- Fahrgastrecht
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Als Fahrgastrechte werden die Rechte eines Fahrgasts der öffentlichen Verkehrsmittel bezeichnet. Diese Rechte können sich insbesondere erstrecken auf:
- Haftung des Betreibers bei Tötung oder Verletzung von Nutzern des Verkehrsmittels
- Schäden durch Ausfall oder Verspätung des Verkehrsmittels
- Schäden an mitgeführten Gegenständen
- Schäden durch Verlust von Gepäck
- Folgeschäden durch die Verspätung eines Verkehrsmittels (Bahn/Flug)
- Schäden durch falsche, fehlerhafte oder in sonstiger Weise mit Mängeln behaftete Auskunft über Verkehrstage, Anschlüsse oder sonstige notwendige Informationen für die ordnungsgemäße Durchführung einer Reise.
Die öffentlichen Verkehrsmittel können insbesondere sein:
- Flugzeuge im Linienverkehr
- Bahnen im Personenfern- oder Nahverkehr
- Straßenbahnen
- Busse im Nah- und Regionalverkehr
- Busse im Linienfernverkehr
- Fähren
Die Fahrgastrechte sind in den letzten Jahren vor allem in Deutschland unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes diskutiert worden. Dabei ging es um die Frage, ob die Haftungsregelungen bei Tötung und Verletzung und bei Verspätungen noch zeitgemäß und angemessen sind.
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