzungen minimieren zu können. Das Erlernen der Fechtkunst wurde im Laufe der Zeit eine besondere universitäre Disziplin. Viele Universitäten beschäftigten neben Tanz- und Reitlehrern bald auch eigene Fechtlehrer. So ist zum Beispiel im Jahre 1550 die Anstellung von Fechtlehrern in Jena belegt, für das Jahr 1560 in Rostock[10].
Fechten, Tanzen und Reiten bildeten an den Universitäten die „Exercitien“ (lat. „Übungen“), also die Vorläufer des heutigen Universitätssports.
Die Fechtlehrer gründeten bald eigene Vereinigungen, die gemeinsame Fechttechniken entwickelten. Die berühmtesten in Deutschland waren die Brüderschaft unserer lieben Jungfrau Marien und des Himmelsfürsten St. Marxen (auch St.-Markus-Brüder oder Marxbrüder genannt) sowie die Freifechter von der Feder zum Greifenfels (Federfechter).
Johann Wolfgang von Goethe berichtet in seinem autobiografischen Werk „Aus meinem Leben. Dichtung und Wahrheit“ (Viertes Buch), dass er schon als Schüler in Frankfurt vor Aufnahme seines Studiums in Leipzig im Jahre 1765 regulären Fechtunterricht bei zwei verschiedenen Fechtlehrern erteilt bekommen habe und dass er und seine Freunde schon vorher mit Holzwaffen geübt hätten:
„Wir waren nun herangewachsen, und dem Schlendriane nach sollten wir auch neben andern Dingen fechten und reiten lernen, um uns gelegentlich unserer Haut zu wehren, und zu Pferde kein schülerhaftes Ansehn zu haben. Was den ersten Punkt betrifft, so war uns eine solche Übung sehr angenehm: denn wir hatten uns schon längst Haurapiere von Haselstöcken, mit Körben von Weiden sauber geflochten, um die Hand zu schützen, zu verschaffen gewußt. Nun durften wir uns wirklich stählerne Klingen zulegen, und das Gerassel, was wir damit machten, war sehr lebhaft.“
– Johann Wolfgang von Goethe: [11]
Eine weitere Entwicklung in Richtung auf eine Zivilisierung war die Entstehung des Duells mit „Beschicksleuten“ („Kartellträgern“) und „Beiständen“ („Sekundanten“), wie im Duellmandat von Jena 1684 erstmals erwähnt. Daraus wurde das Duell im Sinne des 19. Jahrhunderts. Auseinandersetzungen wurden nicht sofort ausgetragen, sondern die Austragung wurde von Beauftragten vermittelt, organisiert und unterstützt und fand an einem vereinbarten Ort zu einem festgelegten Zeitpunkt statt. Die Austragung selbst wurde zunehmend reglementiert. Auch gewann die Disziplin und Charakterfestigkeit bei Durchführung und Regeleinhaltung an Wichtigkeit gegenüber dem eigentlichen fechterischen Ergebnis. Diese Entwicklung traf auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen zu, auch auf die Studenten.
Obwohl sowohl das geregelte Duell als auch das ungeregelte „Raufduell“ streng verboten waren, scheint es doch in diesen Jahrhunderten eine gewisse gesellschaftliche Akzeptanz dafür gegeben zu haben, dass ein Student nicht nur Leib und Leben, sondern auch seine „Ehre“ mit der Waffe verteidigte. Andererseits war das wilde Raufen auch gesellschaftlich nicht sanktioniert, erst recht nicht, wenn es dabei Verletzte oder gar Tote zu beklagen gab. Dieser Widerspruch wird von den zeitgenössischen Quellen nicht aufgelöst. So schreibt der Nürnberger Kupferstecher Johann Georg Puschner (unter dem Pseudonym „Dendrono“) um 1725 als Beischrift zu seinen Werken „Der fechtende Student“ und „Der rauffende Student“:
- Der fechtende Student[12]
- Der rauffende Student[13]
- Es kan ein Musen Sohn, nicht allzeit friedlich leben,
- Man pflegt ihm öfftermals, gelegenheit zu geben,
- daß ob er sonsten gleich, die Stritigkeiten flieht,
- er seinen Degen doch, auch von der Scheide zieht.
- Wer keine Händel sucht, und pflegt sich nur zu wehren,
- zur Schirmung seines Leibes, zur Rettung seiner Ehren,
- der thut was ehrlich ist, Er wehrt sich was er kan,
- und tastet an sich selbst, doch keinen Menschen an.
- Das weibliche Geschlecht, der Schmauss und tolles Sauffen,
- bringt offt die Musen-Söhn zum Zanken u. zum Rauffen,
- Ein bloßes Wörtlein richt so grossen Jammer an,
- der sonst nicht, als durch Blut, gestillet werden kan.
- Jedoch wie leicht geschichts, daß die entblösten Klingen
- den einen Gegenpart, um Leib und Leben bringen?
- Entflieht der Thäter dann, dem Weltlichen Gericht,
- verläst denselben doch, das böß Gewissen nicht.
- (Aus: „Natürliche Abschilderung des academischen Lebens in gegenwärtigen Vierzehn schönen Figuren ans Licht gestellet von D.“ Nürnberg bey Joh. Jac. Wolrab. (um 1725))
Die akademischen Behörden machten so feine Unterschiede nicht. Auf das Verabreden, Planen und Ausführen von Duellen standen schwere Strafen, selbst für Zuschauer, auf Totschlag bei einem Duell die Todesstrafe.
Das spezifisch studentische Fechten
Was die Fechtwaffen angeht, benutzten die Studenten bis weit in das 18. Jahrhundert den allgemein üblichen Degen, der zum Beispiel auch bei staatlichen Würdenträgern als fester Bestandteil zur „Civil-Uniform“ gehörte. Er wurde von vornehmen Herren im Alltag ganz selbstverständlich mitgeführt. In den Quellen wird er „Galanteriedegen“, „Beamtendegen“, „Kostümdegen“ oder „Zierdegen“ genannt. Auf Latein verfasste Universitätsstatute sprechen vom gladius consuetus (deutsch: „üblicher Degen“)[14]. Studentenhistoriker verwenden oft den Begriff „Raufdegen“, weil er von den Studenten wegen seiner ständigen Verfügbarkeit zum Raufen verwendet wurde, also zu spontanen Auseinandersetzungen mit der scharfen Waffe. Die ständige Verfügbarkeit hatte aber auch einen Preis. Die Klinge war eher kurz, das Gefäß, also der Schutz für die Fechthand, sehr klein und wenig effektiv. Aber nur so konnte die Waffe bequem im Alltag herumgetragen werden. Diese Nachteile führten bald zur Herausbildung spezieller Duell- und Mensurwaffen.
So gab es in der Entwicklung der von Studenten verwendeten Waffen im 18. Jahrhundert entscheidende Veränderungen. Um 1750 kam in Frankreich ein neue Art von Stoßdegen auf, der „Pariser“. Dabei handelte es sich um eine leichte, elegante und sehr effektive Stichwaffe mit einem großen Stichblatt, das die Fechthand wirkungsvoll vor den Stichen des Gegners schützte, aber ein Herumtragen im Alltag aus praktischen Gründen nicht mehr zuließ. Es stellte sich auch schnell heraus, dass diese Waffe für die studentischen Duelle viel zu gefährlich war. Es kam dabei nicht selten zu den gefürchteten, lebensgefährlichen Lungendurchstößen (Lungenfuchser). Um dies zu entschärfen, entstand ausgehend von Göttingen unter dem Eindruck eines solchen Duells mit tödlichem Ausgang im Jahr 1766[15] das studentische Hiebfechten, für das die Frühform des heutigen Korbschlägers entwickelt wurde. In den östlichen Teilen des Reiches wurde der Glockenschläger erfunden, der sich im Entwurf an die frühen Degen anlehnte.
(Siehe dazu: Studentische Fechtwaffe)
Natürlich gab es an den Universitätsorten auch weiterhin „Raufduelle“, bis im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation den Studenten das Tragen von Waffen in der Stadt sowie bei Spaziergängen und -ritten außerhalb der Stadt verboten wurde. Erlaubt waren sie nur noch bei tatsächlichen Überlandreisen. Damit wurde das reglementierte Duell zum Standard, denn für spontane Auseinandersetzungen waren die Waffen nicht mehr zur Hand. Natürlich waren auch die reglementierten Duelle weiterhin verboten und wurden von den Universitätsbehörden mit Eifer verfolgt.
Diese Entwicklung traf zeitlich zusammen mit dem Untergang der Studentenorden und der Entstehung der frühen Corps (damals auch teilweise noch Kränzchen oder Landsmannschaft genannt). Dabei entstand das studentische Verbindungswesen in der heute noch existierenden Form. Grundsätzliche Neuerung war die schriftliche Fixierung der studentischen Verhaltensnormen (Comment) durch die örtliche Vereinigung der jeweiligen Corps (Senioren-Convent oder SC) als SC-Comment. Diese neuen „geschriebenen Gesetze“ bezogen sich auf alle Studenten an der jeweiligen Universität und bildeten eine frühe Form der studentischen Selbstverwaltung. Die Austragung von Duellen war dabei ein wichtiges Thema.
Entwicklung der Bestimmungsmensur aus dem Duell
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war sowohl das Hiebfechten (mit Korbschläger und Glockenschläger), als auch das Stoßfechten (mit „Pariser“) an deutschen Universitäten verbreitet, jedoch mit unterschiedlichen regionalen Schwerpunkten. Die Stoßmensur soll besonders bei Theologie-Studenten wegen der weniger sichtbaren Schmisse beliebt gewesen sein. Die höhere Gefahr für Leib und Leben wurde dabei in Kauf genommen. Die Studenten an den Universitäten Jena, Erlangen, Landshut (später verlegt nach München) und Würzburg hielten besonders lange am Stoßfechten fest. Die letzten Todesfälle durch Lungenfuchser traten wohl in Jena und München in den 1840er Jahren auf. Die letzte Stoßmensur soll im Jahre 1860 in Würzburg gefochten worden sein.
Gefochten wurde auf Zeit, gemessen in Minuten. Die Regelungen waren – wie heute auch noch – von Universität zu Universität verschieden, aber in wichtigen Punkten ähnlich. Bei einem Treffer wurde die Partie unterbrochen. Ein Treffer wurde bereits gezählt, wenn die Klinge auch nur die Kleidung eines der Fechtenden berührte. Beendet wurde nach Ablauf der Zeit oder bei einem „Anschiss“. Als „Anschiss“ zählte beim Hiebfechten eine Wunde, die mindestens einen Zoll lang war und aus der bei der Untersuchung mindestens ein Tropfen Blut quoll. Bei der Stoßmensur galt als „Anschiss“ eine Stichwunde, die groß genug war, dass man aus ihrem Umriss den dreieckigen Querschnitt der Klinge erkennen konnte.
