Freisass

Freisass

Freisasse ist die Bezeichnung für den Besitzer eines abgabefreien Guts.

Das Freisass ist ein von Lehnspflichten, Abgaben, Frondiensten und ähnlichen Abgaben freies Landgut, namentlich ein Bauerngut. Dessen Besitzer wird Freibauer oder Freisasse genannt.

Freihufen wurden im Mittelalter vielfach zur Förderung der Kolonisation verliehen. Die moderne Gesetzgebung hat die Privilegien der Frei- und Rittergüter beseitigt.


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  • Freisass — Frei|sass 〈m. 16〉 = Freisasse * * * Frei|sass, Frei|sas|se, der [mhd. vrīsāʒe, ↑ Sass] (Geschichte): persönlich freier Bauer, dessen Land aber einem Grundherrn gehört. * * * Frei|sass, Frei|sas|se, der [mhd. vrīsāʒe, ↑ …   Universal-Lexikon

  • Freisass — Frei|sass, Frei|sas|se (früher für von bestimmten Abgaben befreiter Bauer) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Freisasse — ist die Bezeichnung für den Besitzer eines abgabefreien Guts. Das Freisass ist ein von Lehnspflichten, Abgaben, Frondiensten und ähnlichen Abgaben freies Landgut, namentlich ein Bauerngut. Dessen Besitzer wird Freibauer oder Freisasse genannt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Freisasse — Frei|sas|se 〈m. 17〉 ein Freigut besitzender Bauer; oV Freisass [<frei + sitzen] * * * Frei|sass, Frei|sas|se, der [mhd. vrīsāʒe, ↑ Sass] (Geschichte): persönlich freier Bauer, dessen Land aber einem Grundherrn gehört. * * * Frei|sass, Fr …   Universal-Lexikon

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