Facultas docendi

Facultas docendi

Die Lehrbefähigung ("facultas docendi") ist ein rechtlicher Begriff.

Überblick

Mit der erfolgreichen Habilitation wird dem habilitierten Wissenschaftler zugleich die Lehrbefähigung (facultas docendi) verliehen, die von der Lehrbefugnis (venia legendi) zu unterscheiden ist, da nicht alle Habilitierten von der Möglichkeit, an einer Hochschule tätig zu werden, Gebrauch machen wollen.

siehe dazu Privatdozent

Verfahren

Nach Abschluss des Kolloquiums zur Habilitation beschließen die anwesenden Mitglieder der Habilitationskommission und des Habilitationsausschusses in gemeinsamer nichtöffentlicher Sitzung, normalerweise mit einfacher Mehrheit, über den Erfolg des Vortrags und des Kolloquiums. Werden diese Leistungen des Habilitanden anerkannt, wird über alle erbrachten Leistungen ein Gesamtbeschluss gefasst, mit dem die Lehrbefähigung - facultas docendi - mit der Bezeichnung des Habilitationsfaches festgestellt wird. Alle Abstimmungen erfolgen offen; Stimmenthaltungen sind normalerweise nicht zulässig.

Die Entscheidung über die schriftlichen Habilitationsleistungen und das Kolloquium teilt der Dekan dem Habilitanden unmittelbar nach Kolloquium, Beratung und Abstimmung mit, dass er das Habilitationsverfahren erfolgreich abgeschlossen hat und für welches Fach ihm die Lehrbefähigung - facultas docendi - zuerkannt wurde.

Nach der Zuerkennung der Lehrbefähigung wird dem Habilitanden eine Urkunde übergeben, mit nachfolgenden Angaben:

  • die wesentlichen Personalien (Vollständiger Name, akademischen Grade, Geburtsdatum, ggfs. Geburtsort) des Habilitierten
  • das Thema der Habilitationsschrift
  • die Bezeichnung des Fachs, für das die Lehrbefähigung - facultas docendi - festgestellt wurde
  • die Bezeichnung der Fakultät, die die Lehrbefähigung - facultas docendi - festgestellt hat
  • Tag der Beschlussfassung über die Habilitation
  • Nummerierung und Verzeichnisangaben zur Urkunde
  • Unterschrift des Dekans und des Rektors
  • Siegel der Universität

Mit der Aushändigung der Urkunde ist das Habilitationsverfahren abgeschlossen und die Lehrbefähigung - facultas docendi - des Habilitanden bestätigt. Nach Aushändigung der Habilitationsurkunde besteht das Recht, beim Rektor der Universität die Verleihung der Lehrbefugnis - venia legendi - zu beantragen.

Bereits Habilitierte können einen Antrag auf Änderung (Erweiterung oder Umbenennung) des Faches/ Fachgebietes ihrer Lehrbefähigung stellen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind durch die Vorlage der Habilitationsurkunde erfüllt. Der Habilitationsausschuss entscheidet, ob dem Antrag ohne weiteres Verfahren entsprochen werden kann.

Die Lehrbefähigung erlischt, wenn derjenige akademische Grad nicht mehr geführt werden darf, der Voraussetzung für die Zulassung zum Habilitationsverfahren war.

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Facultas Docendi — Die Lehrbefähigung ( facultas docendi ) ist ein rechtlicher Begriff. Überblick Mit der erfolgreichen Habilitation wird dem habilitierten Wissenschaftler zugleich die Lehrbefähigung (facultas docendi) verliehen, die von der Lehrbefugnis (venia… …   Deutsch Wikipedia

  • Facultas Docendi — Fa|cul|tas Do|cen|di [... kul... do tsɛndi] die; <aus lat. facultas docendi »die Fähigkeit zu lehren« zu facultas (vgl. ↑Fakultas) u. docendi, Gerundium von docere »lehren«>: a) Lehrauftrag an einer höheren Schule im Angestelltenverhältnis; …   Das große Fremdwörterbuch

  • Facultas Docendi — Fa|cụl|tas Do|cẹn|di 〈f.; ; unz.〉 Lehrbefähigung, Berechtigung, (an einer Hochschule) zu lehren [lat., „die Befähigung des Lehrens, zu lehren“] * * * Fa|cụl|tas Do|cẹn|di, die; [aus lat. facultas (↑Fakultas) u. docendi, Gerundium von: docere …   Universal-Lexikon

  • Facultas Docendi — Fa|cụl|tas Do|cẹn|di 〈f.; Gen.: ; Pl.: unz.〉 Lehrbefähigung, Berechtigung, (an einer Hochschule) zu lehren [Etym.: lat., »die Befähigung des Lehrens, zu lehren«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Facultas Docendi — Fa|cụl|tas Do|cẹn|di, die; <lateinisch> (Lehrbefähigung) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Facultas — Facụltas   [lateinisch »Möglichkeit«, »Fähigkeit«] die, , durch Prüfung nachgewiesene Befähigung, z. B. Facultas Docendi, Lehrbefähigung.   …   Universal-Lexikon

  • Facultas — (lat.), »Fähigkeit«, etwas zu tun (vgl. Fakultät); F. docendi, Lehrbefähigung; Examen pro facultate docendi, wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an höhern Schulen (s. Lehramtsprüfungen) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Facultas — (lat.), Fähigkeit, Befähigung; F. docéndi, Berechtigung zum Lehramt; Examen pro facultāte docendi, Prüfung der Lehrbefähigung. (S. Fakultät.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Venia docendi — Als Lehrberechtigung, auch Lehrbefugnis bezeichnet man die aufgrund des Lehramtsstudiums von Gymnasiallehrern erworbene Befähigung, ein Fach zu unterrichten, die auch als Fakultas (Facultas) oder Facultas Docendi (in alter Schreibweise Facultas… …   Deutsch Wikipedia

  • Fakultas — Die Lehrbefähigung ( facultas docendi ) ist ein rechtlicher Begriff. Überblick Mit der erfolgreichen Habilitation wird dem habilitierten Wissenschaftler zugleich die Lehrbefähigung (facultas docendi) verliehen, die von der Lehrbefugnis (venia… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”