Zur Mensur trat der Fechter in normaler Straßenkleidung ohne Jacke, aber mit Hemd an. Als Schutzausrüstung dienten
- zylinderartige oder breitkrempige Hüte, später dann eine große, wattierte Mütze in der Farbgebung der regulären Studentenmütze des Fechters,
- eine Halskrause (Seidenbinden oder auch nasse Tücher) zum Schutz der Halsschlagader,
- ein Lederhandschuh mit langem Stulp und
- eine Leibbinde in Verbindungsfarben, später dann ein lederner, wattierter Paukschurz, der vom Bauchnabel abwärts bis zu den Unterschenkeln reichte und an der Rückseite mit Binden enganliegend geschlossen wurde. Die Beine wurden einzeln umwickelt, so dass eine Schrittstellung möglich war. Nach Einführung des Paukschurzes wurde die Leibbinde noch ein paar Jahre von den Sekundanten getragen.
Wilhelm Hauff, der ab 1820 in Tübingen studierte, gibt eine plastische Beschreibung einer solchen Mensur, die vermutlich auf eigener Erfahrung beruhte:
„Wir legten uns nach alter Fechterweise aus, die Klingen waren gebunden, die Sekundanten schrien »los«, und unsere Schläger schwirrten in der Luft und fielen rasselnd auf die Körbe. Ich verhielt mich meistens parierend gegen die wirklich schönen und mit großer Kunst ausgeführten Angriffe des Gegners, denn mein Ruhm war größer, wenn ich mich von Anfang nur verteidigte, und erst im vierten, fünften Gang ihm eine Schlappe gab.
Allgemeine Bewunderung folgte jedem Gang; man hatte noch nie so kühn und schnell angreifen, noch nie mit so vieler Ruhe und Kaltblütigkeit sich verteidigen sehen. Meine Fechtkunst wurde von den ältesten Häusern bis in den Himmel erhoben und man war nun gespannt und begierig, bis ich selbst angreifen würde; doch wagte es keiner, mich dazu aufzumuntern.
Vier Gänge waren vorüber, ohne daß irgendwo ein Hieb blutig gewesen wäre. Ehe ich zum fünften aufmarschierte, zeigte ich meinen Kameraden die Stelle auf der rechten Wange, wohin ich meinen Theologen treffen wolle. Dieser mochte es mir ansehen, daß ich jetzt selbst angreifen werde, er legte sich so gedeckt als möglich aus und hütete sich, selbst einen Angriff zu machen. Ich begann mit einer herrlichen Finte, der ein allgemeines Ah! folgte, schlug dann einige regelmäßige Hiebe, und klapp! saß ihm mein Schläger in der Wange.“– Wilhelm Hauff: Mittheilungen aus den Memoiren des Satan, 1826/27
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden ausschließlich Duelle zur Bereinigung von Ehrenhändeln gefochten. Das galt für alle Studenten und war – obwohl weiterhin streng verboten – Bestandteil der allgemein anerkannten studentischen Kultur jener Zeit. Die Zugehörigkeit zu irgendwelchen studentischen Zusammenschlüssen spielte in dieser Frage keine Rolle. Dabei kam es vor, dass Studenten, die sich unauffällig verhielten, die Universität verließen, ohne ein einziges Mal „auf scharfe Waffen losgegangen“ zu sein. Das war nach damaliger allgemeiner Ansicht auch vollkommen in Ordnung.
Dennoch kann man aus zeitgenössischen Berichten schließen, dass erfolgreiche Fechter nicht nur in Studentenkreisen, sondern auch in anderen Teilen der Bevölkerung hohes Ansehen genossen. So schrieb der Göttinger Pastor Franz Oehme rückblickend über den Zeitraum von 1824 bis 1826:
„Die Kurländer [Mitglieder des Corps Curonia] stehen oben an. Der Zahl nach nur klein, aber durch edle Haltung ausgezeichnet. Excesse hat kein Kurländer begangen, durch welche ein Tadel auf die Verbindung fallen könnte. Wo es Studentenehre betraf mit dem Schläger in der Hand, trat der Kurländer gegen keinen zurück.“
– Franz Oehme: Göttinger Erinnerungen, Gotha 1873
Pastor Oehme brachte in diesen Zeilen zum Ausdruck, dass eine „edle Haltung“ bei einem Studenten nach Auffassung der damaligen Zeit verlangte, „Excesse“, also übermäßiges Feiern und Randalieren, zu vermeiden, es aber auf der anderen Seite auch notwendig machte, seine gesellschaftliche Position „mit dem Schläger in der Hand“ nicht nur zu erkämpfen, sondern auch zu verteidigen.
Im Laufe der Zeit bildete sich die Überzeugung heraus, dass das Fechten mit scharfen Waffen eine besondere charakterfestigende Wirkung habe. Außerdem lasse das Verhalten eines Studenten in solchen Fällen eine Beurteilung seiner persönlichen Qualitäten zu. Besonders die Corps, die in ihren Constitutionen zu Anfang des Jahrhunderts hehre Begriffe hochgehalten und hohe Anforderungen an Freundschaft, Persönlichkeit und Charakter gestellt hatten, sahen es nun als dringend notwendig oder zumindest wünschenswert an, dass ein Student sich beim Fechten mit scharfen Waffen bewährte. Studenten, die nicht so oft in Streitigkeiten verstrickt waren, fühlten sich hierdurch in einem Dilemma gefangen. Nur um gefochten zu haben einen Streit vom Zaun zu brechen galt nämlich gleichermaßen als unehrenhaft. Daraufhin entwickelte sich eine Art der „pro-forma“-Beleidigung, die keinen ehrenkränkenden Charakter mehr hatte, aber als unmissverständliche Aufforderung zum Fechten galt. Die Beleidigung „dummer Junge“ war in vielen Comments Deutschlands als geringste Form der Ehrenkränkung eingestuft und setzte sich als Standardformulierung durch. Im weiteren Verlauf entstanden gar „Kontrahierkneipen“, abendliche Trinkveranstaltungen mehrerer Verbindungen, in deren Verlauf oftmals lauthals und quer über die Tische standardisierte „Beleidigungen“ ausgetauscht wurden, so lange, bis alle Beteiligten ihre Kontrahenten gefunden hatten.
Das wurde schnell als unbefriedigend empfunden. Um 1850 tauchten deshalb die ersten „Bestimmzettel“ auf, anhand derer die Consenioren (Fechtbeauftragten) der einzelnen Verbindungen die Gegenpaukanten ausmachten („bestimmten“). Auf dem Kösener Congress 1859 wurde das Prinzip der Bestimmungsmensur auf Antrag der Marburger Corps beschlossen und damit deutschlandweit durchgesetzt.[16]
Um diese Zeit entstand auch eine Gegenbewegung zur allgemeinen Bestimmungsmensur, denn schon vor den Revolutionen von 1848 bildeten sich die ersten betont christlichen Studentenverbindungen. Viele Studenten vermissten das christlich-religiöse Element und wollten es zum Bestandteil ihres traditionellen Gemeinschaftslebens machen. Sie waren auch die ersten, die das studentische Fechten zur Austragung von Ehrenhändeln für sich ablehnten. 1836 verzichtete die neu gegründete Uttenruthia (Erlangen) von Beginn an auf Duell und Mensur. Das war damals geradezu revolutionär. Viele der nichtschlagenden Verbindungen hatten aber dennoch bis in die 1930er Jahre einen Paukbetrieb, d. h. sie erlernten das studentische Fechten, ohne es aber anzuwenden. Sie wollten damit ihre bewusste Verneinung von Duell und Mensur unterstreichen, indem sie zeigten, dass sie könnten, wenn sie nur wollten.
Nach der Entstehung der Bestimmungsmensur änderte sich in den nächsten Jahren das studentische Fechten wiederum entscheidend. Für das studentische Duell wurden massiv verschärfte Formen der bewaffneten Auseinandersetzung entwickelt, neue Waffen hielten Einzug (Säbel, Pistole). Die Bestimmungsmensur wurde dagegen immer ungefährlicher. Alle Neuerungen beim Schlägerfechten zielten darauf ab, schwere oder gar tödliche Verletzungen auszuschließen. Bis in die 1870er Jahre hatte sich das Schlägerfechten – bis auf Details – auf den Stand von heute entwickelt.
Eine Ausnahme bildeten die sehr alten Corporationen der baltischen Universität Dorpat. Die zahlreichen Ehrenhändel – ganz anders als in Deutschland zum größeren Anteil innerhalb der eigenen Corporation – wurden in der Regel bei Kreismensuren ausgetragen. Da den Corporationen als ebenbürtige Mitglieder zu allen Zeiten aber auch Anti-Duellanten angehörten, die etwa die Mensur aus religiösen Gründen ablehnten, war die Mitgliedschaft im Corps nie an eine Pflichtmensur geknüpft. Bei der bis 1939 gepflegten sehr viel ursprünglicheren Kreismensur bewegten sich die Gegner frei innerhalb eines Kreises; Angriffsfläche waren Hiebe auf den mit einem leichten Hemd bekleideten Brustbereich, während der Kopf durch einen Lederhelm geschützt war.
Mensur und Duell im Kaiserreich
Da der Korbschläger und der Glockenschläger ihre ehrenreinigende Funktion verloren hatten, suchten die Studenten einen Ersatz zur Austragung von Duellen. Da sie in den Städten, die neben der Universität auch eine Garnison hatten, ständig mit den Offizieren rivalisierten, lag es nahe, auch vom Militär die Duellwaffe Säbel zu entlehnen. Der akademische Säbel bestand im Prinzip aus einer Säbelklinge mit Korbgefäß als Handschutz wie bei einem Korbschläger. Er ähnelte somit stark dem Österreichischen Kavalleriesäbel. Beim Säbelfechten blieb die bewegliche Fechtweise erhalten. Die Fechter standen in Schrittstellung, der hintere Fuß war fest und durfte nicht zurückgesetzt werden. Mit dem vorderen Fuß – bei Rechtshändern der rechte – durfte nach vorne aufgerückt („avanciert“) oder zurückgegangen („retiriert“) werden. Die Schutzwaffen waren drastisch eingeschränkt, ihre Kombination konnte speziell festgelegt werden, je nach Schwere des Duellgrundes. Das Säbelfechten galt und gilt bis heute als Zweikampf mit tödlichen Waffen und war immer gesetzlich verboten. Es war nie eine Mensur im heutigen Sinne.
Eine ebenfalls aus dem Militär entlehnte Neuentwicklung war das Pistolenduell, das auch in unterschiedlichen Schweregraden ausgetragen werden konnte.
Säbel- und Pistolenduell mussten vor der Austragung von einem Ehrengericht genehmigt werden, das zu klären hatte, ob überhaupt eine ausreichend schwere Beleidigung vorlag, und alles versuchen musste, den Streit gütlich beizulegen[17].
Das Fechten mit dem Korbschläger oder dem Glockenschläger konnte nun nicht mehr zur Bereinigung von Ehrenhändeln herangezogen werden. Es hatte sich zum Erziehungsmittel entwickelt, das Charakter und Persönlichkeit bilden sollte.
Mensur und Duell waren im Kaiserreich nicht mehr Bestandteil der allgemeinen studentischen Kultur, sondern entwickelten sich zu einer Einrichtung speziell der Studentenverbindungen. Die fechterische Einstellung eines Studenten wurde bestimmt von dem jeweiligen Dachverband, dem seine Verbindung angehörte, und dessen Prinzipien. Die traditionellen Verbände pflegten die Bestimmungsmensur und vertraten bei Ehrenstreitigkeiten das Prinzip der unbedingten Satisfaktion mit der Waffe. Das hieß, sie waren bereit, bei Ehrenhändeln zu einem Duell anzutreten. Es gab aber auch sehr viele Verbände, die die Bestimmungsmensur ablehnten, aber trotzdem Duelle durchführten. Manche Arten von christlichen Verbindungen lehnten jede Auseinandersetzung mit der Waffe kategorisch ab.
