- Fluginstrumente
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Fluginstrument ist der Überbegriff der elektronischen und mechanischen Geräte die sich in einem Flugzeug befinden. Mit ihnen kann sich der Pilot oder der Navigator orientieren. Sie beschreiben die Lage in der Luft, die Navigation sowie die primären und sekundären Informationen über das Flugzeug selbst, z. B. Tankbefüllung, Drücke, Temperaturen etc. Positionslichter dienen der Orientierung für andere Luftfahrzeugführer.
Je nach Flugregeln (Sicht oder Instrumente) und Uhrzeit sind verschiedene Instrumente verpflichtend:Minimalausrüstung:
- Magnetkompaß
- Höhenmesser
- Fahrtmesser
- Tankanzeige
- Funkgerät (§4 FSAV)
Zusätzlich für CVFR-Flugbedingungen (§11a DVO LuftBO):- Variometer
- Wendezeiger ODER Künstlicher Horizont
- Scheinlotanzeige
- Kurskreisel
- Uhr mit Sekundenanzeige
- Transponder (§4 FSAV)
- VOR-Empfänger (§4 FSAV)
Zusätzlich für NVFR-Flugbedingungen (§15 DVO LuftBO):- Zwei Landescheinwerfer oder ein gemeinsamer Scheinwerfer mit getrennten Glühdrähten und Absicherung
- Beleuchtung der Fluginstrumente (außerhalb dieses Paragraphen)
Zusätzlich für IFR-Flugbedingungen (§11 DVO LuftBO):- Ein Steuer, dass vom Copilotensitz aus bedient werden kann
- Der Fahrtmesser muss gegen Vereisung und Kondensation geschützt sein
- Ein zusätzlicher Feinhöhenmesser
- Wendeanzeiger UND künstlicher Horizont
- Außenluftthermometer
- Uhr mit großem Sekundenzeiger
- Beleuchtung der Fluginstrumente
- Energieversorgungsanzeige für die Kreiselinstrumente
- Ein zusätzliches Funkgerät (§3 FSAV)
- Einen zusätzlichen VOR-Empfänger oder ein Flächennavigationssystem (§3 FSAV)
- Radiokompass (ADF) (§3 FSAV)
- Entferungsmessgerät (DME) (§3 FSAV)
Verkehrsflugzeuge besitzen darüber hinaus weitere Instrumente wie Fluglagecomputer, Wetterradar, TCAS oder ILS-Empfänger.
Siehe auch
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