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Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (RAA/AB, kurz Allgemeiner Rat, englisch General Affairs and External Relations Council, GAERC) ist der Rat der Europäischen Union in der Formation der Außenminister. An dem monatlich stattfindenden Treffen können – je nach Tagesordnung und Ressortzuschnitt in den nationalen Regierungen – auch die Minister der Ressorts Europa, Verteidigung, Entwicklung oder Handel teilnehmen. Der Allgemeine Rat ist eine der ältesten Zusammensetzungen des Ministerrats und besitzt in der politischen Praxis der Europäischen Union eine zentrale Rolle.
Als Allgemeiner Rat bearbeitet der RAA/AB alle Fragen aus Politikfeldern, die nicht von anderen Ratskonstellationen abgedeckt werden. So beschließt er über Fragen der Erweiterung oder über die langfristige Haushaltspolitik. Außerdem befasst sich der RAA/AB in seinen Sitzungen mit der gesamten Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union sowie mit der Außenhandels- und Entwicklungspolitik. Besonders wichtige Fragen werden dabei im Europäischen Rat (der Versammlung der Staats- und Regierungschefs) vorbereitet.
Der Allgemeine Rat im Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon, der noch nicht von allen Mitgliedstaaten ratifiziert ist, trennt den bestehenden Allgemeinen Rat thematisch in je einen Rat Allgemeine Angelegenheiten und Auswärtige Angelegenheiten.
Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten soll demnach für den Erhalt der Kohärenz der anderen Ministerräte und gemeinsam mit der Kommission für die Vorbereitung der Ratstagungen zuständig sein. Sein Vorsitzender ist weiterhin der Außenminister des Landes, das jeweils die Ratspräsidentschaft einnimmt.
Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten soll dagegen mit der gemeinschaftlichen Politikformulierung in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß der außenpolitischen Strategie des Europäischen Rats betraut werden. Vorsitzender des Rats für Außenbeziehungen soll künftig der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sein.
Zusammensetzung
Aktuell bilden 27 Außenminister der Mitgliedstaaten den Allgemeinen Rat. (In der folgenden Tabelle fehlen Rumänien und Bulgarien, Datenstand teils Juli 2006, teils neuer)
Weblinks
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