- Gacaca-Gericht
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Gacaca ist ein traditionelles ruandisches Rechtssystem, welches die Dorfältesten vollziehen. Der Begriff leitet sich ab von einer Grasart, die in Ruandas Berglandschaft wächst. Verhandlungen werden nämlich auf diesem Gacacagras sitzend geführt.
Inhaltsverzeichnis
Traditionelle Gacaca-Gerichte
Es gibt nur wenig Gewissheit über Ruandas vorkoloniale Geschichte - nicht anders verhält es sich mit dem Wissen über die traditionellen Gacaca-Gerichte. Generell wird jedoch ein Bild gezeichnet, das die früheren Gerichte als informelle, flexible und kommunale Foren darstellt, wo Verletzungen von sozialen Normen und kleinere, interfamiliäre Streitigkeiten unter der Führung von weisen, alten Männern der Gemeinde geregelt wurden. Typischerweise resultierten aus den Schlichtungssprüchen der Dorfältesten gemeinnützige Arbeit in der Dorfgemeinschaft oder Reparationszahlungen (z.B. Bananenwein "Urwagwa" oder Sorghobier "Amarwa") des Fehlbaren. Zum Zeichen der Versöhnung wurden die traditionellen Gacaca-Sessionen oft mit einem gemeinsamen Mahl geschlossen. Die Streitparteien konnten Individuen sein, in der Regel waren aber aufgrund der starken familiären Bindungen in Ruanda ganze Familien in den Disput involviert.
Bei den traditionellen Gacacas ging es nie vorrangig um Bestrafung, sondern um den Erhalt des sozialen Friedens.
Die traditionellen Gacacas überlebten auch die Ankunft der Europäer in Ruanda. Doch 1924 begrenzte die belgische Kolonialverwaltung die Jurisdiktion der Gerichte auf zivile und Handelsbereiche, was ein langsames Aussterben des Systems in den größeren Städten zur Folge hatte. Auch nach der Unabhängigkeit 1962 blieben die Gacacas weiter für kleine Zwiste zuständig und wurden gleichzeitig ins offizielle Rechtssystem integriert, was den Verlust einiger traditioneller Elemente bedeutete.
Vor allem in ruralen Gegenden waren und sind die Gerichte jedoch bis heute bei Streitschlichtungen von Bedeutung und operieren teilweise parallel zu den modernen Gacacas, die den Völkermord aufarbeiten sollen.
Moderne Gacaca-Gerichte
Entstehung
Die neuen Gacacas sind nebst ihrer historischen Wurzeln in erster Linie ein aus der jüngsten Geschichte des Völkermordes an den Tutsi entstandenes Produkt. Der Genozid hatte nicht nur immense soziale und politische Probleme hervorgerufen, sondern gleichzeitig auch alle Institutionen zerstört, die sich der Vergangenheitsbewältigung hätten annehmen können.
Aus diesem Grund machte die Regierung 1995 am Rande eines internationalen Seminars in Kigali einen Aufruf an alle akademischen Institutionen, nach Lösungen und Strategien zur Aufarbeitung der Vergangenheit zu suchen, die in den ruandischen Kontext passen. Schnell wurde jedoch klar, dass die nationalen und internationalen Versuche Mittäter des Genozids zu verurteilen, die Erwartungen nicht erfüllen konnten. Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) mit seiner geringen Kapazität setzte wohl ein symbolisch wichtiges Zeichen. Er war allerdings nicht in der Lage, die Bedürfnisse der einfachen ruandischen Bevölkerung zu befriedigen. Das nationale Rechtssystem in Ruanda, nach dem Völkermord von 785 auf 20 überlebende Richter dezimiert, konnte den voller Menschen berstenden Gefängnissen ebenfalls kaum Abhilfe schaffen und konzentrierte sich darauf, den nicht vom ICTR erfassten Planern und Anstiftern des Völkermordes den Prozess zu machen. So entschied sich die Regierung 1999 schließlich aus pragmatischer Notwendigkeit, mangels Alternativen und ohne die früheren Bedenken über Bord zu werfen, für die Revitalisierung der Gacaca-Gerichte, um die Fälle der großen Masse der Genozidtäter bewältigen zu können.
