Flagge Europas

Flagge Europas
Europaflagge


Vexillologisches Symbol: Vexillologisches Symbol?
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Offiziell angenommen am: 8. Dezember 1955

Die Europaflagge besteht aus einem Kranz von zwölf goldenen fünfzackigen Sternen auf azurblauem Hintergrund. Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Heute ist sie vor allem als Symbol der Europäischen Union bekannt.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adaption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Abgelehnte Flaggenentwürfe

Der Europarat suchte seit seiner Gründung im Jahre 1949 nach einem geeigneten Symbol für das zusammenwachsende Europa. Am 18. August 1950 beriet der Europarat erstmals über das Vorhaben einer offiziellen Flagge für Europa. In der Folgezeit erreichten mehr als 200 Vorschläge den Europarat. Das Generalsekretariat legte später 10 farbige Entwürfe zur Diskussion vor, u. a.

  • Die Flagge der Paneuropäischen Bewegung des Grafen Coudenhove-Kalergi, die eine goldene Sonne mit rotem Kreuz auf blauem Grund zeigt. Sie wurde von den meisten Mitgliedern favorisiert, konnte jedoch gegen den Widerstand der Türkei, die jeden Entwurf mit einem Kreuz ablehnte, nicht durchgesetzt werden.
  • Ein Entwurf von Duncan Sandys, dem Schwiegersohn Winston Churchills, der ein grünes (ursprünglich rotes) „E“ auf weißem Grund zeigt. Die Flagge war erstmals 1949 bei einer europäischen Wirtschaftskonferenz in London gehisst worden und wurde zunehmend als das europäische Symbol verwendet und als offizielles Symbol wahrgenommen. Sie wurde abgelehnt, da einem reinen Buchstabensymbol zu wenig emotionale Bindungskraft zugeschrieben wurde. Überdies wurde sie von Spöttern als „Churchills Unterhosen“ bezeichnet. Sie ist heute Emblem der Europa-Union Deutschland und einiger Schwesterorganisationen in der Union Europäischer Föderalisten.
  • Ein Entwurf eines aus Politikern und Heraldikern bestehenden Komitees, der in Anknüpfung an das Olympia-Symbol acht silberne, ineinander verschränkte Ringe zeigt. Er wurde mit einer Kette aus lauter Nullen bzw. einer Telefonwählscheibe verglichen und letztlich ebenfalls verworfen.
  • Ein Entwurf von Carl Weidl Raymon, der einen einzelnen goldenen Stern auf blauem Grund vorsieht und zunächst von Paul M.G. Lévy, der als Direktor des Informations- und Pressedienstes im Europarat die Vorschläge sichtete, favorisiert wurde. Er wurde mit Blick auf die Ähnlichkeit insbesondere mit der damaligen Flagge des Kongo (Leopoldville) verworfen.

Am 25. September 1953 beschloss die Beratende Versammlung des Europarates zunächst eine Flagge aus fünfzehn goldenen Sternen auf blauem Grund, die die Zahl der damaligen Mitglieder des Europarates repräsentieren sollten. Dem widersetzte sich jedoch Deutschland, da damit symbolisch das Saarland, eines der 15 Mitglieder, als eigener Staat anerkannt worden wäre. Das Saarland und Frankreich wiederum wollten 14 Sterne nicht akzeptieren, da es im Saarland noch starke Tendenzen zu einer staatlichen Unabhängigkeit gab. Die Zahl von 13 Sternen schied aus, da die 13 von vielen als Unglückszahl gesehen wurde. Ebenso schieden 10 Sterne aus, da man sie als eine Symbolisierung der zehn Gründerstaaten betrachtete, was auch nicht gewünscht war. So einigte man sich schließlich auf die Zahl Zwölf als rein symbolisches Zeichen.

Die Beratende Versammlung empfahl die Annahme dieses Entwurfes durch das Ministerkomitee am 25. Oktober 1955 (Empfehlung 88 (1955)). Das Ministerkomitee beschloss die Flagge und die heraldische Beschreibung am 9. Dezember 1955 (Resolution (55) 32), am 13. Dezember 1955 wurde sie in Paris offiziell eingeführt.

