Feickert-Erlass

Feickert-Erlass

Andreas Feickert (* 7. Juli 1910 in Hamburg; † 15. November 1977 in Hitzacker (Elbe)) war ein hochrangiger nationalsozialistischer Studentenfunktionär im Dritten Reich, unter anderem von 1934 bis 1936 „Reichsführer“ der Deutschen Studentenschaft (DSt).

Inhaltsverzeichnis

Leben

Der Sohn eines kaufmännischen Angestellten studierte ab 1929 Geschichte und Volkswirtschaftslehre in Berlin, Hamburg und Heidelberg. 1931 trat er in die NSDAP ein und wurde noch im gleichen Jahr Hochschulgruppenführer des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbunds (NSDStB) in Hamburg. Nach verschiedenen Funktionen in der DSt (1932/33 Amtsleiter für Arbeitslager, 1934 Kreisführer Kurmark-Nord) wurde Feickert im Juli 1934 von Reichserziehungsminister Bernhard Rust als „Führer“ der Deutschen Studentenschaft eingesetzt.

In diesem Amt, das er bis Anfang 1936 innehatte, wurde Feickert vor allem wegen des nach ihm benannten „Feickert-Planes“ bekannt, der die Kasernierung aller Studienanfänger (1. und 2. Semester) in sogenannten Kameradschaften vorsah. Feickerts entsprechender Erlass vom 20. September 1934 stieß nicht nur bei den traditionellen Studentenverbindungen, die um ihren Nachwuchs fürchteten, auf erbitterten Widerstand. Er rief zugleich den NSDStB unter Führung von Albert Derichsweiler auf den Plan, der die gesamte „ideologische, politische und körperliche Ausbildung“ aller Studenten für den Studentenbund einforderte. Nachdem sich sogar Hitler selbst in den Machtkampf einschaltete und den Feickert-Erlass mit dem überraschenden Argument verwarf, dass die Studenten „überhaupt nicht zusammenleben“ sollten, da sie sonst „kein normales Gesellschaftsleben“ mehr hätten und die „Gefahr der Homosexualität zu groß“ sei, wies Rust Feickert und die DSt schließlich an, „die Führung und Richtungsgebung der gesamten studentischen Erziehung, insbesondere die Lösung der Kameradschaftsfrage dem NSDStB zu überlassen“.

Nachdem der NSDStB in der Folgezeit zum Teil erfolgreich versuchte, der DSt weitere Arbeitsfelder (Arbeitsdienst, Auslandsarbeit, Fachschaftsarbeit) streitig zu machen, trat Feickert im April 1936 unter Protest zurück, weil der Studentenschaft keine unabhängigen Aufgaben mehr blieben. Ein halbes Jahr später wurden schließlich beide Organisationen unter dem neugeschaffenen Amt des Reichsstudentenführers Gustav Adolf Scheel zusammengeführt.

Feickert wurde später zu einer siebenmonatigen Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung und Fahrerflucht verurteilt, weil er noch während seiner Amtszeit (1935) im betrunkenen Zustand mehrere Autounfälle verursacht hatte. Nach dem Zweiten Weltkrieg, an dem er als Unteroffizier der Luftwaffe teilnahm, schloss sich der inzwischen offensichtlich geläuterte Feickert der SPD an und arbeitete ab 1951 in der Heimvolkshochschule Göhrde in Niedersachsen, die er von 1972 bis 1975 leitete.

Literatur

  • Michael Grüttner: Biographisches Lexikon der nationalsozialistischen Wissenschaftspolitik, Heidelberg 2004, S. 46.
  • Konrad Jarausch: Deutsche Studenten 1800-1970, Frankfurt 1984, S. 171ff.

Siehe auch

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