Bestimmungsmensur
Die Bestimmungsmensur wurde im Kaiserreich erleichtert und weniger gefährlich gestaltet. Dadurch wurde sie fast zur Routine. Jeden Samstag im Semester war typischerweise Pauktag, meistens ab sechs Uhr morgens. Dann trafen sich die Verbindungen in einem Pauklokal, oft ein diskret gelegenes Ausflugslokal in der Nähe der Stadt. Dort fanden die vorher verabredeten Mensuren praktisch den ganzen Tag lang statt. Am Abend wurde Kneipe gefeiert. Jedes Mitglied einer schlagenden Verbindung stand an jedem Samstag auf Mensur, wenn es medizinisch dazu in der Lage war. Das konnte ungefähr vier bis sechs Mal pro Semester der Fall sein. In der Kaiserzeit beschränkten sich die fechterischen Aktivitäten eines Verbindungsstudenten jedoch nur auf die ersten drei bis vier Semester, danach wurde er Inaktiver, ein Status mit weniger Pflichten, ohne Ämter und ohne Mensuren bis zum Examen. In seinem Leben kam ein Verbindungsstudent zu dieser Zeit so auf ungefähr 15 bis 20 Mensuren. Studentenhistoriker beschreiben den Studenten Fritz Bacmeister als den vermutlich eifrigsten Mensurfechter des 19. Jahrhunderts. Er soll zwischen 1860 und 1866 in Göttingen, Jena und Würzburg rund 100 Mensuren gefochten haben.[18]
Es wird geschätzt, dass im deutschen Kaiserreich in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg jedes Jahr um die 12.000 Bestimmungsmensuren gefochten worden sind.
Die Senkung des Verletzungsrisikos bei der Bestimmungsmensur wurde durch mehrere Arten von Maßnahmen erreicht:
- Zusätzliche Schutzwaffen wie Paukbrille, bis zur Brust hochgezogener Paukschurz, Herzleder und ein den ganzen Arm bedeckender, stark gepolsterter Stulp verhinderten Verletzungen wichtiger Körperteile und ermöglichten neue Arten der Verteidigung (Deckung mit dem Stulp).
- Die zunehmend starre Stellung der Paukanten verhinderte eine Addierung der Geschwindigkeiten von Waffe und Körper. Die Möglichkeit, dass der Fechter in die Klinge seines Gegenpaukanten hineinsprang, wurde so ausgeschlossen.
- Die Beschränkung der Trefferfläche auf den Kopf verhinderte die Durchtrennung von Muskeln, Sehnen und wichtigen Gefäßen. Die Kopfbedeckung musste dazu jedoch abgenommen werden.
- Die Verringerung des Mensurabstandes machte aus dem Fechten vor dem Körper mit weit vorgestreckten Armen ein Fechten über den Köpfen mit hochgereckten Armen und „heruntergeschwippter“ Klinge. Das ermöglichte die Entwicklung einer Position, in der der Fechter auch ohne reagierende Bewegung vollständig gedeckt ist und mit regulären Hieben nicht mehr getroffen werden kann („verhängte Auslage“).
- Gefochten wurde nicht mehr bis zu einem Treffer sondern eine festgelegte Anzahl von Hieben (vier bis – selten – acht) pro „Gang“ mit einer festgelegten Anzahl von „Gängen“ (ca. 30 bis 45) pro Partie. Dadurch wurden gültige Mensuren ohne einen einzigen Treffer möglich.
Es entwickelte sich eine Form des Hiebfechtens mit sehr komplexen und teilweise unnatürlichen Bewegungsabläufen, die sicherstellten, dass der Fechter während seines Hiebes gleichzeitig auch möglichst alle denkbaren Hiebe des Gegners abwehren konnte. Und das bei ausschließlicher Benutzung von Schultergelenk, Ellbogengelenk und Handgelenk.
Alle diese Veränderungen bedingten weitere Reglementierungen, damit ein flüssiges und sinnvolles, chancengleiches Fechten möglich wurde. So wurden kontinuierliche Bewegungen vorgeschrieben, ein „Liegenbleiben“ oder „Lauern“ wurde zunehmend ausgeschlossen. Teilweise wurde der „Anhieb“ festgelegt, also geregelt, welcher Paukant den ersten Hieb ausführen durfte, damit ein Wechseltempo (versetzte Abfolge von Hieb und Deckung) zustandekam. Bestimmte Hiebfolgen wurden als zu defensiv ausgeschlossen[19].
Diese Konzeption des Hiebfechtens besteht bis heute bei schlagenden Verbindungen an deutschen Hochschulen.
In Österreich gibt es bis heute Reste einer beweglicheren Fechtweise, so bei den Corps in Graz. Hier stehen die Fechter nicht ganz so unbeweglich wie an anderen Universitätsorten. In Wien ist es zum Beispiel möglich zu „lauern“, das heißt, durch Verzögerung und Stoppen der eigenen Hiebfolge eine Blöße des Gegenpaukanten abzuwarten und auszunutzen.
Neben den technischen Aspekten spielte jetzt auch die „Mensurbewertung“ eine Rolle. Im Mensurconvent entschieden von nun an die anderen Verbindungsmitglieder, ob eine Partie „zog“, das heißt, ob sie den Ansprüchen der Verbindung entsprach und nach den Regularien gültig war. Dabei zählten verschiedene Aspekte wie die Qualität und Komplexität der Hiebtechnik, aber auch die gezeigte „Moral“ und der „Stand“ des Paukanten. Gänzlich unakzeptabel wurde es in Zeiten der stark reglementierten Mensur, mit dem kontinuierlichen Schlagen aufzuhören („Liegenbleiben“) oder gar als Angstreaktion den Kopf wegzuziehen („Kniesen“, „Mucken“). Dieses grobe Fehlverhalten konnte nun zur Konsequenz haben, dass der Mensurconvent die laufende Partie beendete und den Paukanten „abführte“. Eine Moralabfuhr wird bis heute von den meisten Fechtern mehr gefürchtet als eine körperliche Verletzung. Der Fechter verliert eventuelle Ämter, steht in der „Reinigung“ und muss sich durch weitere Mensuren rehabilitieren. In der letzten Konsequenz kann ein mehrfaches „Danebenfechten“ den Verlust der Mitgliedschaft in einer schlagenden Verbindung zur Folge haben.
Verabredungsmensur
Eine umstrittene Sonderform der Bestimmungsmensur ist die bereits im 19. Jahrhundert entstandene Verabredungsmensur oder Contrahage. Dabei wählen nicht die Fechtbeauftragten zwei gleichwertige Paukanten aus, sondern die Partien werden direkt „verabredet“, wobei in der Regel die Bestimmungen schärfer sind, als bei regulär bestimmten Partien. Dabei gibt es zwei Ausformungen[20]: Wenn sich zwei Einzelpersonen verschiedener (nicht befreundeter) Verbindungen miteinander messen wollen, können sie eine „Persönliche Contrahage“ (PC) verabreden. Wenn zwei Verbindungen die Liste ihrer besten Fechter („Paukantenliste“) gegeneinander stellen, spricht man von einer „PP“ oder „PPS“ („Pro-Patria-Suite“). Die Verabredungsmensur wird nicht von allen pflichtschlagenden Verbindungen unterstützt, kein Dachverband schreibt sie vor oder verlangt sie von seinen Mitgliedsverbindungen bzw. Einzelmitgliedern. Sie ist aber bei einer gewissen Zahl von pflichtschlagenden Verbindungen üblich[21].
Bei den schlagenden Verbindungen bestimmt bis heute die Strenge der „Mensurauffassung“ (der "Mensurstandpunkt") das fechterische Ansehen der Verbindung.
Weimarer Republik und Drittes Reich
Trotz der massiven Umwälzungen in Politik und Gesellschaft hat sich das studentische Fechten nach dem Ersten Weltkrieg praktisch nicht verändert. Die auf Aristokratie und Bürgertum ausgerichteten Studentenverbindungen orientierten sich an den Gebräuchen des Kaiserreichs und setzten ihre Aktivitäten in Mensur und Duell wie vor dem Kriege fort. Da die Studentenzahlen und damit die Zahl der Mitglieder von Studentenverbindungen stark zunahm, wurden auch insgesamt deutlich mehr Mensuren gefochten.
Eine gewisse Annäherung fand in der Weimarer Republik zwischen den schlagenden und den nichtschlagenden (meistens christlichen) Verbindungen statt. Da die nichtschlagenden Verbindungen keine Satisfaktion mit der Waffe geben wollten, wurde nach Lösungen gesucht, Ehrenstreitigkeiten zwischen Mitgliedern aller Verbände nach gemeinsam festgelegten Prinzipien für alle Seiten ehrenvoll beizulegen. Die Verhandlungen zogen sich mehrere Jahre hin, mit unterschiedlichen Zwischenlösungen. Die Weimarer Republik versuchte politisch Einfluss zu nehmen: Ein 1926 vorgelegter Entwurf einer Revision des Strafgesetzbuches sah das Zweikampfverbot vor; mit diesem Entwurf sollte auch die Mensur, die nach allen vorherigen Gerichtsentscheidungen niemals als Zweikampf angesehen worden war, kriminalisiert werden. Endgültig wurde das Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen im Jahre 1928 abgeschlossen. Durch diese Entwicklung wurde die Auffassung vom Studentenwesen als einem speziellen „Stand“, der mit der Waffe verteidigt werden müsse, aufgegeben. Das studentische Duell war praktisch hinfällig geworden.
Die Veränderungen, die das Dritte Reich den Studentenverbindungen abverlangte, betrafen zunächst das Fechten nicht. Der NSDStB setzte sich sogar für die Straffreiheit der studentischen Bestimmungsmensur ein (§ 210 a StGB i.d.F. vom 26. Mai 1933). Das von den Nationalsozialisten geforderte Engagement für NS-Schulungen und Wehrsport ließ zwar kaum Zeit für weitere private Aktivitäten, vom studentischen Fechten wurde aber nicht abgerückt. Nach der Zwangsauflösung der Verbindungen zwischen 1934 und 1936 wurde die Tradition unterbrochen. Die nationalsozialistischen Kameradschaften übten zwar teilweise das Säbelfechten als eine Art von Wehrsport, fochten aber offiziell keine scharfen Mensuren. Der NSDStB erließ 1937 die Ehrenordnung des deutschen Studententums. Sie sah die unbedingte Satisfaktion auf leichtem Säbel vor, allerdings musste ab 1938 jeder Zweikampf vom Reichsstudentenführer genehmigt werden. Auf dieser Basis sollen einige Partien gefochten worden sein.