Flaggen vor dem Sitz der Europäischen Kommission

Die Beratende Versammlung des Europarates forderte mit dem Annahmebeschluss von 1955 die anderen europäischen Institutionen auf, dieselbe Flagge anzunehmen; auf Initiative Dr. Ingo Friedrichs, CSU-Europaabgeordneter und langjähriger Vizepräsident des Europäischen Parlaments, stellten daraufhin am 31. Oktober 1979 18 Abgeordnete des Europäischen Parlaments den Antrag „über die Schaffung einer Europa-Fahne für die Europäische Gemeinschaft“. Im November 1979 beauftragte das Europäische Parlament den CDU- Europaabgeordneten Kai-Uwe von Hassel in einem offiziellen Parlamentsbericht die Fahnenproblematik zu lösen. Ziel sollte es sein, das bis dato bestehende „Flaggenwirrwarr“ aufzulösen, weil bis zu diesem Zeitpunkt fast alle Europäischen Organe eine eigene Flagge in Gebrauch hatten. Am 11. April 1983 wurde mit überwältigender Mehrheit eine entsprechende Resolution im Europäischen Parlament zur Übernahme der bis dahin vom Europarat verwendeten Flagge angenommen. Auch der Abschlussbericht des Adonnino-Ausschusses schlug die Übernahme der Europaratsflagge vor, was im Juni 1985 vom Europäischen Rat von Mailand angenommen wurde.

Nachdem der Europarat seine Zustimmung signalisiert hatte, und die übrigen Organe der Europäischen Gemeinschaft zugestimmt hatten, wurde am 29. Mai 1986 die neue Flagge erstmals feierlich vor dem Gebäude der Europäischen Kommission zu den Klängen der Europahymne gehisst.

Die Flagge ist das einzige Symbol der Europäischen Kommission. Die anderen EU-Organe verwenden zusätzlich eigene Embleme, siehe[1]

Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl verwendete bis zum Auslaufen des EGKS-Vertrages 2002 eine eigene Flagge. In der inzwischen verworfenen Europäischen Verfassung war die Europaflagge als offizielles Symbol der Union festgelegt. Auf Betreiben Großbritanniens hin tauchen aber zukünftig weder eine offizielle Hymne noch andere offizielle Symbole wie diese Flagge im EU-Reformvertrag auf, auf den sich der Europäische Rat im Oktober 2007 verständigt hat. Jedoch wird die Europaflagge wie bisher auch weiterhin als de facto offizielles Symbol der EU fungieren.

Urheberschaft

Arsène Heitz, ein Mitarbeiter des Postdienstes des Europarates, der eine Reihe von Entwürfen vorgelegt hatte, wird teilweise als Urheber der Flagge genannt und behauptete dies auch selbst in einem Interview. In den Archiven befinden sich viele Entwürfe von Heitz mit Sternen, allerdings mit 15, 16, 11 und 13 Sternen in unterschiedlicher Anordnung. Paul M.G. Lévy hat die Urheberschaft Heitzs jedoch in einem Interview[2] angefochten und behauptete, er selbst habe die Flagge mit zwölf Sternen schon vorgeschlagen, bevor sie vom Europarat so beschlossen wurde und habe auch die endgültige Zeichnung angefertigt.

Klar ist, dass Heitz und Lévy gemeinsam sowie Hanno F. Konopath offensichtlich fast zeitgleich den Entwurf mit 15 Sternen vorgelegt hatten, der zunächst von der Beratenden Versammlung beschlossen wurde. Ob Heitz oder Lévy letztlich Urheber der Flagge mit zwölf Sternen war, ist bisher ungeklärt.[3]

Offizielle Symbolik

In der amtlichen Erläuterung des Beschlusses des Ministerkomitees des Europarates vom 9. Dezember 1955 zur Annahme der Flagge heißt es zur Symbolik:

„Gegen den blauen Himmel der westlichen Welt stellen die Sterne die Völker Europas in einem Kreis, dem Zeichen der Einheit, dar. Die Zahl der Sterne ist unveränderlich auf zwölf festgesetzt, diese Zahl versinnbildlicht die Vollkommenheit und die Vollständigkeit … Wie die zwölf Zeichen des Tierkreises das gesamte Universum verkörpern, so stellen die zwölf goldenen Sterne alle Völker Europas dar, auch diejenigen, welche an dem Aufbau Europas in Einheit und Frieden noch nicht teilnehmen können.“

Inoffizielle Interpretationen

Madonna mit Sternenkranz (Carlo Dolci, 17. Jh.)

