- Formsache
-
Als Formalität (auch Formsache) wird eine formale Handlung bezeichnet, die eine (behördliche) Vorschrift erfüllt und anhand eines nach außen sichtbaren Rahmens, wie z. B. schriftlicher Dokumentation, die der durch die Vorschrift verlangten Form entspricht, die rechtliche Gültigkeit einer Handlung belegt.
Auch eine formale Handlung wird so bezeichnet, wenn sie einer Handlungsvorschrift entspricht und damit einen äußeren Schein wahrt, ohne dass notwendigerweise eine Überzeugung oder innere Beteiligung der handelnden Personen dahintersteht oder der „Geist“ (die beabsichtigten Ziele) der Handlungsvorschrift respektiert werden. Eine formale (oder formelle) Handlungsweise erfordert, dass eine allgemeine Handlungsvorschrift befolgt wird, während eine informelle Handlungsweise keine vorher bestimmte Form haben muss.
Siehe auch: Form (Recht)
Weblinks
Wikimedia Foundation.