Exmatrikulieren

Exmatrikulieren
Streichungen im Matrikelbuch der Freien Universität Berlin von 1948
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Die Exmatrikulation ist die Streichung aus der Liste der Studenten beim Verlassen der Hochschule.

An vielen Hochschulen erfolgt die Exmatrikulation automatisch zum Ende des Semesters, in welchem die letzte Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde und das Studium als beendet gilt. Studenten, die ihre Hochschule vorzeitig verlassen wollen, beantragen im Studentensekretariat die Exmatrikulation während der Rückmeldefristen der Hochschule.

Sie kann auch – in Form einer Zwangsexmatrikulation – ohne Antrag des Studenten stattfinden, wenn

  • die Studenten sich nicht ordnungsgemäß rückgemeldet haben
  • erforderliche Beiträge nicht gezahlt sind, z. B. Studiengebühren oder der Semesterbeitrag (Sozialbeitrag)
  • eine für die Fortsetzung des Studiums erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht erbracht wurde
  • der Student innerhalb von zwei Jahren keinen in einer Prüfungs- oder Studienordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbringt (dies gilt nicht in allen Bundesländern)
  • ein Student Gewalt gegen andere Hochschulmitglieder oder Organe anwendet oder androht oder Veranstaltungen der Hochschule wiederholt behindert.
  • der Student die Versicherungsbescheinigung aus eigenem Verschulden nicht einreicht. Das kann passieren, wenn der Student ein halbes Jahr keine Versicherungsgebühren zahlt und die Krankenversicherung ihrer Meldeverordnung nachkommt. Man erhält ohne Vorwarnung einen Brief und ist mit Erreichen dieses Briefes exmatrikuliert. Die einzige Chance besteht darin, innerhalb von 10 Tagen eine Versicherungsbescheinigung nachzureichen.

Das Nicht-Zahlen des Beitrags ist für Studenten allerdings auch die bequemste Art der Exmatrikulation, weil sie in diesem Fall keine Anträge stellen und Nachweise erbringen müssen (z. B. Rückgabenachweise der Bücherei)

Siehe auch

Weblinks

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Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Exmatrikulieren — (lat.), aus der Matrikel streichen; daher Exmatrikulation, Ausstreichung aus der Matrikel bei ordentlicher Entlassung oder bei strafweisem Ausschluß von einer Hochschule …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • exmatrikulieren — Vsw Matrikel …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • exmatrikulieren — V. (Oberstufe) jmdn. aus der Liste der Studenten streichen Beispiel: Nachdem er sein Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, wurde er exmatrikuliert …   Extremes Deutsch

  • exmatrikulieren — ex|ma|tri|ku|lie|ren auch: ex|mat|ri|ku|lie|ren 〈V.; hat〉 I 〈V. tr.〉 jmdn. exmatrikulieren aus der Matrikel streichen II 〈V. refl.〉 sich exmatrikulieren sich aus der Matrikel streichen lassen ● sich nach dem 12. Semester exmatrikulieren lassen… …   Universal-Lexikon

  • exmatrikulieren — sich exmatrikulieren sich abmelden, sich streichen lassen. * * * exmatrikulieren:⇨entlassen(2) exmatrikulieren,sichsichabmelden(Universität),ausscheiden,austreten,abgehen,weggehen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • exmatrikulieren — ex·mat·ri·ku·lie·ren; exmatrikulierte, hat exmatrikuliert; Admin (geschr); [Vt] 1 jemanden exmatrikulieren einen Studenten aus der Liste der Studierenden an einer Universität nehmen (meist nach Abschluss des Studiums) ↔ immatrikulieren; [Vr] 2… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • exmatrikulieren — Exmatrikulation, exmatrikulieren ↑ Matrikel …   Das Herkunftswörterbuch

  • exmatrikulieren — ex|ma|tri|ku|lie|ren auch: ex|mat|ri|ku|lie|ren 〈V.〉 aus der Matrikel (1.1) streichen …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • exmatrikulieren — ex|ma|tri|ku|lie|ren <zu ↑...ieren> jmdn. aus dem Namenverzeichnis einer Hochschule streichen; Ggs. ↑immatrikulieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • exmatrikulieren — ex|ma|t|ri|ku|lie|ren …   Die deutsche Rechtschreibung

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