- Exportkredit
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Als Außenhandelsinstrument werden alle staatlichen Maßnahmen bezeichnet, die dazu geeignet sind, den Freihandel zu fördern oder ihn zu begrenzen. Außenhandelsinstrumente werden von Staaten im Rahmen ihrer Außenhandelspolitik dazu eingesetzt, ökonomische oder soziale Ziele zu erreichen. Ziel eines jeden Außenhandelsinstruments ist es entweder, den Außenhandel auszuweiten oder ihn zu verringern.
Inhaltsverzeichnis
Zölle
Unter einem Zoll versteht man eine Abgabe, die zu entrichten ist, wenn ein Gut über eine Zollgrenze transportiert wird. Die gängige Form eines Zolls ist der Importzoll. Seine Erhebung erhöht den Preis eines Gutes im Inland und senkt ihn (u. U.) im Ausland. Ökonomisch beschneidet der Zoll also den freien Handel, führt jedoch zu staatlichen Einnahmen (Zolleinnahmen).
Für die Erhebung von Zöllen existieren seitens der WTO und der EU enge Restriktionen.
Außenhandelssubventionen
Neben einer staatlichen Bestrafung von Außenhandel (Zoll) ist auch eine staatliche Belohnung denkbar. Diese kann beispielsweise in Form einer Subvention erfolgen. Denkbar sind sowohl Subventionen für Importe (Importsubvention) als auch Exportsubventionen, wobei letztere weit häufiger vorkommen, s. Ausfuhrerstattung. Teils werden diese scharf kritisiert, s. Agrardumping. Im Vergleich zu Zöllen sind Subventionen weit kostspieliger, da bei ihrer Implementierung nicht nur die Zolleinnahmen entfallen sondern sogar Zusatzkosten (in Form der Subvention) entstehen.
Handelshemmnisse
Für Handelshemmnisse kommen verschiedene Maßnahmen zum Einsatz. Neben Strafzahlungen kann der Handel auch durch Mengenbeschränkungen (so genannte Quoten) begrenzt werden. Mögliche Alternativen sind hier Export- und Importquoten, wobei der Staat zumeist ein größeres Interesse an einer Begrenzung der Importe haben dürfte.
„Freiwillige“ Außenhandelspolitik
Zu den Kuriositäten der Außenhandelspolitik gehören die „freiwillige“ Exportbeschränkung und die "freiwillige" Importausdehnung. Entgegen ihrer Bezeichnung werden sie zumeist nicht freiwillig sondern auf Druck eines anderen Staates eingerichtet. Von ihrer Wirkung entsprechen sie den Außenhandelsquoten (Importquoten wirken gleich wie eine freiwillige Exportbeschränkung - beide Instrumente beschränken den Handel mengenmäßig), unterscheiden sich jedoch vom staatlichen Akteur, der die Beschränkung einsetzt (Importquoten werden vom importierenden Land eingeführt, freiwillige Exportbeschränkungen vom exportierenden Land). Trotz ihrer scheinbar kontraktiven Wirkung werden freiwillige Instrumente oft eingesetzt, um angedrohte Außenhandelsquoten des Handelspartners zu vermeiden.
Local-content-Klauseln
Hierbei handelt es sich um eine staatliche Vorschrift, dass zum Verkauf eines Gutes im Inland ein bestimmter wertmäßiger Anteil am Produkt im Inland produziert worden sein muss. Ziel einer Local-content-Klausel ist es zumeist, Know-how zur Produktion eines Gutes im Inland zu akkumulieren.
Außenhandelskreditförderungen
Der Staat kann Ex- und Importe auch durch Kredite und Bürgschaften fördern. Ein typisches Beispiel für eine Exportkreditförderung sind die Exportkreditgarantien des Bundes, die so genannten Hermes-Deckungen, häufig als Hermes-Bürgschaften bezeichnet.
Nationale Beschaffung
Der Staat kauft von ihm benötigte Güter bevorzugt von inländischen Anbietern (auch wenn es bessere oder billigere ausländische Produkte gibt), um die inländische Wirtschaft zu fördern. Diesem System nationaler Beschaffung tritt beispielsweise die EU durch eine Verpflichtung zu Ausschreibungen entgegen.
Bürokratische Schikanen
Der Staat verhindert den Import ausländischer Güter durch alle möglichen, nicht oben genannten Maßnahmen; z. B. lange Genehmigungsverfahren, restriktive Gesundheits- und Umweltvorschriften, lang andauernde Kontrollen, etc.
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