Eine nationale Gacaca-Kommission wurde gebildet, welche eine Vorlage entwarf, die später als Grundlage des im Januar 2001 vom Parlament angenommenen, so genannten Gacaca-Gesetzes diente. Im Sommer 2002 wurden bereits in zwölf Distrikten die ersten Pilotgerichte installiert, im November desselben Jahres hat man die Gerichte auf 106 Sektoren ausgedehnt. Seit März 2005 arbeiten rund 13.000 Gacaca-Gerichte über das ganze Land verteilt.
Struktur und Kompetenzen
Die heutigen Gacaca-Gerichte unterscheiden sich bedeutend von ihren traditionellen Vorgängern: sie sind rechtlich verankert, folgen formalen Prozeduren und räumen den Rechten der Angeklagten mehr Platz ein. Wichtige Grundelemente wie die Beteiligung der ganzen Gemeinde sowie die Ziele von Versöhnung und Harmonie werden jedoch im Einklang mit den traditionellen Gerichten beibehalten.
Jeder eines Verbrechens Angeklagte wurde gemäß der Schwere seines während des Genozids begangenen Vergehens in eine von ursprünglich vier Kategorien eingeteilt. Die Gacacas erhielten die Jurisdiktion über die Kategorien 2 bis 4, während Verdächtige der Kategorie 1 vor ein ordentliches ruandisches Gericht bzw. das ICTR gestellt werden müssen.
Das Gacaca-Gesetz sah vor, dass jede administrative Einheit Ruandas ihre Richter – die inyangamugayo – wählen sollte. Ruanda besteht aus vier politischen Ebenen – Zelle, Sektor, Distrikt und Provinz –, weshalb anfänglich folgerichtig jede Ebene ihre eigenen Gacaca-Gerichte bekam. Aus Effizienz- und Kostengründen wurden 2004 die Gacacas auf Distrikt- und Provinzebene aufgelöst, hingegen ein neues Appellationsgericht auf Sektorebene geschaffen.
Jedes Gacaca-Gericht, egal ob auf Zellen- oder Sektorebene, besteht aus der Generalversammlung, dem Sitz und dem Koordinationskomitee. Die Generalversammlung auf Zellenebene bildet sich aus allen Einwohnern (älter als 18 Jahre) einer Zelle; auf Sektorebene treffen sich alle Richter der einzelnen Zellen, sowie die Richter des Sektorgerichtes und des sektoralen Appellationsgerichtes.
Dem Sitz jedes Gerichts gehören neun inyangamugayo sowie fünf Gesandte an. Als inyangamugayo von der Generalversammlung gewählt werden kann, wer über 21 Jahre alt, ehrlich, vertrauenswürdig und mit hoher Moral ausgestattet ist. Des weiteren keine über sechsmonatige Gefängnisstrafe abgesessen und nicht am Völkermord teilgenommen hat. Dem Sitz der Gacacas obliegt schließlich auch die Aufgabe, fünf Mitglieder aus ihrer Mitte auszuwählen, die Einsitz im Koordinationskomitee nehmen. Dieses Komitee erfüllt in erster Linie Verwaltungsaufgaben.
Das Pflichtenheft der Generalversammlung und des Sitzes auf Zellenebene umfasst die gemeinsame Erstellung von Listen, wer zur Zeit des Völkermordes in der Zelle gewohnt und wer sich damals welches Verbrechens schuldig gemacht hat. Die Sitze der Zellen- und Sektorgerichte überprüfen in der Folge die vorgebrachten Anschuldigungen und urteilen gemäß ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Generalversammlung der Sektorgerichte überwacht den Ablauf des Prozesses auf Zellenebene. Das sektorale Appellationsgericht überprüft Einsprüche gegen Urteile des Sektorengerichtes.
