Flussufer

Flussufer
Ufer der Donau bei Dürnstein

Das Ufer ist die an einem Gewässer unmittelbar anschließende Landfläche.

Der Uferbereich variiert in seiner Fläche durch die Veränderung des Wasserstandes und durch erosions- und strömungsbedingte Landzugänge und -abgänge.

Blickt man von der Quelle zur Mündung eines Flusses, dann kann man das rechte und linke Ufer als orografisch rechtes oder linkes Ufer eindeutig festlegen.

Es gibt unterschiedliche Erscheinungsformen für ein Ufer:

Inhaltsverzeichnis

Uferbereich

Allgemein als Uferbereich wird der Grenzbereich zwischen Wasser und Festland bezeichnet, ohne klare Festlegung der räumlichen Grenzen.

In der Regel sind große Teile der Uferbereiche durch einen variablen Wasserhaushalt und standorttypische Vegetation gekennzeichnet. Zum Uferbereich gehören sowohl der Gewässerrandstreifen als auch die anschließende Uferzone mit ihren Strukturgliedern und die abschließende Außenuferzone.

Gewässerrandstreifen

Als Gewässerrandstreifen werden in Deutschland häufig die linearen Strukturen entlang der Fließgewässer und Seen bezeichnet. Im wissenschaftlichen Sinne wird mit diesem Begriff allerdings wenig über die Abgrenzung dieser Landschaftsräume ausgesagt.

Häufig werden extensiv genutzte Gewässerrandstreifen als nur wenige Meter breite Gras- und Gehölzstreifen mit dem Ziel des Gewässerschutzes eingerichtet. In Mitteleuropa wird die Anlage der Uferstreifen durch finanzielle Anreize politisch gefördert, da sie ein aktives Element des Boden- und Gewässerschutzes sind.

Uferzone

Die Uferzone ist der schmale Grenzraum von Gewässern mit linearer Struktur (der Landnutzung), schwankendem Wasserhaushalt und eindeutigen Grenzen. Die Uferzone wird vom Gerinne eines Fließgewässers durch die Mittelwasserlinie bzw. Uferlinie auf der Wasserseite scharf abgegrenzt. Auf der Landseite kann die Uferzone klar von der angrenzenden (eher flächigen) Nutzfläche unterschieden werden (Grenzlinien sind z. B. Ackerrandfurche, Weidezaun, Bebauungsrand, Straßenrand, Rand einer versiegelten Fläche etc.).

Die Uferzonen von Waldparzellen sind aufgrund der vergleichbaren Bestockung und des zumeist kontinuierlichen Übergangs nicht eindeutig abgrenzbar, weshalb im Wald ein Maximalwert von 15 m bzw. 25 m Breite angenommen wird.

Uferzonen können aus verschiedenen Uferzonen-Strukturgliedern bestehen, z. B. Uferstreifen, verkrautete Bereiche, Ufergehölzzone und Uferböschungen. Uferzonen treten meistens beidseitig der Gewässer auf, sind aber bei starker Überbauung (häufig im dicht besiedelten Terrain) in Abschnitten teilweise nicht vorhanden (0 m Breite z. B. bei Eindolung, Gerinne-Kanalisierung, Brücken, Überbauung).

Die Uferzone ist immer Teil vom nicht eindeutig abgetrennten Uferbereich.

Uferböschung

Steiler wasserseitiger Teil der Uferzone, der durch fluviale Erosion (Tiefenerosion, Seitenerosion, Ufererosion) entstand und aufgrund anhaltender fluvialer Unterschneidung erhalten bleibt. Die Uferböschung grenzt direkt an das Gerinne und ist wegen des geringeren Lichteinfalls (überstehende Bäume der Ufergehölzzone) und der großen Hangneigung häufig nur spärlich bewachsen.

Oberflächengebundener Stoffaustrag ins Gewässer findet aus diesem Teil der Uferzone – erosiv und zumeist fluvial initiiert – im besonderen Maße statt. In Feuchtgebieten, Sumpfgebieten, Stillwasserzonen und ähnlichen Landschaftsräumen mit geringem Grundwasserflurabstand ist teilweise keine Uferböschung ausgebildet.

Ufergehölzzone

Es handelt sich um den naturnahen Teil der Uferzone, der in Mitteleuropa mit Gehölzen (Bäume und Sträucher im weiteren Sinne) bewachsen ist. Häufig geht die Ufergehölzzone nahtlos in verkrautete Bereiche (sind nicht mehr Teil dieser) bzw. in steile Uferböschungen (nur bei Gehölzbestand dazu gehörend) über. Ufergehölzzonen sind bezüglich ihrer bioökologischen Funktionen (Arealvernetzung etc.) für den Naturschutz von besonderer Bedeutung.

Außenuferzone

Die Außenuferzone ist der äußerste und abschließende Bereich des Ufers. Die Außenuferzone kann metrisch exakt bemessen werden und wird von der angrenzenden Nutzfläche scharf abgegrenzt. Die innere Grenze stellt die Böschungsoberkante bzw. der Uferböschungskopf dar. Die Außenuferzone ist demnach in der Regel kleiner als die Uferzone und maximal gleich groß.

Sie kann als landschaftsplanerisches Instrument eingesetzt werden, um die Entwicklung einer geoökologisch funktionalen Uferzone zu ermöglichen, ohne explizit die kleinräumig veränderliche Uferböschungshöhe und -länge berücksichtigen zu müssen.

Literatur

  • R. Koch: Uferzonen von Fließgewässern in Kleineinzugsgebieten der Region Basel – Geoökologische Prozesse, Nährstoff- und Wasserhaushalt, Bodendynamik, Kartierung, Funktionen und Zielbreitenermittlung. Dissertation am Geographischen Institut der Universität Basel, 2007.

Siehe auch

Weblinks


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