- Alarmanlage (Kfz)
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Alarmanlagen in Kraftfahrzeugen sollen den Diebstahl eines Fahrzeuges oder von Bauteilen und Gegenständen, die sich in ihm befinden, durch akustischen und optischen Alarm erschweren. Dabei können, abhängig von der Ausführung der Anlage, alle Türen, die Motorhaube, die Heckklappe, Fahrzeugbewegungen, der Innenraum sowie Manipulationen an der Batterie, am Signalhorn und der Zündung überwacht werden.
Wirkungsweise
Ein- und ausgeschaltet wird die Alarmanlage in den meisten Fällen über das Schließsystem des Fahrzeugs. Aber auch eine Deaktivierung durch Eingabe eines Codes oder durch einen externen Transponder ist möglich. Ein unbefugter Eingriff am Fahrzeug wird durch verschiedene Sensoren erkannt und es kommt zur Alarmauslösung. Dabei gibt das Signalhorn für 28 Sekunden ein intermittierendes Signal (in der Schweiz einen Dauerton) ab. Der optische Alarm erfolgt für 5 Minuten über die Warnblinkanlage oder für 28 Sekunden durch das Abblendlicht.
Sensoren
- Türkontaktschalter - erkennen das Öffnen der Tür und lösen nach einigen Sekunden Alarm aus
- Schalter Motorhaube
- Schalter für Türschließzylinder - dienen dem Ein- und Ausschalten der Alarmanlage mit Hilfe des Autoschlüssels
- Radio - die Alarmanlage erkennt ein Abziehen des Kabels am Radiogehäuse
- Schalter Kofferraumschloss
- Infrarot-, Ultraschall- Funkinnenraumsensoren - überwachen den Innenraum und erkennen Bewegungen und das Einschlagen von Scheiben
- Neigungsgeber oder Lagesensor - stellt Veränderungen der Fahrzeugposition fest und verhindert einen Diebstahl durch Abschleppen
Wegfahrsicherung
Bei Alarmauslösung wird über ein Relais die Klemme 50 am Starter unterbrochen. Dadurch ist das Anlassen des Motors nicht möglich. Außerdem kann bei einer Vernetzung der Steuergeräte mit dem Einspritzsystem die Kraftstoffzufuhr unterbrochen werden.
siehe auch Wegfahrsperre
Kategorien:- Fahrzeugelektrik
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