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Die Gefahrgutverordnung GGV regelt in Deutschland den nationalen und internationalen Transport von Gefahrgut auf Straße, Schiene, Binnengewässer, der Luft und zur See. Als Grundlage dient das nationale und internationale Gefahrgutrecht.
Inhaltsverzeichnis
Gefahrgutverordnung See (GGVSee)
Die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee) regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Die Neufassung der GGVSee, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, wurde am 12. Dezember 2007 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 62/2007 auf Seite 2815 bekannt gemacht.
Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE) regelt den nationalen Transport gefährlicher Güter auf Straße und Schiene. Als Grundlage dient die ADR. Die vormals gültige Fassung wurde am 27. November 2003 verabschiedet und letztmalig am 27. August 2004 mit Hilfe der 17. ADR-Änderungsverordnung angepasst (neugefasst durch Bekanntmachung vom 3. Januar 2005, geändert durch Artikel 101 G vom 21. Juni 2005). Diese Richtlinie löst die Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE) und die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) ab. Die zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Änderungen wurden durch Ausgabe einer Neufassung am 24. November 2006 (BGBl. I S. 2683) bekannt gemacht.
Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE)
Die Gefahrgutverordnung Eisenbahn wurde durch die GGVSE abgelöst und ist heute ungültig.
Gefahrgutverordnung Straße (GGVS)
Die Gefahrgutverordnung Straße wurde durch die GGVSE abgelöst und ist heute ungültig.
Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (GGVBinSch)
Die Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt, kurz GGVBinSch, regelt den Transport gefährlicher Güter auf Rhein, Mosel und allen anderen schiffbaren deutschen Binnengewässern.
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