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Gesetzliche Rentenversicherung ist die Bezeichnung für ein von Nationalstaaten geschaffenes gesetzliches Alters- und/oder Hinterbliebenensicherungssystem, das oft auch zusätzlich zur Absicherung gesundheitlicher Risiken dient. Die Bezeichnung Versicherung ist dabei im engeren Sinne unzutreffend, da die Beiträge nicht mit dem versicherten Risiko korreliert sind und die spätere Leistung aus der Rentenversicherung nicht aus diesen Beiträgen, sondern nach dem Solidaritätsprinzip innerhalb einer Solidargemeinschaft aus einer Abgabe von Dritten und aus Steuern erbracht wird (siehe Generationenvertrag).
Es existieren in vielen Staaten der Welt derartige Systeme:
- in Deutschland die Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland), verwaltet von der Deutschen Rentenversicherung
- in Österreich die Sozialversicherung, siehe Pensionsversicherungsanstalt
- in der Schweiz die Alters- und Hinterlassenenversicherung
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