Als während des Krieges ab etwa 1941 die Aufmerksamkeit der NS-Behörden an den Universitäten nachließ, versuchten sich verschiedene Verbindungen an einigen Universitäten heimlich unter dem Deckmantel der Kameradschaften wieder zu gründen und fochten auch scharfe Mensuren – unter dem ständigen Druck der Strafverfolgung. So sollen allein in Würzburg während des Zweiten Weltkriegs zwischen 1940 und 1944 von den dortigen acht Verbindungen (zum Großteil von den Corps) rund 700 Mensuren gefochten worden sein. In Leipzig wurde gar im Kriege eine schlagende Verbindung (Corps Misnia IV) neu gegründet. Von den Freiburger Verbindungen wurde im Schwarzwald eine Berghütte unterhalten, wo Studenten mit frischen Schmissen einige Zeit vor den Behörden versteckt werden konnten. Die letzten Kriegsmonate beendeten aber auch diese Aktivitäten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und damit des Dritten Reichs suchten die nun an die Universitäten strömenden Studenten, die meistens Kriegsheimkehrer waren – und oft kriegsversehrt –, nach neuen Orientierungsmöglichkeiten und neuen Formen des Zusammenlebens. Als es sich um 1950 abzeichnete, dass es eine Chance gab, die Studentenverbindungen in den traditionellen Formen wiederzubeleben, stellte sich die Frage, ob das auch für die Mensur gelten könne. Am 12. November 1951 kam es auf Veranlassung im Beisein von Bundesinnenminister Robert Lehr (Corps Teutonia Marburg) im Industrie-Club Düsseldorf zu einer Besprechung zwischen den Rektoren der Universitäten Heidelberg, Marburg, Bonn und Würzburg und der Technischen Hochschule München sowie den Vertretern des Kösener Senioren-Convents-Verbands, des Coburger Convents, der Deutschen Burschenschaft (DB), des Cartellverbands der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV), des Kartellverbands katholischer deutscher Studentenvereine (KV) und des Wingolf, in der Generaldirektor a. D. Nord als Vertreter des Coburger Convents für die mensurbeflissenen Verbände erstmals den Verzicht auf die unbedingte Satisfaktion aussprach, gleichwohl aber das Festhalten an der Bestimmungsmensur betonte.[22]
Der Verzicht auf die Austragung von Ehrenhändeln mit der Waffe wurde dann auch gegenüber dem damaligen deutschen Bundespräsidenten Theodor Heuss bei einem Treffen am 8. April 1953 von den Delegationen der maßgeblichen, mensurschlagenden Verbände (KSCV, Weinheimer Senioren-Convent [WSC], DB und CC) bestätigt.
Der Erste Vorsitzende des Verbandes Alter Corpsstudenten (VAC), Justizrat Ranz (Corps Normannia Berlin, Corps Saxonia Kiel) erklärte im Namen aller waffenstudentischen Verbände gegenüber dem Bundespräsidenten:
„Die Korporationsverbände haben in ihren Satzungen die unbedingte Satisfaktion mit der Waffe nicht. Sie sehen vielmehr die unbedingte Satisfaktion darin, dass jeder Korporationsangehörige, der für sein Tun und Unterlassen verantwortlich gemacht wird, sich einem Schiedsgericht unterwerfen muss und bei unehrenhaftem Verhalten mit Bestrafung und Ausschluss zu rechnen hat.“
Damit gehörte das studentische Duellwesen in Deutschland endgültig der Vergangenheit an[23].
Juristische Klarstellungen
Die ersten Bestimmungsmensuren nach dem Zweiten Weltkrieg wurden heimlich und mit ungeklärter Rechtslage gefochten. Polizeiliche Verfolgungen fanden statt, Ausrüstung wurde beschlagnahmt. Im Jahre 1951 wurden die Studenten von Studnitz (Corps Bremensia Göttingen) und Saalbach (Corps Hannovera Göttingen) nach einem auswärts veranstalteten Pauktag in Göttingen „abgefasst“. Daraufhin fand vor der Großen Strafkammer in Göttingen ein Prozess statt. Das Urteil vom 19. Dezember 1951 lautete auf Freispruch, da eine Mensur kein Duell mit tödlichen Waffen sei. Eine Körperverletzung mit Einwilligung beider Kontrahenten der Mensur sei nicht strafbar (§ 226 a StGB a.F., jetzt § 228 StGB) und auch nicht sittenwidrig. Nach einer Sprungrevision der Staatsanwaltschaft bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil am 29. Januar 1953 (BGHSt 4/24) (Siehe auch: Göttinger Mensurenprozess). Voraussetzung für die Straffreiheit wegen Einwilligung sei jedoch, dass die Mensur nicht zum Austragen von Ehrenhändeln diene und dass die einzuhaltenden Regeln des Kampfes sowie die verwendeten Schutzwaffen sicherstellten, dass tödliche Verletzungen ausgeschlossen seien. Ohne diese Voraussetzungen sei die vorherige Einwilligung in die mit der Mensur verbundenen Verletzungen hingegen sittenwidrig und damit unwirksam. Die Rechtslage beim Schlagen einer Mensur entspricht damit der Rechtslage bei der Teilnahme an anderen Sportarten, wie beispielsweise einem Boxkampf.
Der Disziplinar-Dreierausschuss der Universität Göttingen verhängte am 29. Januar 1952 gegen von Studnitz und sieben Mitglieder einer studentischen Landsmannschaft die Strafe der Nichtanrechnung eines Semesters wegen Mensurenschlagens. Das Verwaltungsgericht Hannover, Kammern Hildesheim, hob die Entscheidung wieder auf (Urteil vom 25. März 1954, DVBl 54/680; NJW 54/1384). Dem Weinheimer Corpsstudenten Udo Janssen (Corps Hannoverania Hannover, Corps Teutonia Berlin) wollte die Freie Universität Berlin die Immatrikulation verweigern, weil er sich zum Mensurenschlagen bekannt hatte. Diese Entscheidung wurde am 24. Oktober 1958 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben (BVerwGE 7/287, mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29. Januar 1953).
Entschärfung der Mensur
Aber auch die Bestimmungsmensur änderte sich. So wurden nach dem Zweiten Weltkrieg viel weniger Mensuren pro Person geschlagen. Heute gibt es die Einrichtung der „Pflichtpartien“, also eine Festlegung der Zahl der Mensuren, die der einzelne während seiner Aktivenzeit mindestens zu schlagen hat. Die Bandbreite reicht bei „pflichtschlagenden“ Verbindungen heute von einer bis fünf oder sechs Pflichtpartien. Das ist nur ein Bruchteil dessen, was ein Mitglied einer schlagenden Verbindung vor dem Kriege erbringen musste.
Einige Verbände entschieden sich für die Lösung, ihren Mitgliedsverbindungen das Fechten scharfer Partien freizustellen. Diese „fakultativ schlagenden“ Verbindungen unterhalten einen „Paukbetrieb“, das heißt, alle aktiven Mitglieder nehmen regelmäßig an den Übungsstunden teil. Scharfe Partien werden aber nur von Mitgliedern gefochten, die dies ausdrücklich wünschen. Fakultativ schlagende Verbände haben aber durchaus pflichtschlagende Einzelverbindungen unter ihren Mitgliedern. Ähnlich aufgebaut sind die „freischlagenden“ Verbindungen, die keinen eigenen Fechtbetrieb unterhalten, auch als nicht schlagende Verbindung gelten, es aber jedem Mitglied freistellen, sich einzupauken und ggf. auf die Mensur zu gehen.
Zusätzlich verstärkten sich nach dem Zweiten Weltkrieg beim Mensurfechten die defensiven Elemente. Eine gute Deckung gehört heute zum technisch sauberen Fechten dazu. Das „Sammeln“ von Schmissen ist seit Jahrzehnten verpönt.
Verbesserte Schutzwaffen
Weitere Neuerungen betrafen die Schutzwaffen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das „Nasenblech“ eingeführt, eine gewölbte Metallschiene an der Paukbrille, die Verletzungen der Nase verhindert. Nur in Graz, Wien und der Schweiz werden heute noch Mensuren ohne Nasenblech ausgetragen. Der Oberkörper wurde in der Nachkriegszeit durch das „Plastron“ geschützt, eine dick gepolsterte, hinten geschlossene Weste, die den Oberkörper vollends schützte und das Herzleder überflüssig machte. Der Paukschurz wurde mit dem Plastron fest verbunden. Die letzte Neuerung bei den Schutzwaffen entstand Mitte der 1980er Jahre, als einige junge Corpsstudenten in Zusammenarbeit mit Textilingenieuren die antike Idee des Kettenhemdes wieder aufgriffen und einen Oberkörperschutz entwickelten, der dem Fechtarm mehr Bewegungsfreiheit gestattete. Dadurch verbesserten sich die Möglichkeiten der Deckung erheblich[24].
In einigen Universitätsstädten kam es zu einer Änderung der Regularien bezüglich der Trefferfläche. So entstand der „Hochcomment“, bei dem es untersagt ist, unterhalb der Augen zu treffen. Entstellende Schmisse im Gesicht sollen so vermieden werden. Das führte in einigen Universitätsstädten – vor allem an Technischen Universitäten in Norddeutschland – zur Einführung des Wangenleders, das die untere Gesichtshälfte schützt.
Studentenbewegung
Die letzte große Krise für das studentische Fechten mit scharfen Waffen entstand im Zuge der 68er-Bewegung, also der großen gesellschaftlichen Umwälzungen durch die Studentenbewegung während der 1960er Jahre. Die Auswirkungen zeigten sich nicht sofort, aber als in den folgenden Jahren Abiturienten auf die Universitäten kamen, die durch die Ideen der Erneuerung (und bald auch Radikalisierung) geprägt waren, hatten die traditionellen Studentenverbindungen einen schweren Stand bei der Nachwuchswerbung.
Einige der pflichtschlagenden Verbindungen versuchten in ihren Verbänden Reformen gegen das Fechten durchzusetzen, um sich so den „modernen Zeiten“ anzupassen. So entstanden gerade in den pflichtschlagenden Verbänden Spannungen, die sich vor allem im Jahre 1971 entluden:
- In diesem Jahr schaffte die DB mit dem Historischen Kompromiss die Pflichtmensur als Verbandsprinzip ab, das heißt, die Mitgliedsverbindungen waren nicht mehr verpflichtet, von ihren Einzelmitgliedern die Mensur zu verlangen. Heute gibt es pflichtschlagende und fakultativ schlagende Burschenschaften in der DB.
- Im Zusammenhang mit der Aufgabe der Pflichtmensur durch das Corps Palatia Bonn und deren Ausschluss aus dem pflichtschlagenden KSCV kam es bereits 1958 zu einer ersten Kontroverse über die Bestimmungsmensur. Vier weitere Corps traten nach längeren Verhandlungen 1971 aus dem Verband aus, weil sie das Fechten vollkommen abschaffen wollten. Eine größere Gruppe sympathisierender Corps folgte diesem Schritt jedoch nicht.
- 19 Verbindungen traten 1971 aus dem CC aus mit dem Ziel, das Fechten für sich aufzugeben. 13 dieser Verbindungen gründeten, auch in Anlehnung an den VC, den im CC aufgegangenen Dachverband der farbentragenden Turnerschaften, im Zuge dieser Maßnahme am 6. November 1971 den fakultativschlagenden Marburger Konvent, der heute (2006) aus sieben Turnerschaften besteht. Die Gegenbewegung der Verbindungen des CC, die sich ausdrücklich zur Pflichtmensur bekannten, hieß „Würzburger Kreis“.