Gelegentlich wird die Flagge vor einem christlich-biblischen Hintergrund gedeutet. So soll abweichend von der offiziellen Begründung, die allgemein auf die Zwölf als Symbol der Vollkommenheit und Vollständigkeit und das Blau als Farbe des Himmels verweist, eine bestimmte christliche Symbolik Pate gestanden haben. Arsène Heitz, einer der möglichen Gestalter der Flagge (s. o.), erklärte 2004 in einem Interview in der Zeitschrift „Lourdes“, er habe sich von der Offenbarung des Johannes inspirieren lassen, in der eine Krone von zwölf Sternen beschrieben wird.[4]

Die im Interview angesprochene Stelle der Bibel lautet:

„Und es erschien ein großes Zeichen am Himmel: Eine Frau, mit der Sonne bekleidet, und der Mond unter ihren Füßen und auf ihrem Haupt eine Krone von zwölf Sternen.“ (Offb 12,1)

Da zudem der 8. Dezember, an dem der Ministerrat die Flagge beschlossen hat, der Festtag der Unbefleckten Empfängnis Marias ist und das so genannte, in der oben zitierten Bibelstelle genannte apokalyptische Weib vielfach mit Maria gleichgesetzt wird (vgl. Mondsichelmadonna), berufen sich manche christliche Kreise auf diesen Symbolgehalt der Flagge. [5]

Weiterhin wird behauptet, dass Paul M.G. Lévy, ein Belgier jüdischer Abstammung, angesichts der in Leuven vorüberfahrenden zahlreichen Eisenbahnzüge, in denen die Juden von der deutschen Gestapo nach Osten in eine ungewisse Zukunft transportiert wurden, das Gelübde abgelegt habe, dass er, wenn er den Krieg lebend überstehen würde, zum katholischen Glauben konvertieren wolle, was er dann auch tat. Lévy, damals Direktor des Informations- und Pressedienstes im Europarat, sei 1955 an einer Marienstatue mit einem Sternenkranz vorbeigekommen. Durch die Sonne beschienen, leuchteten die goldenen Sterne vor dem blauem Himmel. Lévy habe daraufhin dem damaligen Generalsekretär des Europarates, Graf Benvenuti, einem venezianischen Christdemokraten, vorgeschlagen, zwölf goldene Sterne auf blauem Grund als Motiv für die Europaflagge zur Abstimmung zu stellen. Benvenuti war von dem Vorschlag begeistert und wenig später wurde der Vorschlag allgemein akzeptiert. Zuvor waren 1955 im Europarat sämtliche Entwürfe, die etwa nach dem Muster skandinavischer Flaggen ein Kreuz enthielten, von den Sozialisten aus ideologischen Gründen als zu christlich abgelehnt worden.

Eine andere Legende behauptet, der damalige Generalsekretär, Léon Marchal, habe beim Verlassen des Sitzungssaales, in dem er zuvor die Flagge mit dem Verweis auf die zwölf Tierkreiszeichen und die zwölf Monate des Jahres durchgesetzt hatte, zu Lévy bemerkt, dass die Europaflagge wie durch Zufall den in der Apokalypse genannten Sternenkranz trage.

Lévy selbst hat diese Theorien nicht bestätigt. In einem Interview[6] erklärte Lévy, dass für ihn allein die Symbolik der Perfektion und Vollständigkeit entscheidend gewesen sei. Sie zeige sich in den Sternzeichen, den zwölf Aposteln, den zwölf Söhnen Jakobs, den Stunden des Tages und den Monaten des Jahres. Erst Jahre später sei er auf die Krone in der Offenbarung Johannes' aufmerksam gemacht worden. Auch der um einen Tag vorgezogene Beschluss am Festtag der Unbefleckten Empfängnis Marias sei Zufall gewesen. Später habe sich eine weitere Zufälligkeit begeben: Im Saal des Palais Barberini, in dem die Europäische Menschenrechtskonvention am 4. November 1950 unterzeichnet wurde, befindet sich in der Mitte der Decke eine Darstellung des Kranzes von Zwölf Sternen aus dem 17. Jahrhundert.

