- GXP
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GxP bezeichnet zusammenfassend alle Richtlinien für „gute Arbeitspraxis“, welche insbesondere in der Medizin, der Pharmazie und der pharmazeutischen Chemie Bedeutung haben. Das "G" steht für "Gut(e)" und das "P" für "Praxis", das "x" in der Mitte wird durch die jeweilige Abkürzung für den spezifischen Anwendungsbereich ersetzt.
Zu den GxP gehören unter anderem:
- Good Manufacturing Practice (GMP)
- Good Distribution Practice (GDP)
- Good Clinical Practice (GCP)
- Good Laboratory Practice (GLP)
- Good Automated Manufacturing Practice (GAMP)
- Good Documentation Practice (GDP)
Solche Richtlinien werden zum Beispiel von den europäischen (EMEA) und amerikanischen (FDA) Gesundheitsbehörden festgelegt. In Deutschland ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für die Überwachung dieser Richtlinien zuständig.
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