Alco Pop

Alco Pop

Ein Alkopop (Zusammensetzung aus Alkohol und engl. umgangssprachlich [soda] pop, Softdrink) ist ein alkoholhaltiges Süßgetränk. Alkopops (auch als Premixgetränke, Ready to Drink - RTD oder Designer Drinks bezeichnet) sind fertig gemixte, süße, Getränke, die mit Spirituosen (wie Wodka oder Whiskey) gemischt sind und in „poppiger“ Aufmachung verkauft werden.

Die sprachliche Abgrenzung zu anderen Premixgetränken ist zwar alltagssprachlich umstritten, im Alkopopsteuergesetz allerdings genau definiert.

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Oft wird der Begriff „Alkopop" fälschlicher Weise auch für Biermischgetränke verwendet, die aufgrund fehlenden Branntweins nicht zu Alkopops gezählt werden können. Im Zusammenhang mit Sonderbestimmungen und Sondersteuern auf Alkopops, die in einigen europäischen Staaten eingeführt wurden, wird ausschließlich auf spirituosenhältige Premixgetränke Bezug genommen, weswegen der Begriff „Alkopops“ ausschließlich für spirituosenhältige Süßgetränke verwandt werden kann. Ob allerdings auch nicht-süße Premixgetränke bzw. Premixgetränke in Dosen oder Tuben als „Alkopops“ zu bezeichnen sind, wird derzeit noch unterschiedlich beantwortet.

Verbreitung

Alkopops zielen marketingstrategisch vor allem auf jugendliches Publikum. Dies ist einer der Gründe, weswegen Alkopops seit einigen Jahren ein zentraler Inhalt alkoholpolitischer Diskussionen sind. Alkopops sind vor allem bei Jugendlichen ein beliebtes Getränk, da durch die süßen Zusätze (z. B. Limonade) der alkoholtypische Bittergeschmack überdeckt wird.

Alkopops sind für die Hersteller „klassischer” Alkoholika äußerst rentable Produkte. Denn sie kosten den Endverbraucher deutlich mehr als die entsprechende Menge an Mischzutaten für diese Getränke.

Der Alkoholgehalt von spirituosenhaltigen Alkopops beträgt im Durchschnitt zwischen 5,0% und 6,0% Vol (etwas mehr als in den meisten Biersorten). Dem Vorwurf, mit besonders „peppiger” Werbung bewusst Jugendliche ansprechen zu wollen, begegnen die Hersteller mit dem Einwand, dass alle in der Werbung dargestellten Personen deutlich sichtbar über 18 Jahre alt seien. Typisch für das Marketing dieser Getränke ist die Einführung des Produktes zunächst über die Gastronomie und Diskotheken und dann in Supermärkten und den Getränkehandel.

Eine Konjunktur alkoholischer Süßgetränke lässt sich weltweit beobachten: In Japan ist es der Chuhai, in den USA sind es die Wein-Cooler. In den letzten drei Jahrzehnten hat es bereits einige vergleichbare Wellen mit süßen alkoholhältigen Mischgetränken, mit „Wine Coolern“, gegeben, die sich allerdings nur als relativ kurzlebige Modeerscheinung herausgestellt haben.

Missbrauch durch Jugendliche

Da Alkopops aus hochprozentigen Spirituosen und anderen Zutaten gemischt werden, ist der Verkauf laut Gesetz in Deutschland nur an Erwachsene über 18 Jahre erlaubt. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2003 ergab jedoch, dass rund 75% der befragten Jugendlichen bereits Alkopops getrunken haben. Die Hersteller verkaufen demnach rund die Hälfte der Alkopops an Jugendliche unter 18 Jahren.

Den hohen Konsum von Alkopops durch Jugendliche führt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung darauf zurück, dass man dem Getränk den Alkoholgehalt nicht unmittelbar anmerkt. Denn durch Mischung mit Fruchtsaft, Limonade o. ä. mit hohem Zuckergehalt wird der alkoholtypische Bittergeschmack gemildert oder unterdrückt. Außerdem wird der Alkohol auf diese Weise verdünnt und es wird der Eindruck erweckt, dass es sich um ein leichtes Mischgetränk oder gar ein Erfrischungsgetränk handelt. Durch die hohe Verdünnung ist die Alkoholintoxikation anfangs gering, steigert sich aber beim mehrfachen Konsum (Toleranzsteigerung). Ein weiteres Problem ist die Selbstüberschätzung vor allem junger Menschen beim Führen von Kraftfahrzeugen, da der Alkoholgehalt von Alkopops deutlich unterschätzt wird.

