- Fremdenverkehr
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Fremdenverkehr ist der veraltende Begriff für die Erscheinung und den Wirtschaftszweig, der heute als Tourismus bezeichnet wird.
Der Begriff Fremde erscheint der Tourismuswirtschaft heute zur Definition ihrer Kunden nicht mehr angemessen. Speziell unter den Bürgern der Europäischen Union ist es nicht mehr üblich, Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten als Fremde zu bezeichnen, auch wenn dies juristisch teilweise noch vorgesehen sein mag.
Der Begriff Fremde wird im deutschen Sprachraum nunmehr hauptsächlich in der so genannten Fremdengesetzgebung, der Regelung von Aufenthalts- und Arbeitsrechten für legale und nicht legale Zuwanderer aus Ländern außerhalb der EU (Drittstaaten) sowie für Asylsuchende, verwendet.
Die im Deutschen teilweise üblich gewesenen Unterscheidungen
- Fremdenverkehr = hereinkommende Gäste; Tourismus = wegfahrende Einheimische
- Fremdenverkehr umfasst alle Reisen; Tourismus nur Freizeitreisen
sind heute überholt. So spricht man zum Beispiel seit langem vom Kongresstourismus und vom Geschäftstourismus.
Weiterhin trägt die starke Nutzung der englischen Sprache in der internationalen Tourismuswirtschaft dazu bei, solche Unterscheidungen einzuebnen, da auch der Begriff Fremdenverkehr, genau so wie Tourismus, ins Englische nur als tourism übersetzbar ist.
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