- G37
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Die G 37 ist eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Bildschirm-Arbeitsplätze, um Schäden zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen.Die Erstuntersuchung ist vor der Aufnahme einer Tätigkeit an Bildschirm-Arbeitsplätzen durchzuführen, da vorher allgemeine Anamnese und Beschwerden wie:
- Augenbeschwerden und Augenerkrankungen
- Beschwerden und Erkrankungen des Bewegungsapparates
- neurologische Störungen
zu dokumentieren sind. Spezielle Untersuchungen oder Siebtest bezüglich
- Sehschärfe
- Ferne: ohne Sehhilfe bzw. bei Fehlsichtigkeiten mit einer Sehhilfe
- Nähe: arbeitsplatzbezogen (im allgemeinen bei den Prüfentfernungen 33 cm und 55 cm) ohne Sehhilfe bzw. bei Fehlsichtigen mit der am Arbeitsplatz getragenen Sehhilfe
- Stereopsis (räumliches Sehen)
- Phorie (Stellung der Augen)
- Farbensinn (bei Anforderungen an das Farbunterscheidungsvermögen)
- Zentrales Gesichtsfeld
sind in diesem Fall erforderlich.
Bei Beanstandung ist eine Nachuntersuchung vor Ablauf von 60 Monaten, bei Personen über 40 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten erforderlich.
Eine vorzeitige Nachuntersuchung ist vorzunehmen
- nach Erkrankungen mit Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung
- auf Wunsch eines Arbeitnehmers, der unabhängig vom Ergebnis vorangegangener Untersuchungen über Beschwerden klagt, die arbeitsplatzbezogen sein könnten
- nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen, z. B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken
Je nach Intensität und Dauer der Tätigkeit am Bildschirmgerät können bei nicht ausreichendem Sehvermögen oder bei ergonomisch ungenügend gestalteten Bildschirm-Arbeitsplätzen asthenopische Beschwerden, wie z. B. Kopfschmerzen, brennende und tränende Augen, Flimmern vor den Augen oder Beschwerden durch körperliche Fehlhaltungen, auftreten.
Ein Arbeitnehmer an einem Bildschirm-Arbeitsplatz ist jeder, der gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil seiner normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzt.
Siehe auch
Liste der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Weblinks
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