Alkopop-Steuer

Alkopop-Besteuerung in Deutschland

Um dem Konsum der Alkopops durch Jugendliche entgegenzuwirken, gilt seit dem 1. Juli 2004 eine Sondersteuer auf diese Getränke. Eine handelsübliche 275-Milliliter-Flasche mit 5,5 Prozent Alkoholgehalt kostet dann rund einen Euro mehr (davon entfallen rund 85 Cent auf die eigentliche Alkopopsteuer und der Rest auf die Mehrwertsteuer, die auch auf die Alkopopsteuer noch mal erhoben wird). Siehe auch: Alkopopsteuergesetz (Deutschland).

Antwort der Hersteller auf diese Steuer sind Getränke, die eben keinen Branntwein (= Alkohol aus Destillation) enthalten, sondern den Alkohol, der beispielsweise bei der Gewinnung von alkoholfreiem Bier anfällt.

Die Initiative Verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol forderte in einer Anzeigenkampagne, auf die geplante Alkopop-Steuer zu verzichten. Unter anderem hieß es in der Anzeige, die Steuer führe nur zu einer Ausweichreaktion und diene daher nicht dem Jugendschutz. Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte am 24. Juni 2004 ihre Recherche, nach der hinter der Initiative die Firma Diageo steckt, die knapp 50 hochprozentige Alkoholprodukte vertreibt, darunter auch mehrere Alkopops.

Alkopop-Besteuerung in der Schweiz

In der Schweiz wurde bereits im Februar 2004 eine Sondersteuer auf Alkopop-Getränke eingeführt, die deutlich höher ausfällt als in Deutschland. Pro Flasche werden hier 1,80 Franken erhoben, was zu einem Anstieg des durchschnittlichen Verkaufspreis einer Flasche um knapp 80% von 2,30 Franken auf 4,10 Franken geführt hat. Diese radikale Maßnahme hat nach Erkenntnissen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) zu einem drastischen Einbruch des Schweizer Marktes geführt: Die in der Schweiz ausschließlich als Importware eingeführten Flaschen gingen von 39 Millionen im Jahre 2002 und 25 Millionen 2003 auf nur noch 16 Millionen im Jahre 2004 zurück. Dabei entfiel jedoch nahezu die Hälfte der importierten Flaschen alleine auf den Januar 2004, also noch vor Einführung der Sondersteuer. Die EAV geht insoweit von einer durch die Sondersteuer gewollten erfolgreichen Marktverdrängung von Alkopops in der Schweiz aus.

Konsumrückgang

In jenen Staaten, die Sondersteuern auf spirituosenhältige Premixgetränke eingeführt haben, behaupten die Regierungen, der Umsatzrückgang sei bei den betroffenen Produkten auf die Einführung dieser steuerlichen Maßnahmen zurückzuführen. In Österreich, wo die Einführung einer Alkopopsteuer zwar diskutiert aber nie umgesetzt wurde, ging der Alkopopumsatzes von 2003 bis 2005 parallel zu Deutschland um fast zwei Drittel zurück. Das lässt vermuten, dass der Absatzrückgang auch in Deutschland und der Schweiz keine Folge der Alkopopsteuer ist, sondern über einen unabhängigen Trend zu erklären ist. Man kann aber natürlich auch nicht ausschließen, dass die öffentliche Debatte und die Entwicklung in den Nachbarstaaten eine Sensibilisierung der Alkoholindustrie bewirkt haben, die daraufhin - eventuellen imageschädigenden gesetzlichen Maßnahmen vorgreifend - mit einer Zurücknahme der offensiven Marketingstrategien bei Alkopops reagiert hat. [1]

Reaktionen und Gegenmaßnahmen der Getränkehersteller

Als Reaktion auf diese Sondersteuer für Alkopops haben zahlreiche Hersteller angekündigt, die Zusammensetzung ihrer Getränke zu verändern, wie mehrere Firmen zum Beispiel im Hamburger Abendblatt vom 3. August 2004 mitteilten[2]. Um die Besteuerung von 80 bis 90 Cent pro Flasche nicht zu bezahlen, ersetzen die Produzenten Alkohol wie Wodka und Rum durch Bier- oder Weinalkohol, die nicht der Sondersteuer unterliegen.