Während in den 1970er Jahren die Zeiten für schlagende Verbindungen schlecht blieben, änderte sich das zu Beginn der 1980er Jahre. Heute (Stand 2005) gibt es mehr pflichtschlagende Verbindungen in Deutschland als damals. Es ist auch nicht bekannt, dass die Verbindungen, die die Pflichtmensur aufgegeben haben, heute mehr Nachwuchs haben.
Studentisches Fechten in der DDR
Als zu Beginn der 1980er Jahre sich in der DDR neue Studentenverbindungen gründeten (siehe auch: DDR-Studentenverbindung), war einigen die Pflege des studentischen Liedgutes, der Traditionen beim Feiern und Trinken sowie das Tragen von Couleur nicht genug. Sie wollten auch das studentische Fechten erlernen. So nahmen im Frühjahr 1989 die Verbindungen „Kröllwitzer Seniorenconvent Halle“ und „Saxonia Leipzig“ mit einem Kölner Fechtmeister Kontakt auf und baten um Hilfe [25]
Fechtmeister Henner Huhle fuhr im Juli 1989 nach Halle, wo er von einer Gruppe Studenten in Couleur empfangen wurde, die er im studentischen Fechten unterweisen sollte. Hierzu hatte er Klingen im Auto über die Grenze geschmuggelt sowie Körbe, Paukhelme und Stulpen mit der Post voraus geschickt. Vor Ort befand sich aber bereits Ausrüstung („Paukzeug“), die mit den Mitteln der DDR nach der Vorlage alter Bilder zusammengebaut worden war. Klingen waren aus flachgeschliffenen Moniereisen gefertigt, Stulpen aus Motorradhandschuhen, Masken aus Sicherheitshelmen mit grobem Maschendraht und so weiter.
Eine Gruppe Aktiver aus den beiden Verbindungen in Halle und Leipzig wollte das Fechten einführen und den Paukbetrieb in geregelte Bahnen lenken. Fechtmeister Huhle schlug ihnen vor, eine Fechtgemeinschaft nach dem Vorbild von Turnvater Jahn zu gründen, der in der DDR als historisches Erbe akzeptiert wurde. Unter Weiterführung der beiden nichtschlagenden „Mutterverbindungen“ gründeten sie am 23. Juli 1989 die „Akademische Fechtgemeinschaft Halle/Leipzig“ (AFG) als eigenständiges Fechtkränzchen mit besonderem Zirkel in Gestalt eines stilisierten Glockenschlägers. Nach dem Fall der „Berliner Mauer“ paukten ihre Aktiven bei der Landsmannschaft Preußen Berlin (Coburger Convent der Landsmannschaften und Turnerschaften) und nahmen auch Kontakt zu dem Kösener Corps Lusatia Leipzig (damals in Berlin) auf. Vertreter dieser beiden Verbindungen und des Weinheimer Corps Borussia Clausthal besuchten den von der AFG einberufenen „Mitteldeutschen Waffenstudententag“ in Nordhausen am 12./13.Mai 1990. Hier konstituierte sich die AFG zur pflichtschlagenden Vollkorporation. Am fechterischen Training, zu dem die Lausitzer aus Berlin ihr Paukzeug mitgebracht hatten, beteiligten sich auch Aktive der vor der Wende in Tharandt gegründeten Forstakademischen Verbindung Silvania und der neu aufgemachten Burschenschaft Plessavia Leipzig.
Am 22.September 1990 fand der erste und letzte Pauktag der DDR im Gasthof „Burgblick“ zu Saaleck bei Bad Kösen statt.[26] Die zwischenzeitlich in „Akademische Landsmannschaft Sachsen zu Leipzig“ umbenannte AFG focht unter dem Waffenschutz der Landsmannschaft Preußen Berlin fünf Mensuren. Die Landsmannschaften Brandenburg und Thuringia Berlin stellten je zwei, die unter dem Waffenschutz der Burschenschaft Gothia Berlin angetretene DDR-Verbindung „D.St.V.Markomannia zu Greifswald“ einen Gegenpaukanten. Der erste Mensurfechter der DDR, Olaf-Martin Oels, hat weitere Einzelheiten beschrieben. [27]
Einteilung der Verbindungen nach Einstellung zur Mensur
Bezüglich ihrer Einstellung zur Mensur unterscheidet man heute folgende Formen von Studentenverbindungen:
- Pflichtschlagende Verbindungen fordern von ihren Mitgliedern das Schlagen (Fechten) von Mensuren. Meist ist in der Satzung eine Mindestanzahl von Mensuren festgelegt, die ein Mitglied fechten muss.
- Fakultativ schlagende Verbindungen haben als Verpflichtung, das Mensurfechten zu erlernen (Pauken), stellen ihren Mitgliedern das Fechten von Mensuren aber frei.
- Freischlagende Verbindungen erlauben ihren Mitgliedern das Fechten einer Mensur und pauken auf Wunsch auch ein, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
- Nichtschlagende Verbindungen lehnen das Schlagen von Mensuren grundsätzlich ab und schaffen ihren Mitgliedern keine Möglichkeit, sie zu absolvieren. Das kann auf Grund der religiösen Überzeugung, aber auch auf der Tradition der eigenen Verbindung beruhen. Bis zum Zweiten Weltkrieg war es aber bei vielen nichtschlagenden Bünden üblich, sich bis zur Mensurreife einzupauken; die Mensur wurde aber nicht durchgeführt. Dies sollte zeigen, dass man Mensuren fechten könnte, wenn man dies wollte.
Pflichtschlagende Verbände
Deutschland:
- Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV) (auch in Österreich und der Schweiz)
- Weinheimer Senioren-Convent (WSC)
- Coburger Convent (CC) (auch in Österreich)
- Süddeutsches Kartell
Österreich:
- Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV) (auch in Deutschland und der Schweiz)
- Deutsche Burschenschaft in Österreich (DBÖ)
- Österreichischer Landsmannschafter- und Turnerschafter Convent (ÖLTC) als Teil des CC
- Conservativer Delegierten Convent der fachstudentischen Burschenschaften in Österreich (CDC)
- Österreichischer Pennälerring (ÖPR)
Schweiz:
- Schweizerischer Waffenring
- Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV) (auch in Deutschland und Österreich)
Beteiligte und Ablauf
Bei einer Mensur sind beteiligt[28]:
- ein Unparteiischer
- zwei Paukanten
- zwei Sekundanten
- zwei Testanten
- zwei Protokollführer
- ein bis zwei Paukärzte
Unparteiischer
Der Unparteiische wird von den beiden Sekundanten jeweils vor einer Mensur ausgewählt. Er ist ein Waffenstudent, der bereits selbst eine gewisse Anzahl von Mensuren nach dem entsprechenden Paukcomment geschlagen und idealerweise auch sekundiert haben sollte. Er hat während der Partie zu gewährleisten, dass sich die Anwesenden und die Mensurbeteiligten regelgerecht verhalten. Er nimmt während einer Partie das Hausrecht im Pauklokal wahr.
Im Gegensatz zu einem Schiedsrichter beim Sport hat der Unparteiische (an den meisten Hochschulorten) nicht das Recht, die Partie zu unterbrechen und aus eigenem Antrieb Sanktionen zu verhängen. Er trifft Entscheidungen nur auf Anfrage einer der beiden Seiten. Die Mensur wird also faktisch von den beiden Sekundanten geleitet, die das Kommando zum Beginn geben und „Halt“ rufen dürfen. Nur wenn die Rechtmäßigkeit der Handlung der einen Seite von der anderen Seite angezweifelt wird, wird der Unparteiische um Entscheidung gebeten.
Der Unparteiische darf keiner der beiden paukantenstellenden Studentenverbindungen angehören. Er hat nach bestem Wissen und Gewissen zu urteilen.
Paukant
Der Paukant ist der Fechter, also derjenige, der die Mensur schlägt. Bei einer Mensur gibt es immer genau zwei Paukanten. Die beiden Paukanten gehören prinzipiell unterschiedlichen, nicht miteinander befreundeten Verbindungen an.
Beim Fechten folgt der Paukant den Kommandos der Sekundanten. Er selbst enthält sich üblicherweise während der gesamten Partie jeder Äußerung. Nur im Flüsterton mit seinem Sekundanten darf er reden, alles weitere übernimmt dieser. Es gibt einige Paukcomments, die auch dem Paukanten das Recht auf Haltrufe, z. B. bei Problemen mit den Schutzwaffen geben.
Sekundant
Der Sekundant ist für den Schutz und die „rechtliche Vertretung“ seines Paukanten während der Partie verantwortlich. Er überprüft die Schutzmaßnahmen des eigenen, aber auch die des gegnerischen Paukanten, damit sein eigener Schützling nicht benachteiligt ist. Die Sekundanten sind selbst durch umfangreiche Schutzmaßnahmen rundum vor eventuellen Berührungen mit den scharfen Klingen geschützt. Zusätzlich sind sie mit je einem Sekundantenschläger (mit stumpfer Klinge) ausgerüstet, um ihren Paukanten vor „Los“ und nach „Halt“ physisch vor unerlaubten Hieben decken zu können. Dazu wird bei „Halt“ regelrecht „eingesprungen“, um wirksamen Schutz gewähren zu können.
Die Sekundanten geben die Kommandos zum Beginn und zum Ende eines jeden Ganges. Sie führen die Paukanten durch die Mensur. Wird die Rechtmäßigkeit einer Handlung entweder des Gegenpaukanten, oder auch des Gegensekundanten angezweifelt, befragt der Sekundant den Unparteiischen, der eine Sachentscheidung abgibt. Eine eventuelle Sanktion muss wieder vom Sekundanten beantragt werden.
Der Sekundant dient dem Paukanten als Hauptansprechpartner bei eventuellen Schwierigkeiten mit Waffe, Schutzwaffen oder Ausrüstung.
Testant
Der Testant hat in Bezug auf das Unterbrechen der Mensur durch Anfragen mancherorts die gleichen Rechte wie der Sekundant. Auch er darf regelwidrige („nicht commentgemäße“) Hiebe in Frage stellen. Zusätzlich hat er vor jedem Gang die Klinge des Paukanten zu desinfizieren und sie auf den regelgerechten Zustand zu überprüfen. Bei jeder Mensur gibt es auf beiden Seiten je einen Testanten.
Protokollführer
Die beiden Protokollführer werden durch die beiden beteiligten Studentenverbindungen gestellt. Sie stehen unmittelbar neben dem Unparteiischen und halten auf der Mensurkarte die Namen aller Beteiligten und alle wichtigen Daten über den Ablauf der Partie fest. Diese Unterlagen dienen zum Vervollständigen des Paukbuches, das jede schlagende Verbindung führt und aufbewahrt. Manche alten Paukbücher lassen die Rekonstruktion von Mensuren berühmter Männer aus ihrer Jugendzeit Anfang des 19. Jahrhunderts zu.
Paukarzt
Bei jeder Mensur muss ein approbierter Arzt anwesend sein, der Paukarzt oder Mensurarzt. Der Paukarzt entscheidet, ob eine Verletzung den sofortigen Abbruch der Mensur erfordert (siehe Abfuhr). Nach Beendigung der Partie versorgt der Paukarzt eventuelle Verletzungen, in der Regel durch Nähen der Schnittwunden. Manche Verbindungen an Hochschulen mit medizinischer Fakultät legen Wert darauf, ein Mitglied der eigenen Verbindung als Paukarzt auf einem Pauktag dabei zu haben. In Österreich wird der Paukarzt auch „Bader“ genannt.
