- Gaikokujin
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Der Gaijin (jap. 外人, wörtlich: Mensch von draußen; auch 外国人 Gaikokujin, dt. Ausländer) ist ein in Japan lebender oder reisender Ausländer.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Oft bezieht sich Gaijin ausschließlich auf westliche Ausländer oder beschränkt sich auf Menschen weißer und schwarzer Hautfarbe. Während sich einige in Japan lebende Ausländer selbst neutral als Gaijin bezeichnen, hat das Wort für einige Japaner und viele Ausländer einen negativen Beiklang und gilt häufig auch als Schimpfwort. Die Beschränkung auf Menschen bestimmter Hautfarbe lässt das Wort auch als rassistisch erscheinen.
Das Wort Gaijin hat für viele Japaner einen exotischen und geheimnisvollen Klang; gleichzeitig zieht es aber auch die Grenze zwischen „uns“, den Japanern, und den „anderen“ von draußen, so dass Ausländern in Japan völlig unabhängig von ihrer genaueren Herkunft und ihrem individuellen Charakter pauschal mit Vorurteilen, Einschränkungen aber auch zuweilen mit einer gewissen „Nachsichtigkeit“ begegnet wird. Diese „Nachsichtigkeit“ ist aber weniger mit Höflichkeit, sondern mehr mit kultureller Arroganz („die können die japanischen Sitten ja nicht kennen“) gegenüber Ausländern zu erklären.
Um die pejorative Konnotation des Wortes Gaijin zu umgehen, werden Ausländer offiziell und oft auch im Alltag nunmehr als Gaikokujin (外国人, wörtlich: Mensch aus dem Ausland) bezeichnet. Da sich die tatsächliche gesellschaftliche Position gegenüber Ausländern und Andersfarbigen kaum geändert hat, ist aber eine negative Bedeutungsverschiebung des Wortes Gaikokujin hin zu Gaijin zu beobachten (dieser Prozess wird von der linguistischen Theorie der Euphemismus-Tretmühle vorhergesagt).
Der kantonesische Begriff Gweilo hat in der Gesellschaft Hongkongs eine ähnliche Bedeutung und Entwicklung wie das Wort Gaijin in Japan.
Japanese Only
Manche Betriebe in Japan beschränken den Zugang auf Japaner. Bekannt wurde vor allem ein Fall, in dem dem in den USA geborenen japanischen Staatsbürger Debito Arudou und seiner Familie der Zugang zu einem Onsen (Badehaus) in Otaru, Hokkaido, verweigert wurde. Arudo und zwei weitere Kläger führten einen Prozess bis zum japanischen Obersten Gerichtshof, in dem der Betreiber des Onsen zu einer Schadensersatzzahlung von jeweils einer Million Yen (ca. 8000 Euro) an jeden der Kläger verurteilt wurde. [1]
Rechtliches
Seit dem 23. November 2007 werden die Fingerabdrücke und ein Foto von nach Japan einreisenden Ausländern erfasst und für unbestimmte Zeit gespeichert. Die Regelung gilt auch für die Wiedereinreise in Japan lebender Ausländer. Nicht unter diese Regelung fallen Staatsgäste und Diplomaten sowie eine Sonderkategorie ausländischer Staatsangehöriger mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung.[2]
Siehe auch
Quellen
- ↑ Arudo, The Otaru Lawsuit Information Site; ders., Japanese Only, Akashi Shoten, 2. Aufl. 2006.
- ↑ http://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/Einreise%20200708.pdf
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