- Freigelassene
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Ein Freigelassener (lateinisch libertus) war ein ehemaliger Sklave (servus) im alten Rom nach seiner Freilassung (manumissio). Der Freigelassene stand weiter in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seinem früheren Herrn, dem patronus, er war sein Klient und musste gewisse Dienste leisten, z. B. seinem Herrn jeden Tag die Aufwartung machen und ihn bei Wahlen unterstützen. Erst die Kinder des Freigelassenen waren Vollbürger.
Es gab verschiedene Arten der Freilassung (manumissio) von Sklaven. Möglich waren unter anderem:
- letztwillige Verfügung im Testament (per testamentum)
- Rechtsakt vor dem Magistrat (per vindictam)
- Eintragung durch den Herrn in die Bürgerrolle als freier Bürger (per censum)
- Zusendung eines Freibriefs (per epistulam)
- oder endlich durch eine einfache Willenserklärung (inter amicos, per mensam, per convivium)
Unter dem Freikauf verstand man den Kauf eines Sklaven mit sofort anschließender Freilassung.
Mit der Freilassung übernahm der Sklave den Vornamen und Gentilnamen seines Herrn (siehe: Römische Namen), während er den bisherigen Sklavennamen als cognomen weiterführte. So hieß z. B. Tiro, der ehemalige Sklave von Marcus Tullius Cicero, nach der Freilassung Marcus Tullius Tiro.
Freilassungen waren in Rom sehr häufig. Kaiser Augustus versuchte dies einzuschränken, indem er 30 Jahre als Mindestalter für einen Freigelassenen festsetzte. Es gab aber Ausnahmen, wenn z. B. ein Freigelassener seine Kinder freikaufen wollte. Zahlreiche Grabinschriften belegen, dass das Mindestalter oft nicht eingehalten wurde.
Da die Sklaven aus verschiedenen Völkern stammten, erhielt die römische Bürgerschaft durch die Freigelassenen stetig „frisches Blut“ aus anderen Nationen des Imperiums und seiner Nachbarstaaten.
Offiziell Freigelassene hatten fast alle Bürgerrechte, sie durften nur keine politischen bzw. militärischen Ämter ausüben und keine Frauen bzw. Männer aus dem Senatorenstand heiraten. Diesbezüglich war ihr Status den peregrini (freie Bürger fremder Staaten oder Städte) vergleichbar. In der zweiten, spätestens dritten Generation wurden Freigelassene gleichberechtigte Bürger.
Die inoffizielle Freilassung gab einem Sklaven die Freiheit, ohne ihn mit Wahlrecht auszustatten. Was die Berufswahl betrifft, gab es im Prinzip keine Einschränkungen. Zum Beispiel gab es Ärzte sowohl unter Freien, als auch unter Freigelassenen und Sklaven.
Der soziale Status des Freigelassenen hing vom sozialen Status seines bisherigen Herrn ab. Der Freigelassene eines armen Handwerkers war meist ebenfalls arm, der Freigelassene eines kinderlosen Reichen konnte mit Glück gleich noch zum Erben eines ansehnlichen Vermögens werden. Einige Freigelassene brachten es zu geradezu sprichwörtlichem Reichtum, z. B. Trimalchio im Roman Satyrica von Titus Petronius Arbiter. Narcissus, Freigelassener des Kaisers Claudius, stieg sogar zu einer Art Minister auf.
Generell hatten im Haushalt eingesetzte Sklaven eine sehr gute Chance, freigelassen zu werden, wenn sie alt genug wurden. Anders war das für Sklaven in der Landwirtschaft und im Bergbau. Viele Grabinschriften belegen, dass die Familien städtischer Freigelassener und Sklaven oft sehr eng zusammenhielten, so dass ehemals versklavte Familienmitglieder nach ihrer Freilassung wieder zusammenfanden.
Die Gräber der ehemaligen Sklaven zierten oft Abbildungen ihrer selbst in bürgerlicher Kleidung (Toga und Tunika). Oft befanden sich auch Angehörige auf den Abbildungen, Söhne, Töchter und deren Ehepartner.--> Die im Tode vereinte Familie.
Dargestellt wurden die Verstorbenen als scheinbare Büsten, die aber eigentlich Halbkörperdarstellungen waren. Diese sahen aus einem Fenster hinaus, von oben auf die Betrachter hinab. Die Kleidung bestand aus typisch bürgerlicher Tunika und Toga als Zeichen des Standes des Freien.
Siehe auch
Weblinks
- http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/type=rezbuecher&id=678 (Rezension zu L. Schumacher: Sklaverei)
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