F-Gase-Verordnung

F-Gase-Verordnung

Die F-Gase-Verordnung (eigentlich: Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase) ist eine EG-Verordnung zur Kontrolle von Anlagen, welche bestimmte treibhausfördernde Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) enthalten. Sie ist seit dem 4. Juli 2006 bzw. dem 4. Juli 2007 in Kraft.

Die Verordnung regelt, dass Anlagen, insbesondere Klimaanlagen und Kühlgeräte, mit bestimmten Gasen in regelmäßigen Abständen auf ihre Dichtigkeit geprüft und dies protokolliert werden muss. Ein Verbot von Fluorkohlenwasserstoffen wird nicht ausgesprochen.

Die Anforderungen sind abhängig von der Füllmenge der einzelnen Kälteanlage:

  • 3  kg bis 30 kg: jährliche Kontrolle
    (6 kg bei hermetisch geschlossenen Anlagen)
  • 30 kg bis 300 kg: halbjährliche Kontrolle
    (jährlich mit vorhandenem Leckage-Überwachungssystem)
  • über 300 kg: vierteljährliche Kontrolle
    (halbjährlich mit vorhandenem Leckage-Erkennungssystem)

Das Kältemittel R 404A ist ein HFKW (Gemisch aus HFKW-143a, HFKW-125 und HFKW-134a) und fällt damit unter diese Verordnung. Das Kältemittel R 22 (Chlordifluormethan) ist ein HFCKW und fällt damit nicht unter diese Verordnung. In diesem Fall gilt die Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV).

Für Klimaanlagen in Neuserien von Personenkraftwagen dürfen ab 2011 nur noch Stoffe mit einem GWP-Wert von unter 150 verwendet werden. Ab 2017 gilt dieser Grenzwert für alle Neufahrzeuge.

Die Qualifikation und Zertifizierung der Unternehmen und Mitarbeiter wird in der ergänzenden Verordnung (EG) Nr. 303/2008 geregelt und bis zum Jahr 2011 umgesetzt. Damit ist die Installion (Verbinden von zwei oder mehr Teilen zu einer Kälteanlage, ob vorgefüllt oder nicht) nur noch durch zertifiziertes Personal, das in zertifizierten Betrieben arbeitet, erlaubt.

Der kleine Kälte- oder 5-kg-Schein sowie die Baumarkt-Selbstbau-Klimaanlagen gehören damit der Vergangenheit an.

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