- GO-VermA
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Basisdaten Titel: Gemeinsame Geschäftsordnung
des Bundestages und des
Bundesrates für den Ausschuss
nach Artikel 77 GGAbkürzung: GO-VermA Rechtsmaterie: Staats- und Verfassungsrecht FNA: 1101-2 Verkündungstag: 5. Mai 1951 (BGBl. II S. 103) Inkrafttreten: Letzte Änderung
durch:1)Bekanntmachung vom
30. April 2003 (BGBl. I S. 677)1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! Die Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 GG (GO-VermA) ist eine gemeinsame Geschäftsordnung von Bundestag und Bundesrat. Sie wird aufgrund von Art. 77 Abs. 2 GG erlassen, ist vom Bundestag zu beschließen und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Veröffentlicht wird sie im Bundesgesetzblatt. Die Geschäftsordnung regelt Organisation und Verfahren des Vermittlungsausschusses.
Siehe auch
- Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO)
- Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg)
- Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT)
- Geschäftsordnung des Bundesrates (GOBR)
- Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß (GemAusGO)
- Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts (GOBVerfG)
Weblinks
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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