Daneben existieren eine Reihe weiterer Deutungen, die eine Rolle gespielt haben können und zum Teil mittlerweile in den offiziellen Beschreibungen des Europarates und der EU auftauchen: Die zwölf Stämme Israels, die zwölf Tafeln des ersten geschriebenen römischen Rechts als Ausdruck der europäischen Rechtsgemeinschaft, zwölf Monate eines Jahres, zwölf Stunden der Uhr, die legendären zwölf Taten des Herkules und das Produkt aus „Drei mal Vier“, wobei die Drei für die Dreifaltigkeit und die Vier für die vier Elemente oder Himmelsrichtungen stehen.

Sonstiges

Einen ähnlichen Sternenkranz auf blauem Grund, allerdings mit 13 weißen Sternen, hatte die mastseitige obere Ecke (Gösch) in der sogenannten „Betsy-Ross-Version“ der Flagge der USA von 1776 bis 1795. Da die Flag Resolution der damals 13 Kolonien keine besondere Anordnung der dreizehn Sterne vorsah, gab es verschiedene Versionen und nur bei der Betsy-Ross-Version waren die Sterne im Kreis angeordnet. Auch auf der „Stars and Bars“-Flagge der Konföderierten Staaten von Amerika vom 4. März 1861 waren 7 fünfzackige Sterne im Kreis auf blauem Grund angeordnet.

Reproduktion

Geometrische Konstruktion der Europaflagge

Das Europa-Emblem der Flagge ist von jedermann frei verwendbar.

Das Emblem hat folgende Farben: Pantone Reflex blue für den Hintergrund und Pantone Yellow für die Sterne. Pantone wurde gewählt, weil diese Farbdefinition weit verbreitet ist. Im Vierfarbdruck müssen die Farben folgendermaßen gebildet werden: 100 % Process Cyan plus 80 % Process Magenta für das Blau und 100 % Process Yellow für das Gelb. Die RGB-Farbwerte sind für den Hintergrund (blau): 0/51/153 (hexadezimal: 003399) und für die Sterne (gelb): 255/204/0 (hexadezimal: FFCC00).

Die geometrische Beschreibung ergibt sich aus der nebenstehenden Zeichnung und der zugehörigen offiziellen Erläuterung der Europäischen Union:

„Das Emblem besteht aus einer blauen rechteckigen Flagge, deren Breite das Anderthalbfache der Höhe misst. Auf einem unsichtbaren Kreis, dessen Mittelpunkt der Schnittpunkt der Diagonalen des Rechtecks bildet, sind in gleichmäßigem Abstand zwölf goldene Sterne angeordnet. Der Kreisradius beträgt ein Drittel der Rechteckhöhe. Jeder Stern hat fünf Zacken, deren Spitzen einen unsichtbaren Umkreis mit dem Radius von jeweils 1/18 der Rechteckhöhe berühren. Alle Sterne stehen senkrecht, d. h. ein Zacken weist nach oben, während zwei weitere auf einer unsichtbaren Geraden ruhen, die die Senkrechte zum Fahnenschaft bildet. Die Sterne sind wie die Stunden auf dem Zifferblatt einer Uhr angeordnet. Ihre Zahl ist unveränderlich.“

Verbreitete Falschdarstellungen

Flagge verkehrt herum aufgehängt; Sternspitzen sollen nicht nach unten zeigen.
Sternspitzen sollen nicht vom Kreismittelpunkt weg zeigen, sondern nach oben.
Sterne sind falsch ausgerichtet; bei richtiger Ausrichtung stehen die Sterne an den gleichen Positionen, wie die Zahlen am Zifferblatt einer Uhr.

Literatur

  • Roland Bieber: Die Flagge der EG, in: Wilfried Fiedler, Georg Ress: Verfassungsrecht und Völkerrecht: Gedächtnisschrift für Wilhelm Karl Geck, Köln, Berlin, Bonn, München: Carl Heymanns 1989, ISBN 3-452-21362-5, S. 59–77.
  • Carlo Curti Gialdino: I Simboli dell'Unione europea, Bandiera - Inno - Motto - Moneta - Giornata. Roma: Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato S.p.A., 2005, S. 80-85. (Zur Autorenschaft der Flagge)
  • Parlement européen, Résolution sur l'adoption d'un drapeau pour la Communauté européenne (11 avril 1983), in: Journal officiel des Communautés européennes (JOCE). 16. Mai 1983, Nr. C 128, S. 18.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise


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