- Flachfunk
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Als privaten Rundfunk bezeichnet man die Summe der privat-rechtlichen, d. h. kommerziellen Hörfunk- oder Fernsehgesellschaften, die sich selbst finanzieren, in der Regel durch Werbung.
Den privat-rechtlichen Rundfunk unterscheidet vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass er nicht durch öffentliche Hörfunk- und Fernsehgebühren finanziert wird. Für den Betrieb eines Privatsenders über UKW/Mittelwelle oder Langwelle (bspw. jedoch nicht Internet) ist eine Lizenz der verantwortlichen Landesmedienanstalt notwendig, diese beaufsichtigt anschließend das Programm. Auch wenn ein Privatsender in der außenpluralistischen Struktur des privaten Rundfunks nicht zur inhaltlichen Ausgewogenheit verpflichtet ist, muss er trotzdem ein Mindestmaß an Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten. Außerdem müssen die meisten deutschen Fernsehsender die Wahlspots der Parteien für die Bundestagswahl und vereinzelt auch für andere Wahlen ausstrahlen. Um sich vor schlechter Kritik o. a. zu schützen, enthalten die Spots den Anfangs- und Schlusstext: „... für den Inhalt der Wahlwerbespots sind die Parteien verantwortlich ...“ Damit zeigen die Sender, dass sie ohne Präferenzen die Wahlwerbespots ausstrahlen.
Der Privatsender sieht seinen „Auftrag“ in der Maximierung der Einschaltquote innerhalb der gewählten Zielgruppe. Die Masse bildet das Hauptkriterium des Privatsenders als Massenmedium. Aus der Konkurrenz der Privatsender untereinander sowie mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten erwächst demgemäß das Programmangebot mit der breitesten Hörer- bzw. Zuschauerbasis.
Man unterscheidet bei den Privatsendern bzw. dem privaten Rundfunk zwischen dem Privatfernsehen und dem Privatradio.
Zahlreiche private Rundfunkunternehmen sind im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) organisiert.
In Österreich vertritt der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) die Interessen der privaten Rundfunkveranstalter.
Siehe auch
- Portal:Hörfunk
- Portal:Fernsehen
- Duales Rundfunksystem
Weblinks
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