- Feudallast
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Das Mortuarium war ursprünglich eine beim Tod eines Hörigen fällige Naturalabgabe in Form des besten Stück Viehs (Besthaupt) oder des besten Kleidungsstücks (Bestkleid-Gewandfall), die an den Grundherrn zu leisten war. Im Laufe der Zeit wurde die Sachleistung durch eine Geldabgabe verdrängt, mit der auch Leibgewinns-, Laten- oder Zinsgüter belastet wurden, so dass das Mortuarium einer modernen Erbschaftsteuer immer ähnlicher wurde.
Die Abgabe hatte regional unterschiedliche Bezeichnungen wie Kurmu(t)(d); Kurmede; Curmöde; Hauptfall; Hauptrecht; Todfall, Ehrschatz.
Als Mortuarium bezeichnet man auch ein Gebäude, das als Grablege (z. B. für höhere Geistliche) genutzt wurde. Gelegentlich werden auch Trauerhallen als Mortuarien bezeichnet.
Weblinks
- Artikel Fall (Todfall) im Historischen Lexikon der Schweiz
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