Friede von Lübeck

Friede von Lübeck
Titelblatt eines Druckes mit dem Inhalt des Lübecker Friedens.

Lübecker Frieden, oder Frieden von Lübeck, war ein Friedensschluss, der im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges zwischen dem Heiligen Römischen Reich und Dänemark am 22. Mai 1629 (12. Mai 1629 nach julianischem Kalender) in Lübeck geschlossen wurde.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Vorausgegangen war dem Frieden die Mobilisierung von Truppen unter König Christian IV. von Dänemark und Norwegen, der als Herzog von Holstein und Oberster des Niedersächsischen Reichskreises versuchte, seine Vormacht in Norddeutschland auszubauen. Neben seinen territorialen Ambitionen führte er auch religiöse Interessen auf, um die Hilfe der protestantischen Fürsten zu erhalten.

Im Frühjahr 1625 erhielt er die benötigten Truppen und marschierte in Sachsen ein, stieß dabei auch nur auf relativ geringen Widerstand. Erst nach einem Jahr stieß Christian auf nennenswerte Gegenwehr. Wallenstein hatte aus eigenen Mitteln ein großes Söldnerheer für den römisch-deutschen Kaiser Ferdinand II. aufgestellt und wurde zum Oberbefehlshaber aller kaiserlichen Truppen ernannt. Zusammen mit dem Heer der katholischen Liga unter Tilly gelang es ihm, den Norden des Reiches von den dänischen Truppen zu säubern. Wallenstein hatte am 25. April 1626 in der Schlacht bei Dessau seinen ersten Sieg erringen können und Tilly schlug das Heer König Christians IV. am 27. August 1626 in der Schlacht bei Lutter nahe Lutter am Barenberge. Die Heere schlossen sich daraufhin zusammen, eroberten den gesamten Norden des Reiches und drangen bis nach Dänemark vor. König Christian IV. musste fliehen, versuchte im Jahr 1628 durch Angriffe auf die norddeutsche Küste seine Niederlage abzuwenden und willigte schließlich Anfang 1629 in Friedensverhandlungen ein.

Vertragsbedingungen

Am 22. Mai 1629 unterzeichnete König Christian IV. den Frieden von Lübeck. Im Friedensvertrag wurde in fünf Punkten folgende Festlegungen getroffen:

  • Der dänische König mischt sich in Angelegenheiten des Reiches nur ein, soweit sie ihn als Herzog von Holstein und als Reichsfürst betreffen. Zukünftige Streitigkeiten sollen friedlich durch Verhandlungen oder mit Hilfe eines Schiedsrichters beigelegt werden.
  • Beide Seiten verzichten auf Schadensersatz und auch niemandem sonst im Reich ist es gestattet solche Ansprüche an den dänischen König zu stellen. Ebenso stellt der dänische König keine Ansprüche gegen irgendjemanden im Reich. Der König von Dänemark erhält ohne Zahlungen die besetzten dänischen Lande und die ihm zu Lehen gegebenen Herzogtümer und Fürstentümer in Norddeutschland zurück. Die kaiserlichen Truppen ziehen unverzüglich aus diesen ab.
  • Die Gefangenen beider Seiten sind unverzüglich freizulassen.
  • Die Kronen von Spanien, Polen, die Infantin von Belgien, das gesamte Haus Österreich, die Kurfürsten und sonstigen Stände des Reiches sowie die Kronen von England, Frankreich und Schweden und die Generalstaaten der der Niederlande sollen Vertragsparteien des Friedens sein.
  • Verschiedene Inseln in der Ost- und Nordsee werden dem Fürstentum Schleswig-Holstein-Gottorf zurückgegeben und die Truppen auf diesen Inseln abgezogen.

Laut den Bedingungen hatte Dänemark den Status quo zu akzeptieren, was im Klartext bedeutete, dass viele kleinere Gebiete Norddeutschlands in die Hände des Kaisers, Ferdinand II., zurückfielen. Das Königreich Dänemark schied damit aus dem Dreißigjährigen Krieg aus.

Folgen

Der Sieg der kaiserlich-ligistischen Truppen über den dänischen König und dessen protestantische Verbündete im Reich schuf die Grundlage für das Restitutionsedikt. Dieses erließ Kaiser Ferdinand II. am 6. März 1629 und ordnete an, dass die säkularisierten Gebiete des Reiches, die an protestantische Reichsfürsten gefallen waren, an die geistlichen katholischen Fürsten zurückzugeben seien.

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