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Das Feuerschutzsteuergesetz (Abkürzung: FeuerschStG) ist das Gesetz zur Feuerschutzsteuer Deutschlands, welches der Beschaffung von Einnahmen zur Finanzierung der Staatsausgaben dient. Die Feuerschutzsteuer gehört zu den Ländersteuern.
Die letzte Fassung des Feuerschutzsteuergesetzes ist vom 10. Januar 1996, BGBl.I S.18. Es wurde zuletzt durch Gesetz vom 22. September 2005, BGBl. I S. 2809, 2812, geändert.
Die Feuerschutzsteuer wird auf die Prämien für Feuerversicherungen erhoben. Der Feuerschutzsteuer unterliegt die Entgegennahme des Versicherungsentgelts aus Feuerversicherungen einschließlich Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen, Gebäudeversicherungen und von Hausratversicherungen, wenn das Versicherungsentgelt teilweise auf Gefahren entfällt, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können, wenn die versicherten Gegenstände sich bei der Entgegennahme des Versicherungsentgelts im Geltungsbereich dieses Gesetzes befinden.
Siehe auch: Steuer, SteuerartenWeblinks
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