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Als Gesetzblatt wird ein Amtsblatt bezeichnet, das allein den Wortlaut der erlassenen Gesetze wiedergibt. Der dort veröffentlichte Wortlaut gilt als amtlich. Korrekturen müssen durch gesondert veröffentlichte Berichtigungen ausgewiesen werden: Sie stellen die gültige Fassung des Gesetzes dar.
Üblicherweise erscheinen Gesetzblätter in unregelmäßigen Abständen von wenigen Tagen bis einigen Wochen.
- In Deutschland erscheint für die gesetzgeberische Tätigkeit auf der Bundesebene das Bundesgesetzblatt. Auf Landesebene ist dies in der Regel das Gesetz- und Verordnungsblatt des jeweiligen Landes, beispielsweise das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.
- In Österreich heißt das Veröffentlichungsorgan ebenfalls Bundesgesetzblatt, die Gesetzblätter der Bundesländer Landesgesetzblatt. Das Bundesgesetzblatt wird über das Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (http://www.ris2.bka.gv.at/Bund/, ausschließlich im Internet) kundgemacht.
- In der Schweiz wird das Bundesblatt herausgegeben. Wöchentlich erscheint dazu die Amtliche Sammlung des Bundesrechts (AS), und es liegt als Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) vor.
- In Liechtenstein heisst die Publikationen auch Landesgesetzblatt, sie wird vom Rechtsdienst der Regierung (RDR) aufbereitet und ist über die Liechtensteinische Gesetzessammlung (LILEX) verfügbar
Die Europäischen Gemeinschaften – die Europäische Union ist nicht rechtsetzungsbefugt im engeren Sinne – verkünden ihre Rechtssetzungsakte im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. EG), welches mittlerweile in Amtsblatt der Europäischen Union umbenannt wurde, obwohl die Rechtsakte nach wie vor EG-Rechtsakte sind; diese sind in der Sammlung "L" ausgewiesen.
Weblinks
- Parlamentsspiegel. Archiv der bundesdeutschen Gesetzblätter von Bund und Ländern.
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