Pauken: Ausbildung in Technik und Regelwerk
Das Erlernen des studentischen Schlägerfechtens stellt für das junge Mitglied einer schlagenden Verbindung eine große Herausforderung dar, die einen wesentlichen Teil seiner Aktivität in der Gemeinschaft beansprucht. Diese Herausforderung an Disziplin und Engagement, das der junge Student aufbringen muss, gilt als wesentlicher Teil der Persönlichkeitsbildung, die die Mensur bewirken soll.
Bei pflichtschlagenden Verbindungen ist mindestens eine Paukstunde (also Übungsstunde) pro Werktag im Semester die Regel. Dabei ist die Teilnahme für aktive Mitglieder der Verbindung Pflicht. Geleitet wird die Paukstunde vom Fechtchargierten der jeweiligen Verbindung (bei Corps vom Consenior). Wenn möglich wird ein- oder mehrmals pro Woche ein externer Fechtmeister als Ausbilder hinzugezogen, manche Verbindungen verzichten jedoch auf den Einsatz von Fechtmeistern und verlassen sich auf die Unterstützung durch die älteren Semester (die Inaktiven).
Während die Universitäten bis zum Zweiten Weltkrieg eigene Fechtmeister besoldeten und eigene Fechtböden (Übungsräume) unterhielten, wird heute der Fechtunterricht auf den Korporationshäusern der Verbindungen in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten abgehalten. In diesen Räumen werden bei Bedarf auch die scharfen Mensuren durchgeführt (Pauktag).
Zur Ausbildung im Mensurfechten ist umfangreiche Ausrüstung nötig, denn sowohl Waffen, als auch Schutzwaffen unterscheiden sich beim Üben von der Ausrüstung, die beim Fechten mit scharfen Waffen verwendet wird. Die Paukschläger sind im Vergleich zu den Mensurschlägern robuster, haben stumpfe Klingen und keine eingelegten Farben. Die Schutzwaffen für das Üben sind weniger kompliziert, denn sie müssen nur vor der Schlagwirkung der stumpfen Klinge schützen, nicht vor der Schärfe. Beim Üben wird ein Helm verwendet, der so genannte Paukhelm. Dadurch entfällt die Paukbrille, die bei scharfen Mensuren zum Einsatz kommt.
Zu Beginn der Ausbildung erhält der junge Student Unterricht in der Hiebschule, eine Phase der Ausbildung, in der er theoretisch und praktisch mit den grundlegenden Bewegungsabläufen der wichtigsten Hiebe des Mensurfechtens vertraut gemacht wird. Dazu wird ein so genanntes Phantom verwendet, meist ein mit Leder umwickelter Holzklotz von der Größe eines menschlichen Kopfes, der die Trefferflächen auf dem Kopf des späteren Gegenpaukanten darstellen soll und dazu auf einem feststehenden Pfahl in Kopfhöhe des Fechtschülers befestigt ist. So kann leicht überprüft werden, ob alle Hiebe an den vorgesehenen Stellen treffen.
Zur weiteren Ausbildung geht es ans Contrapauken. Dazu stellen sich zwei Fechter mit Paukweste, Paukhelm, Armstulp und stumpfen Waffen gegenüber und simulieren die Vorgänge einer scharfen Mensur. So wird nicht nur das Fechten unter möglichst realistischen Bedingungen geübt, sondern auch das Regelwerk, der Comment vermittelt.
Wenn ein Fechter die technischen und persönlichen Voraussetzungen für eine scharfe Mensur erfüllt, sucht der Fechtchargierte für ihn in Zusammenarbeit mit den Fechtchargierten der anderen Verbindungen derselben Waffenringes einen Gegenpaukanten für einen der folgenden Pauktage.
Das Verletzungsrisiko
Bei den ungeregelten Raufduellen seit dem Mittelalter waren die Verletzungsrisiken unabwägbar. In besonders gefährlichen Zeiten liefen die Studenten daher im Alltag teilweise mit dicht wattierter und gepolsterter Kleidung herum. Bei diesen Auseinandersetzungen hat wohl nicht immer eine ernsthafte Tötungsabsicht bestanden. Es kam darauf an, sich nichts gefallen zu lassen und dem anderen vielleicht nur einen Denkzettel zu verpassen. Dennoch kam es immer wieder zu Todesfällen.
Die Todesfälle nahmen mit der Einführung des Pariser Stoßdegens zu, der von etwa 1750 bis teilweise in die Mitte des 19. Jahrhunderts (Würzburg bis 1830, Erlangen bis 1840) in Gebrauch war. Gefürchtet waren die „Lungenfuchser“, Stiche in die Lunge, die das Atmen erschwerten oder gar verhinderten. Bereits in den 1760er Jahren kam daher von Göttingen aus das Hiebfechten auf („Göttinger Hieber“, Vorläufer des Korbschlägers). Mit Hilfe der Schutzmaßnahmen für Kopf, Hals, Arm und Bauchbereich gab es aber dabei nur noch leichtere Verletzungen, vor allem auch deshalb, weil schon bei kleineren Wunden die Partie abgebrochen wurde. Ein Problem blieben die Wundinfektionen, die dafür sorgten, dass Fechter im 19. Jahrhundert und Anfang des 20. Jahrhunderts auch bei kleineren Verletzungen regelmäßig zwei bis drei Tage Bettruhe einkalkulieren mussten.
Als um die Mitte des 19. Jahrhunderts der Fechtabstand immer enger wurde und die Trefferfläche sich vom Oberkörper in Richtung Kopf verlagerte, wurde ein Augenschutz immer wichtiger. In Folge zweier schwerer Augenverletzungen erfand daher im Jahre 1857 der Heidelberger Paukarzt Friedrich Immisch die Paukbrille, eine Vorrichtung aus Stahl zum Schutz der Augenhöhlen. Nun wurden Todesfälle beim studentischen Fechten immer seltener. Selbst beim Säbelfechten, das als Zweikampf mit tödlichen Waffen Duellcharakter hatte, sind kaum direkte Todesfälle überliefert. Ernsthaft lebensgefährlich blieb jedoch das Pistolenduell, das unter Studenten weiter üblich war.
Der bis heute letzte Todesfall aufgrund studentischen Fechtens trat im Jahre 1927 auf, als ein Fechter nach der Wundversorgung seinen weißen Druckverband mit einer dunklen Flüssigkeit schwarz einfärbte, weil das damals als schicker galt. Diese Flüssigkeit verursachte eine Wundinfektion, an der der Betroffene verstarb.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Schutzmaßnahmen weiter verstärkt, Augen und Hals sind gut geschützt. In der Bundesrepublik ist an der Paukbrille ein Nasenblech befestigt, eine metallene Schiene zum Schutz des Nasenrückens. Dies trifft jedoch für die Schweiz und weite Teile Österreichs nicht zu. Der gesamte Oberkörper ist durch eine Kombination von Weste aus Hightech-Fasern, dem Plastron, und Kettenhemd wirkungsvoll abgedeckt. Am Kopf sind alle wichtigen Blutgefäße am Hals durch eine Bandage geschützt, der Fazialisnerv, der für die motorische Gesichtsinnervation zuständig ist, wird durch Verlängerungen an der Halskrause ebenfalls geschützt (zur Vermeidung einer verletzungsbedingten Fazialislähmung). Durch die ständige Desinfektion der Klingen kommen keine Wundinfektionen mehr vor.
Mögliche Verletzungen sind heute Hieb- bzw. Schnittwunden auf dem Kopf oder im Gesicht, oft auch Beulen und Blutergüsse durch technisch unsaubere Treffer mit der flachen Klinge. Aus vernarbten Schnittwunden entstehen auch heute noch Schmisse. Viele Mensuren verlaufen heute jedoch auch vom Fechtcomment des jeweiligen Studienortes begünstigt vollkommen unblutig, so dass eher „blutige“ von eher „unblutigen“ Studienorten zu unterscheiden sind.
Mensuren dürfen nur in Anwesenheit eines oder mehrerer Ärzte mit entsprechender medizinischer Ausrüstung gefochten werden. Diese Ärzte werden bei jedem noch so kleinen Treffer konsultiert. Der Paukarzt kann eine Mensur jederzeit aus medizinischen Gründen abbrechen. Für den Betroffenen hat das – außer den medizinischen – keine weiteren negativen Folgen. Ausnahme: An einigen Hochschulorten gelten allzu früh beendete Mensuren jedoch als ungültig und müssen jeweils von beiden Paukanten wiederholt werden („Sieben-Gänge-Regel“).
Mensur-Fachbegriffe in der modernen Umgangssprache
Vor allem im 19. Jahrhundert sind einige Ausdrücke der Studentensprache, dabei auch Fachbegriffe des studentischen Fechtens, als bildliche Ausdrucksweisen in die deutsche Alltagssprache eingedrungen[29]. Einige Beispiele:
- etwas „auf Anhieb“ verstehen oder können: Der „Anhieb“ ist beim Mensurfechten der erste Hieb eines Ganges, also der erste Hieb nach dem Kommando „Los“ der Sekundanten.
- jemandem „eine Abfuhr erteilen“: Beim Mensurfechten wird derjenige, der eine so große Verletzung davongetragen hat, dass der Paukarzt die Partie beenden lässt, von den Vertretern seiner Verbindung „abgeführt“. Die Mensur wird damit einseitig für beendet erklärt. Der Gegenpaukant hat dem Abgeführten dann eine „Abfuhr erteilt“.
- „einen Anschiss kassieren“: In der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert war ein „Anschiss“ eine Wunde, die mindestens einen Zoll lang war, klaffte und aus der mindestens ein Tropfen Blut floss. Wer einen „Anschiss kassiert“ hatte, wurde abgeführt.
- „pauken“ (im Sinne von „intensiv lernen“): Mit „pauken“ bezeichnet man bei schlagenden Verbindungen das Einüben des studentischen Fechtens zur Vorbereitung auf die Mensur, in der Regel im Rahmen der „Paukstunde“. Früher bezeichnete man damit auch das Fechten mit scharfen Waffen nach Einführung des Hiebfechtens und nach Abschaffung des Stoßfechtens. Später wurde der Begriff auf das Üben eingeengt und danach auf Lernen allgemein erweitert.
Rechtslage
Deutschland und Österreich
Im Göttinger Mensurenprozess (1951–1953) bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass durch die Mensur gefährliche Körperverletzungen im Sinne des Strafgesetzbuches entstehen können. Diese seien jedoch keine Straftaten, da sie mit Einwilligung des Verletzten zustandekämen. Sie müssten daher straflos bleiben, solange sie nicht im Rahmen von Ehrenhändeln vor sich gehen und bei ihrer Durchführung alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für die Beteiligten getroffen würden. Insbesondere setzt die Straffreiheit den Verzicht auf tödliche Waffen voraus. Die Mensur ist damit rechtlich z. B. dem Boxen gleichgestellt, obwohl die Schädigungen bei dieser Sportart – im Gegensatz zur Situation bei der Mensur – zu (teils erheblichen) neurologischen Läsionen oder Erkrankungen führen können.
