- Frawenzymer
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Als Frauenzimmer, damals frawenzymer, bezeichnete man an Höfen des 15. Jahrhunderts den gesamten Hofstaat einer adligen Hausherrin sowie ihre Gemächer.
Dazu konnten mehr als 50 Personen beiderlei Geschlechts gehören. Gefolgsleute waren zum Beispiel: Hofmeister und Hofmeisterinnen, Hofdamen, Ehrendamen, ein Kaplan, Edelknaben oder eine Beschließerin, die auch eine Adelige sein konnte . Unter den abhängig Arbeitenden gab es: Zofen, Jungfern, Jungferndirnen, Dienerinnen, Näherinnen, Wäscherinnen, Köchinnen und Köche, Mägde, Knechte, Diener, Bereiter, Ofenheizer, Torhüter, Narren und mehr.
Der Frauenhofstaat wurde oft getrennt von dem des Mannes geführt und durch eine Frauenzimmerordnung geregelt. Die Räume befanden sich häufig in einem separaten Teil des Gebäudes und besaßen mitunter einen eigenen Eingang. Solche räumlichen Voraussetzungen und die häufige Abwesenheit der Männer begünstigten die Schaffung selbst bestimmter Freiräume durch die Frauen. Einige von ihnen zogen diese Art der Geselligkeit einer Ehe und dem entsprechenden Verlust der Eigenständigkeit vor (siehe dazu auch die Einlassungen bei Misogamie).
Der Begriff Frauenzimmer wird seit dem 17. Jahrhundert auch auf einzelne Frauen angewandt. So lautet eine bekannte Moritat, die häufig von Bänkelsängern vorgetragen wurde: Sabinchen war ein Frauenzimmer. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts gilt der Gebrauch des Wortes als antiquiert.
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