Marktführende Firmen im Bereich der Branntweinspirituosen, wie zum Beispiel Bacardi oder Smirnoff lehnen aus Imagegründen eine derartige Umstellung ab. Smirnoff zufolge erwarte der Kunde in einem Smirnoff Ice Wodka. Des Weiteren müsse das gesamte Produkt „inhaltlich neu überarbeitet“ werden, womit auch immense Kosten für neues Marketing verbunden wären. Die Reaktion besteht bei Firmen dieser Art darin, das ursprüngliche Produkt zum nahezu selben Preis wie vor der Sondersteuer anzubieten. Die Steuer mindert dadurch ausschließlich den Gewinn der Getränkehersteller, die dies mit Einsparungen bei den Werbeausgaben kompensieren. Der ursprüngliche Gedanke, mit dem erhöhten Preis vorzugsweise Jugendliche von dem Produkt fern zu halten, wird zumindest in der äußerlich für den Kunden merklichen Weise umgangen.

Folgen der Sondersteuer auf Alkopops

Es kommt nur bedingt zu einem Ausweichen auf Wein- und Biermischgetränke. Diese sind ab 16 Jahren verfügbar, nicht von der Sondersteuer betroffen und damit billiger. So weist die Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Entwicklung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen vom Mai 2005 eine Zunahme der getrunkenen Menge bier- und weinhaltiger Mischgetränke in der Gruppe der 12- bis 17-jährigen männlichen Jugendlichen von 4,8 auf 7,7 g reinen Alkohols pro Woche aus. Bei den weiblichen Jugendlichen dieser Altersgruppe hat sich die Menge von 2,8 auf 2,6 g pro Woche verringert. Insgesamt ist die durch wein- oder bierhaltige Alkopops konsumierte Menge Alkohol von 3,9 g auf 5,3 g gestiegen, während die durch spirituosehaltige Alkopops konsumierte Menge von 8,5 g auf 2,2 g gesunken ist. Der Anteil der Jugendlichen, die im letzten Monat, bzw. im letzten Jahr keine wein- oder bierhaltigen Alkopops konsumiert haben, ist bei den weiblichen Jugendlichen deutlich und bei den männlichen Jugendlichen geringfügig gestiegen.

„Eine Substitution spirituosenhaltiger Alkopops durch wein- und bierhaltige Mischgetränke sowie von Alkopops durch andere alkoholische Getränke dürfte allenfalls zu einem geringfügigen Teil stattgefunden haben.“ (Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Alkopopsteuergesetzes auf den Alkoholkonsum von Jugendlichen unter 18 Jahren sowie die Marktentwicklung von Alkopops und vergleichbaren Getränken, Deutscher Bundestag Drucksache 15/5929, S.3).

In welchem Umfang der Rückgang des Alkopop-Umsatzes tatsächlich als Auswirkung der Sondersteuern zu sehen ist, und in welchem Umfang sich hier bloß das spontane Abklingen einer Modeströmung manifestiert, lässt sich wissenschaftlich nicht belegen. Für das spontane Abklingen einer Modeströmung spricht die weiter oben beschriebene Entwicklung in Österreich.

Im August 2007 kündigte der Hersteller Bacardi an, seine beiden Alkopop-Produkte Bacardi Breezer und Bacardi Rigo aufgrund des gesunkenen Absatzes zum Jahresende in Deutschland vom Markt zu nehmen. [3]

Einzelnachweise

  1. [1] Uhl A., Springer A., Kobrna U., Gnambs T., Pfarrhofer D. (2005): Österreichweite Repräsentativerhebung zum Substanzgebrauch - Erhebung 2004 Band 1: Forschungsbericht, Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Wien (Kapitel 4.2.2.1 Definition von „Alkopops“ und deren Stellenwert)
  2. [2] Artikel im Hamburger Abendblatt
  3. [3] Artikel auf Financial Times Deutschland

Weblinks


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