Dieses Urteil hat zu den oben geschilderten generellen Sicherheitsvorkehrungen geführt.
Mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1975 wurde außerdem klargestellt, dass es sich beim Mensurenfechten im Regelfall auch nicht um ein Dienstvergehen oder eine Wehrstraftat handelt.
Die Rechtslage in Österreich ist vergleichbar: § 90 österreichischen StGB entspricht der deutschen Einwilligungsregelung nach § 228 deutschem StGB.
Schweiz
Dort stellte das Strafgesetzbuch von 1937 das Duell zwar als Delikt gegen Leib und Leben unter Strafe. Da die dort verwendete Definition des Duells aber Mensuren nicht einschließt, blieben Mensuren meist straflos. Am 23. Juni 1989 sind die Strafbestimmungen über den Zweikampf aufgehoben worden.
Katholische Kirche
Nach früherem kanonischem Recht des Vatikan (CIC 1917) waren Mensuren, selbst wenn sie nicht auf Tötung abzielten, unsittlich und wurden mit Kirchenstrafen bis zur Exkommunikation belegt, da sie körperlich und mental auf echte Duelle vorbereiteten. Auf Duell stand die dem Papst vorbehaltene, einfach reservierte Exkommunikation; von der Strafe wurden betroffen die Duellanten selbst, dann jene, welche zum Duell fordern, dasselbe annehmen und wie immer begünstigen, ferner die Zuschauer und alle jene, welche das Duell erlauben oder nicht nach Möglichkeit verhindern, welchen Rang sie immer bekleiden.(CIC 2350-2359; §101)
Nachdem das Duell aufgegeben wurde, entfiel dieses Argument. Nach der neuesten Fassung des Codex Iuris Canonici von 1983 steht die Bestimmungsmensur nicht mehr unter expliziter kirchlicher Strafandrohung, sofern sie nicht mehr als Vorbereitung zum Duell anzusehen ist und keine Gefahr schwerer Verletzungen beinhaltet. Auch ein möglicher Verstoß gegen das allgemeine Verbot der Körperverletzung in Canon 1397 sieht nur Sühnestrafen, hingegen keine Exkommunikation vor. Die Mensur wird aber weiterhin als sittlich verwerflich angesehen, christliche Verbindungen lehnen die Mensur weiterhin strikt ab.
Kritik
Viele Menschen haben eine reservierte oder ablehnende Haltung gegenüber dem Mensurfechten. Die Gründe dafür stammen meist aus folgenden Bereichen:
Mensur als Ausdruck überkommener Denkweisen
Kritiker der Mensur sehen im studentischen Fechten den Ausdruck eines überkommenen, mittelalterlichen Ehrbegriffes und Ständedenkens. Der Schriftsteller und Journalist Kurt Tucholsky zum Beispiel verstand die Traditionen der schlagenden Verbindungen als ein Festhalten an vormodernen Vorstellungen, die sich in der Weimarer Republik auch in Klassengegensätzen äußerten. So mokierte er sich in einer Rezension des Verbindungsbüchleins „Briefe an einen Fuchsmajor“ über den darin vertretenen Ehrbegriff:
„Wie da das Motiv zum anständigen Betragen in die Gruppe verlegt wird; wie das Einzelwesen verschwindet, überhaupt nicht mehr da ist; wie da eine Fahne hochgehalten wird – wie unsicher muß so ein Einzelorganismus sein! Das sind noch genau die Vorstellungen von „Ritterehre“, über die sich schon der alte, ewig junge Schopenhauer lustig gemacht hat. Noch heute liegt diese Ehre immer bei den andern. (...) Nach diesem Aberglauben kann also die Gruppe ihre Ehre nicht nur verlieren, indem sie schimpfliche Handlungen begeht, sondern vor allem einmal durch das Handeln andrer Leute. Diese Ehre hats nicht leicht.“
– Ignaz Wrobel: Briefe an einen Fuchsmajor. [30]
Wesentlich schärfer zeigte sich Tucholskys Kritik an der Mensur in dem Gedicht „Deutsche Richter von 1940“. Darin zog er eine direkte Linie zwischen elitären studentischen Traditionen und dem unbarmherzigen Verhalten der Korporierten in ihren späteren Amtsfunktionen:
Deutsche Richter von 1940 Wir stehen hier im Vereine in diesem Lederflaus; wie die abgestochenen Schweine sehn wir aus. Wir fechten die Kreuz und die Quere mit Schlag und Hieb und Stoß; wir schlachten uns um die Ehre –! Auf die Mensur! Los! Der deutsche Geist? Hier steht er. Wie unsere Tiefquart sitzt! Wir machen Hackepeter, daß die rote Suppe spritzt. Wir sind die Blüte der Arier und verachten kühl und grandios die verrohten Proletarier – Auf die Mensur! Gebunden! Los! Wir sitzen in zwanzig Jahren mit zerhacktem Angesicht in Würde und Talaren über euch zu Gericht. Dann werden wirs euch zeigen in Sprechstunden und Büros … ihr habt euch zu ducken, zu schweigen Auf die Mensur! Gebunden! Fertig! Los! (…) (Kurt Tucholsky: Deutschland, Deutschland über alles. Berlin 1929, S. 19)
Mensur als Überbleibsel überholter Rechtssysteme
Mensuren könnten historisch vom Duell abgeleitet werden, obwohl sie diese Funktion weder erfüllen noch ersetzen, da die Mensur vermeintliche Beleidigungen, im Gegensatz zu dem Duell, nicht sühnen kann. Ob Mensuren Teil einer eigenen akademischen Gerichtsbarkeit waren, die voraufklärerische akademische Einrichtungen für sich beanspruchten, ist unklar. Dass Duelle das Gewaltmonopol des Staates verletzen, soll in Verbindungen lange Zeit ignoriert worden sein, ist aber mit einer heutigen Mensur nicht gleichzusetzen, da diese von der Gesetzgebung erlaubt ist. Die Mensur erweckt aber für Nichtschlagende immer noch eine äußere Ähnlichkeit zum Duell.
Insofern ist diese Kampfform für viele Kritiker heute ein zivilisatorischer Rückfall in längst überholte Geschichtsepochen (Atavismus). Sie wird von nicht Aufgeklärten als eine überholte Art verstanden, mit Konflikten umzugehen, obwohl die Mensur nur eine erzieherische Pflichtmaßnahme der schlagenden Korporationen darstellt und keineswegs der Genugtuung gleichgestellt werden kann.
Mensur als Kulturphänomen
Eine weitere Perspektive der Kritik ergibt sich aus der Affinität von Studentenverbindungen zu Ritualen, Abzeichen, Chargenwichs (Kleidung), Blankwaffen, Ehr- Freiheits- und Tugendbegriffe, wie sie für außenstehenden bei der Mensur sichtbar sein könnten. Manche Kritiker sehen in schlagenden Verbindungen eine strukturelle Nähe zum Militarismus, da diese Art der Korporationen sich großteils offen zur wehrhaften Verteidigung seines Volkes und Vaterlandes erklären. Obwohl einer demokratischen Struktur obliegend, glauben viele durch diese äußerlichen Merkmale, einige autoritäre und reaktionäre Ausdrücke zu erkennen.
Mensur als Gewalt
Statt ethisch, sozial und pädagogisch dauerhaft tragende Mechanismen zur Behebung von (Ehr-)Händeln einzuüben oder die Zeit zur Entwicklung von konstruktiven und verständigungsfördernden Techniken zu nutzen, lautet der Vorwurf an die Paukanten, fragwürdige und gewaltorientierte Verhaltensmuster einzuüben. Dieser Vorwurf wird auch innerhalb von Verbindungen vorgetragen. Zum Beispiel lehnen die meisten christlichen Verbindungen die Mensur wegen dieser Gewaltorientierung grundsätzlich ab, obwohl sie die Waffen der Mensur, sei es Glocken- oder Korbschläger, bei Zeremonien auch führen. Die katholische Kirche vertritt heute diese ablehnende Haltung und stuft die Mensur als unsittliches Verhalten ein.
Siehe auch
- Waffenring, Waffenschutz, Fecht-Comment, pennales Fechten
- Geschichte der Studentenverbindungen
- Kommentkampf
Literatur
Theoretisches
- Martin Biastoch: Duell und Mensur im Kaiserreich (am Beispiel der Tübinger Corps Franconia, Rhenania, Suevia und Borussia zwischen 1871 und 1895). SH-Verlag, Vierow 1995. ISBN 3-89498-020-6
- Herbert Boll: Die strafrechtliche Behandlung der Bestimmungsmensur. Breslau 1922.
- Otto Deneke: Ein Göttinger Studenten-Duell um 1766. Sonderdruck ohne Jahresangabe, Göttingen.
- Egon Eis: Duell, Geschichte und Geschichten des Zweikampfs. K. Desch, München 1971. ISBN 342004609X
- Wilhelm Fabricius: Die Deutschen Corps. Eine historische Darstellung mit besonderer Berücksichtigung des Mensurwesens. Berlin 1898 (2. Aufl. 1926)
- Michael Gierens: Ehre, Duell und Mensur, Darstellung und Begründung der christlich-ethischen Anschauungen über Ehre und Ehrenschutz, Duell und Mensur auf Grund einer Synthese historischer, biblischer, juristischer, kanonistischer und philosophischer Erkenntnisse. Herausgegeben von der Akademischen Bonifatius-Einigung, Verband zur Pflege des religiösen Lebens in der katholischen Studentenschaft, Paderborn 1928.
- W. Hammon: Studentisches Fechten. Oderthal Druckerei, Duisburg 1957, Hammon, Essen ca. 1965. (Ms.-Druck)
- Fritz Hartung: Schlägermensur und Strafrecht. in: Neue Juristische Wochenschrift. C.H.Beck, München 7.1954. ISSN 0341-1915
- Fritz Hartung: Ist die Bestimmungsmensur strafbar? Rechtsgutachten. Heymann, Berlin-Köln 1955.
- Hans Kufahl und Josef Schmied-Kowarzik: Der Zweikampf auf den Hochschulen. Geschichte des Zweifkampfes nebst einem Anhang enthaltend Duellgesetze und Paukcomment, Hilden 2006, ISBN 3-933892-17-1, Nachdruck des 2. Teils von Hans Kufahl und Josef Schmied-Kowarzik: Duellbuch, Leipzig 1896.
