- Friedenskommitees der Bundesrepublik Deutschland
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Das Friedenskomitee der Bundesrepublik Deutschland war eine der Organisationen, die sich wie die Ohne-Uns-Bewegung, die Kampf-dem-Atomtod-Ausschüsse und andere Bewegungen aufgrund der Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges und der Spannungen des Kalten Krieges gegen die durch die Adenauer-Regierung vorangetriebene Wiederbewaffnung und die Gründung der Bundeswehr formierten. Das Westdeutsche Friedenskomitee war Teil einer weltweiten Bewegung. Im Rahmen dieser weltweiten Bewegung wurden z. B. 1950 im Rahmen des "Stockholmer Appells" weltweit 500 Millionen Stimmen für ein Atomwaffenverbot gesammelt.
Prozess gegen das Friedenskomitee
Vom 10. November 1959 bis zum 8. April 1960 wurden der Pastor Johannes Oberhof, der frühere KPD-Funktionär und ehemalige Pfarrer Erwin Eckert, der Dolmetscher Walter Diehl, der Verlagsleiter Gerhard Wohlrath, der Arbeiter Gustav Tiefes, der Versicherungsangesllte Erich Kompalla und die ehemalige SPD-Stadträtin Edith Hoereth-Menge durch den Generalbundesanwalt wegen ihres Engagements im Friedenskomitee der Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation angeklagt. Dies wurde insbesondere damit begründet, dass einige der Angeklagten der inzwischen verbotenen KPD angehört hatten. Ihre Aktivitäten für den Frieden seien demnach nur Tarnung für das vom Generalbundesanwalt angenommene eigentliche Ziel der "Errichtung eines kommunistischen Regimes in der Bundesrepublik".
Die Rechtsanwälte Walther Ammann, Diether Posser, Friedrich Karl Kaul, der britische Kronanwalt Denis Nowell Pritt und Heinrich Hannover konnten sich mit ihrem Versuch, die von der Anklage kritisierten Aussagen über die "Remilitarisierung der Bundesrepublik" durch offizielle Dokumente der Politik zu belegen, nicht durchsetzen. Die Beweisanträge wurden fast vollständig abgelehnt, so dass sich das Gericht bei seiner Urteilsfindung letztendlich von vagen Behauptungen der "Offenkundigkeit" leiten ließ. Auch renommierte Entlastungszeugen, zu denen u. a. Gustav Heinemann und Martin Niemöller gehörten, konnten das Urteil nicht verhindern.
Die Angeklagten erhielten jedoch, was in dieser Zeit des Antikommunismus in der Bundesrepublik nicht unbedingt üblich war, bis auf Walter Diehl, der ein Jahr Gefängnis erhielt, nur Bewährungsstrafen.
Der Prozess erregte auch im Ausland großes Aufsehen, war doch die Bundesrepublik neben dem Spanien unter Franco das einzige Land, das die Arbeit der Sektionen des Friedenskomitees behinderte.
Quellen
- Heinrich Hannover: Die Republik vor Gericht, Berlin 2005; 4. Kapitel. ISBN 3-7466-7053-5
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