- Fetzerei
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Eine Schlägerei ist eine gewalttätige Auseinandersetzung mindestens zweier Personen. Sie besteht aus dem gegenseitigem Austausch von Schlägen und hat in der Regel eine Vorgeschichte. Oft spielt Ehre oder Stolz eine große Rolle. Des Weiteren erhöht in diesem Zusammenhang häufig Alkoholkonsum die entsprechende Gewaltbereitschaft. Mit zunehmender Teilnehmerzahl wird eine Schlägerei oft auch als Massenschlägerei bezeichnet.
Eine Schlägerei kann in Deutschland strafrechtlich nach § 222 des Strafgesetzbuches (Fahrlässige Tötung), § 223 StGB (Körperverletzung) und § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) relevant sein. Wenn mindestens drei Personen beteiligt sind und aus der Schlägerei eine schwere Körperverletzung oder der Tod eines Menschen resultiert, ist oft § 231 StGB (Beteiligung an einer Schlägerei) einschlägig.
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