- Ferngespräch
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Ein Ortsgespräch ist ein Telefongespräch, das zum „Ortstarif“ geführt werden kann. Gewöhnlich sind dies alle Verbindungen, bei denen keine Telefonvorwahl vorgewählt werden muss. In einigen Ländern muss aber auch bei Ortsgesprächen eine Ortsnetzkennzahl gewählt werden. Manche Sonderrufnummern werden aber ebenfalls mit dem Ortstarif berechnet, sodass sie als Ortsgespräche bezeichnet werden. Das Gegenstück zum Ortsgespräch ist das Ferngespräch, das über einen Ort hinausgeht.
Ursprünglich waren Ortsgespräche Verbindungen zwischen Teilnehmern, die über ihre Teilnehmeranschlussleitung an dieselbe Ortsvermittlungsstelle (Teilnehmervermittlungsstelle, TVst) angeschlossen waren. Diese Teilnehmer bildeten zusammen mit der TVst das Ortsnetz. In der Bundesrepublik Deutschland (ohne neue Bundesländer) gab es einmal etwa 8.000 Ortsnetze. Für diese Verbindungen innerhalb des Ortsnetzes musste dann kein Nachrichtenweg über das Fernnetz hergestellt werden, und daher wurden sie billiger tarifiert. Mit dem fortschreitenden Ausbau des Telefonnetzes wurden aber in fast allen Ländern die Anzahl der Ortsvermittlungsstellen so weit wie möglich reduziert. Trotz Integration des in den neuen Bundesländern vorhandenen Telefonnetzes wurde in Deutschland die Anzahl der Vermittlungsstellen auf etwa 6.400 gesenkt. Dadurch hat nun jede einzelne Vermittlungsstelle einen Einzugsbereich, der viele Orte umfasst. Der lokale Bezug der Ortsnetzkennzahl wurde aber trotzdem beibehalten. Ein Ortsnetz ist nun nicht mehr dadurch charakterisiert, dass alle Teilnehmer an dieselbe Vermittlungsstelle angeschlossen sind. Es ist vielmehr dadurch charakterisiert, dass alle Teilnehmer dieselbe Ortsnetzkennzahl haben, und alle Gespräche zwischen diesen Teilnehmern Ortsgespräche sind. 1978 wurden nach Angaben der Deutschen Bundespost 11,287 Milliarden Ortsgespräche in Westdeutschland geführt
Internationale Normung
Der Aufbau von Rufnummern ist im Standard E.164 der ITU-T geregelt. Danach liegen die Rufnummernpläne, die Ortsnetze und ihre Kennzahlen festlegen, in der Kompetenz der nationalen Gesetzgebung. Von der Europäischen Union wurde festgeschrieben, dass Rufnummern im Festnetz eine lokalen Bezug haben müssen: Ortsnetzkennzahl und Teilnehmerrufnummer zusammen müssen einen eindeutigen Bezug zum Wohnort haben. Diese Regelungen führen europaweit zu einer identischen Bedeutung des Begriffes „Ortsgespräch“.
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