- Andreas Laun O.S.F.S.: Die moraltheologische und kirchenrechtliche Bewertung der Mensur. in: Theologisch-praktische Quartalschrift. Pustet, Regensburg 135.1987, 52-58. ISSN 0040-5663
- Konrad Lengenfelder (Hrsg.): Dendrono-Puschners Natürliche Abschilderung des Academischen Lebens in schönen Figuren ans Licht gestellet, 2. Auflage Altdorf 1993 (1. Auflage Nürnberg 1962)
- Harald Lönnecker: „... bis an die Grenze der Selbstzerstörung“. Die Mensur bei den akademischen Sängerschaften zwischen kulturellem Markenzeichen, sozialem Kriterium und nationalem Symbol (1918–1926), in: Einst und Jetzt. Jahrbuch des Vereins für corpsstudentische Geschichtsforschung 50 (2005), S. 281–340
- Hermann Rink: Vom studentischen Fechten bis zur Mensur. in: Handbuch des Kösener Corpsstudenten. Verband Alter Corpsstudenten e.V. Band I. Würzburg 1985 (6. Aufl), S. 151-171
- Hermann Rink: Die Mensur, ein wesentliches Merkmal des Verbandes. In: Rolf-Joachim Baum (Hrsg.): „Wir wollen Männer, wir wollen Taten!“ Deutsche Corpsstudenten 1848 bis heute. Siedler, Berlin 1998. S. 383-402 ISBN 3-88680-653-7
- Jürgen Kloosterhuis: Pudel und Partien. Studentisches Fechten und staatliches Mensurverbot im korporationsgeschichtlichen Wandel, untersucht am Beispiel der Hallenser Neoborussia von 1849 bis 1936. In: Beiträge zur Geschichte der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 1502 - 2002. Mitteldt. Verl., Halle 2002, S. 340-376. ISBN 3-89812-144-5
- Kritische Literatur
- Dietrich Heither, Michael Gehler, Alexandra Kurth: Blut und Paukboden. Fischer (Tb.), Frankfurt 2001. ISBN 3596133785
- Norbert Elias: Zivilisation und Informalisierung. Die satisfaktionsfähige Gesellschaft. in: Michael Schröter (Hrsg.), Norbert Elias: Studien über die Deutschen. Machtkämpfe und Habitusentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert. Suhrkamp, Frankfurt a. M. 1989. ISBN 3518579983
Praktisches
- Albin Angerer: Anleitung zum Fechten mit dem Korbschläger. Verband Alter CorpsStudenten VAC, Würzburg 1961, Marl 1979.
- Friedrich August Wilhelm Ludwig Roux: Deutsches Paukbuch. Mauke, Jena 1857, 1867, 1938, Neuaufl. Becker, Würzburg 1976.
- Josef Schmied-Kowarzik, Hans Kufahl: Fechtbüchlein. Reclam 3301-3303, Leipzig 1884, 1926, Nachdr. Meyer, Bockhorn (Bredehorn) 1980.
- F. und C. Seemann-Kahne: Akademische Fechtschule. Weber, Leipzig 1926, Nachdr. Becker in Komm., Würzburg 1993. ISBN 3-925615-17-2
Weblinks
- Cousin: Mensurszene und Ablauf einer Mensur
- „Warum wir fechten“: Gedanken und stehend-freihändige Assoziationen zur Notwendigkeit der Mensur im 21. Jahrhundert von Christoph Amberger Normanniae Berlin, Hannoverae Göttingen
- Umfangreiche Erklärungen und Geschichte der Mensur
- „Hoch bitte – Los!“ Erlebnisbericht von der ersten Mensur
- Die kleine Studentische Fechtfibel – sehr ausführliche Beschreibung der Geschichte, des Ablaufs, der Fechttechnik sowie des Paukcomments PDF
- Die Aktivitas der Landsmannschaft Brandenburg im CC über ihre Motivation zu fechten. (Zeitgenössische Sichtweise)
- Kongress für Paukärzte 2007
- Zur Geschichte des Fechtens an der Universität Marburg
- Youtube: Mensur in der Fernsehserie "Tatort", Episode "Satisfaktion", 28. Oktober 2007
Einzelnachweise
- ↑ Robert Paschke: Corpsstudentisches Wörterbuch. In: Handbuch des Kösener Corpsstudenten. Verband Alter Corpsstudenten e.V. Band I. Würzburg 1985 (6. Aufl.), S. 329
- ↑ Hermann Rink: Die Mensur, ein wesentliches Merkmal des Verbandes. In: Rolf-Joachim Baum (Hrsg.): „Wir wollen Männer, wir wollen Taten!“ Deutsche Corpsstudenten 1848 bis heute. Siedler, Berlin 1998. S. 383f. ISBN 3-88680-653-7
- ↑ Hermann Rink: Die Mensur, ein wesentliches Merkmal des Verbandes. In: Rolf-Joachim Baum (Hrsg.): „Wir wollen Männer, wir wollen Taten!“ Deutsche Corpsstudenten 1848 bis heute. Siedler, Berlin 1998. S. 396f. ISBN 3-88680-653-7
- ↑ Hermann Rink: Die Mensur, ein wesentliches Merkmal des Verbandes. In: Rolf-Joachim Baum (Hrsg.): „Wir wollen Männer, wir wollen Taten!“ Deutsche Corpsstudenten 1848 bis heute. Siedler, Berlin 1998. S. 383ff. ISBN 3-88680-653-7
- ↑ Diana Auth, Alexandra Kurth: Männerbündische Burschenherrlichkeit. Forschungslage und historischer Rückblick, in: Christoph Butterwegge / Gudrun Hentges (Hrsg.), Alte und Neue Rechte an den Hochschulen, Agenda-Verlag, Münster, 1999, S. 114-129, S. 121.
- ↑ Siehe das Wappen der Bäckerinnung unter ↑ Hermann Rink: Die Mensur, ein wesentliches Merkmal des Verbandes. In: Rolf-Joachim Baum (Hrsg.): „Wir wollen Männer, wir wollen Taten!“ Deutsche Corpsstudenten 1848 bis heute. Siedler, Berlin 1998. S. 386ff. ISBN 3-88680-653-7
- ↑ Beispiel bei Norbert Nail, Gereon Berschin: Zur Geschichte des Fechtens an der Universität Marburg. o.J., o.O., S. 5f. http://www.staff.uni-marburg.de/~berschin/Zur%20Geschichte%20des%20Fechtens.pdf
- ↑ Norbert Nail, Gereon Berschin: Zur Geschichte des Fechtens an der Universität Marburg. o.J., o.O., S. 1ff. http://www.staff.uni-marburg.de/~berschin/Zur%20Geschichte%20des%20Fechtens.pdf
- ↑ G. Geilke: Die kleine studentische Fechtfibel. PDF-Dokument 18. Januar 2006, S. 15 http://www.slesvigia-niedersachsen.de/downloads/Fechtfibel_Farbe.pdf
- ↑ http://www.odysseetheater.com/goethe/duw/duw04.htm
- ↑ Konrad Lengenfelder (Hrsg.): Dendrono-Puschners Natürliche Abschilderung des Academischen Lebens in schönen Figuren ans Licht gestellet. 2. Auflage Altdorf 1993 (1. Auflage Nürnberg 1962), 4. Der fechtende Student.
- ↑ Konrad Lengenfelder (Hrsg.): Dendrono-Puschners Natürliche Abschilderung des Academischen Lebens in schönen Figuren ans Licht gestellet. 2. Auflage Altdorf 1993 (1. Auflage Nürnberg 1962), 12. Der rauffende Student.
- ↑ Herbert Kater: Die Statuten der Universität Rinteln/Weser 1621-1809. Lateinisch-deutsche Synopse mit ergänzenden Dokumenten als Sonderheft Einst und Jetzt 1992, S. 162.
- ↑ Otto Deneke: Ein Göttinger Studenten-Duell von 1766. Göttingen o. J. (1934)
- ↑ Franz Stadtmüller: Geschichte des Corps Hannovera zu Göttingen 1809-1959. S. 408 (Fn. 248).
- ↑ Martin Biastoch: Duell und Mensur im Kaiserreich (am Beispiel der Tübinger Corps Franconia, Rhenania, Suevia und Borussia zwischen 1871 und 1895). SH-Verlag, Vierow 1995. S. 24ff. ISBN 3-89498-020-6
- ↑ In Göttinger Unterlagen sind für Bacmeister 51 Mensuren verbrieft, und da ansonsten in Jena und in Würzburg 15 Mensuren als Durchschnitt galten und Bacmeister eher als überdurchschnittlich gelten kann, wird die Schätzung von 100 Mensuren für realistisch gehalten. Siehe dazu Frank Huss: Fritz Bacmeister – Corpsstudent und Abenteurer. In: Einst und Jetzt. Jahrbuch 2008 des Vereins für corpsstudentische Geschichtsforschung. Band 53, Neustadt an der Aisch 2008, S. 366f.
- ↑ Hermann Rink: Die Mensur, ein wesentliches Merkmal des Verbandes. In: Rolf-Joachim Baum (Hrsg.): „Wir wollen Männer, wir wollen Taten!“ Deutsche Corpsstudenten 1848 bis heute. Siedler, Berlin 1998. S. 394f. ISBN 3-88680-653-7
- ↑ Robert Paschke: Corpsstudentisches Wörterbuch. In: Handbuch des Kösener Corpsstudenten. Verband Alter Corpsstudenten e.V. Band I. Würzburg 1985 (6. Aufl.), S. 329 (Stichwörter PC und PP)
- ↑ Hermann Rink: Die Mensur, ein wesentliches Merkmal des Verbandes. In: Rolf-Joachim Baum (Hrsg.): „Wir wollen Männer, wir wollen Taten!“ Deutsche Corpsstudenten 1848 bis heute. Siedler, Berlin 1998. S. 385 ISBN 3-88680-653-7
- ↑ Kurzprotokoll über die Besprechung zwischen Rektoren und Verbändevertretern am 12.11.1951 im Industrie-Club Düsseldorf, Institut für Hochschulkunde, Kösener Archiv, N 6 Nr. 1 (Nachlass Lehr)
- ↑ Martin Biastoch: Duell und Mensur im Kaiserreich (am Beispiel der Tübinger Corps Franconia, Rhenania, Suevia und Borussia zwischen 1871 und 1895). SH-Verlag, Vierow 1995. S. 8 ISBN 3-89498-020-6
- ↑ Rolf Heinrichs: Hoch bitte - Los! Erlebnisbericht von der Mensur auf der Website des Kösener Senioren-Convents-Verbandes: http://www.die-corps.de/Hoch_bitte_-_Los.169.0.html
- ↑ Henner Huhle, Zu dieser Zeit – kaum zu glauben, in: Einst und Jetzt, Jahrbuch des Vereins für corpsstudentische Geschichtsforschung. Band 36, 1991, S. 229-234 (Bericht über die Aufnahme des Paukbetriebes in der DDR im Jahre 1989)
- ↑ vgl. Immo Garn, Der erste und letzte Mensurtag in der DDR, in: Deutsche Corps-Zeitung, Nov.1990, S.26.
- ↑ Olaf-Martin Oels, Erinnerungen an den Anfang. Persönliche Erlebnisse aus der Aktivenzeit in der ehemaligen DDR. In: Jahrbuch Einst und Jetzt des Vereins für corpsstudentische Geschichtsforschung, Band 43, 1998, S. 25-40, mit Mensurfotos und weiteren Literaturhinweisen
- ↑ Martin Biastoch: Duell und Mensur im Kaiserreich (am Beispiel der Tübinger Corps Franconia, Rhenania, Suevia und Borussia zwischen 1871 und 1895). SH-Verlag, Vierow 1995. S. 20f. ISBN 3-89498-020-6
- ↑ Robert Paschke: Corpsstudentisches Wörterbuch. In: Handbuch des Kösener Corpsstudenten. Verband Alter Corpsstudenten e.V. Band I. Würzburg 1985 (6. Aufl.), S. 321-333
- ↑ In: Die Weltbühne, 31. Januar 1928, S. 163–170, hier S. 164f
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