Was die Kompetenzen der verschiedenen Gacacas anbelangt, so werden die Verantwortlichkeiten nach der Hierarchie der administrativen Einheiten wahrgenommen: die Gerichte auf Ebene der Zelle sind zur Verurteilung von Delinquenten der dritten Kategorie befugt. Die sektoralen Gerichte befassen sich mit Verbrechen der Kategorie 2 und fungieren gleichzeitig als Berufungsgericht für die untergeordneten Zellen-Gerichte. Das Appellationsgericht kümmert sich um Einsprüche gegen die vom sektoralen Gericht vorgenommen Urteile. Das Strafmaß bei Verurteilten kann zwischen 30 Jahren Gefängnis und Reparationszahlungen bzw. Gemeinnützigenarbeit variieren.
Als alles überwachendes und koordinierendes Organ der landesweiten Gacaca-Aktivitäten ist der Service National des Juridictions Gacaca (SNJG) aktiv.
Probleme
Es kam schon bei einigen Gerichtsfällen vor, dass Hutu-Extremisten Zeugen des Genozids, die gegen Beteiligte des Genozids aussagen wollten, drohten sie umzubringen. Dagegen hat der Staat noch keine Lösung gefunden. Damit aber gegen alle Beteiligten des Genozids Prozess gemacht werden kann, drohten manche Richter den Zeugen, die keine Aussagen machen wollten, die Strafe anstelle des Angeklagten zu erhalten. Solche Drohung sind zwar nicht erlaubt, kommen aber trotzdem in einigen Gerichten vor, doch die gut organisierte Hierarchie der Gerichte lassen diese Art von Zeugenerpressung oft schnell aufdecken. Trotzdem gab es in letzter Zeit genau wegen solchen Drohungen viele politische Flüchtlinge, die Ruanda meist Richtung Europa verlassen mussten.
Siehe auch
Weblinks
- Offizielle Website der Gacaca-Gerichte
- Berichte der NGO Penal Reform International aus Ruanda
- Bericht der NGO Avocats Sans Frontières über die ersten Urteile der Gacacas
- Vergleich zwischen den Gacacas und dem ICTR
- Rwanda: Gacaca Trial Condemns Activist to Prison. Human Rights Watch, 30. Mai 2007.
- Im Inneren stimmt gar nichts. Interview mit dem ruandischen Psychologen Simon Gasibirege über die Arbeit der Gacaca-Tribunale vom 7. Juli 2004
- Ruanda: "Eine vollständige Aufarbeitung des Völkermords ist unmöglich" Interview mit Gerd Hankel über die Gacaca-Tribunale in: Zeitschrift für Entwicklung und Zusammenarbeit 04/2004
Literatur
- Susanne Buckley-Zistel (2006): 'The Truth Heals?' Gacaca Jurisdictions and the Consolidation of Peace in Rwanda. Die Friedens-Warte Heft 1-2, S. 113-130.
- Fabian Huwyler (2006): Heilen die Gacaca-Gerichte Ruandas Wunden? Eine Fallstudie zum Konflikttransformationspotential. Lizentiatsarbeit, Universität Bern.
- Simon Gabisirege/Stella Babalola (2005): Trauma et thérapie: les juridictions-gacaca comme espace de travail de deuil et de guérison du trauma.
- Arthur Molenaar (2004): Gacaca: grassroots justice after genocide. The key to reconciliation in Rwanda?. Graduation thesis, University of Amsterdam.
- Peter E. Harrell (2003): Rwanda's Gamble. Gacaca and a New Model of Transitional Justice. Lincoln: Writers Club Press.
- Rosilyne M. Borland (2003): The Gacaca Tribunals and Rwanda after Genocide: Effective Restorative Community Justice or Further Abuse of Human Rights?.
- Simon Gasibirege/Stella Babalola (2001): Perceptions about the Gacaca Law in Rwanda. Baltimore: Johns Hopkins University.
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