Gang bang

Gang bang
Gruppensex (historische Darstellung von Édouard-Henri Avril)

Gruppensex ist eine Sexualpraktik, an der mehr als zwei Personen beteiligt sind. Haben drei Personen Sex miteinander, nennt man dies eine Triole oder umgangssprachlich auch einen flotten Dreier.

Gruppensex wird oft als Partnertausch zwischen zwei oder mehr Paaren praktiziert. Zu Gruppensex kommt es häufig auch auf Swingerpartys und in eigens dafür eingerichteten Swinger-Clubs.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bereits die Antike kannte den Gruppensex im Rahmen kultischer Bacchanale und Orgien.

Praxis

Gruppensex
Gruppensex

Wie bei anderen Sexualpraktiken auch bringt beim Gruppensex der Verzicht auf Safer Sex das Risiko einer Infektion mit HIV oder anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen mit sich.

Gruppensex wird einerseits in Swingerclubs, aber auch an einschlägig bekannten Treffpunkten wie Baggerseen, Autobahnparkplätzen und Porno-Kinos betrieben. Gegenüber dieser eher anonymen Variante nimmt in der jüngeren Vergangenheit Gruppensex in privatem Rahmen zu. Das Internet als anonymes Kontaktmedium erleichtert dies beträchtlich. Auch in diesem privaten Rahmen bleibt Gruppensex regelmäßig emotional distanziert. Freundschaftliche Beziehungen sind nicht immer erwünscht – viele bevorzugen so genannte One-Night-Stands – und die Beziehungen zwischen den Partnern bleiben häufig instabil. Paare, die sich auf Gruppensex einlassen, gehen zudem das Risiko ein, ihrer Beziehung durch Eifersucht oder emotionale Umorientierung zu schaden. Ist jedoch das nötige Vertrauen bei allen Partnern vorhanden, kann Gruppensex durchaus eine sowohl sexuell als auch emotional erfüllende Erfahrung sein.

Gangbang

Eine besondere Form des Gruppensex ist der Gangbang (engl.), der sich durch eine extreme Überzahl männlicher Teilnehmer und durch abwechselnde Penetration einer Frau oder eines Mannes auszeichnet. Dagegen sind bei einem Reverse Gangbang die Frauen in der großen Mehrzahl. Der Begriff kommt aus dem Englischen von gang („Gruppe“) und bang (vulgär für „koitieren“) und bezeichnete ursprünglich eine Gruppenvergewaltigung. Nachdem das Wort durch Pornographie bekannter wurde, wird es heute hauptsächlich für Gangbangs verwendet, die einvernehmlich erfolgen.

Gesetzliche Regelungen

Gruppensex ist üblicherweise eine Privatangelegenheit, deren Auslebung jedem Menschen möglich ist. In Deutschland, Österreich und der Schweiz wird Gruppensex daher im juristischen Sinn nicht thematisiert oder gar verboten.

Das war nicht immer so. Der Jurist Horst Fischer hat zur Strafrechtsreform in den 1960er Jahren eine Materialsammlung zusammengetragen, um zu belegen, dass es auch in Deutschland sexuelles Gruppenverhalten gibt und dass außerdem für eine Kriminalisierung keine Grundlagen bestünden:

„Ein sexuelles Gruppenverhalten hat es schon immer gegeben. Es ist auch in Deutschland eine Realität, dass sich ein gewisser Prozentsatz von Ehepaaren zu intimem Verkehr mit anderen Ehepaaren trifft. Werden solche Fälle ‚aufgedeckt‘, so muss es in Deutschland, soweit ein Beweis erbracht werden kann, auf Grund der aus dem Jahre 1900 stammenden Strafbestimmung des § 181 zur Verurteilung des Ehemannes wegen ‚schwerer Kuppelei‘ kommen. […] Man mag sexuelle Gemeinschaftspraktiken vom moralischen Standpunkt aus verwerfen, rechtlich jedoch hat ein Staat, der sich demokratisch nennen will, im Schlafzimmer erwachsener Menschen, die ein Intimleben nach eigener Anschauung führen wollen, nicht das Geringste zu suchen.“ Horst Fischer: Gruppensex in Deutschland. Merlin, Hamburg, 1969. 224 Seiten. S. 206–208.

Gruppensex in religiöser und ethischer Beurteilung

Aus christlicher Sicht stellt Gruppensex eine „besondere Verkehrung des Ideals der treuen und unauflöslichen Einehe“ dar. Im Islam zeigt sich eine in manchen Staaten noch rechtlich fixierte Tendenz zur Einehe. Selbst dort, wo die Vielehe noch praktiziert wird, ist Gruppensex verpönt und wird rechtlich sanktioniert.

In wertkonservativer ethischer Perspektive wird eingewandt, dass Gruppensex der Sexualität als Ausdruck treuer und ausschließlicher Liebe widerspreche und den Sinn der Sprache des Leibes umkehre. Demnach werde die eigene Person sowie die des anderen nicht ernst genommen, sondern lediglich als Objekt der Bedürfnisbefriedigung verstanden. Dies laufe auf eine Instrumentalisierung der Person hinaus, die jedoch als „Zweck in sich selbst“ (Kant) wahrgenommen und respektiert werden müsse, was nur der personalen Liebe möglich sei. Auch das gegenseitige Einverständnis jener, die sich an derartigen Aktionen beteiligen, ändert nach dieser Auffassung nichts an der sittlichen Unvereinbarkeit dieser Akte mit der Würde der Person.

Siehe auch

Literatur

  • Pschyrembel, Wörterbuch Sexualität. Dr. phil. Stephan Dressler, Dr. med. Christoph Zink, Walter de Gruyter Verlag, 2003, ISBN 3-11-016965-7, S. 191
  • Fischer, Horst: Sexuelles Gruppenverhalten in Deutschland, Merlin-Verlag, Hamburg, 1968
  • Chris Stadtlaender: Gruppensex im alten Rom – Literarische Ausgrabungen aus antiken Venustempeln. , Kindler, München, 1971, ISBN 3-463-00473-9
  • Bartell, Gilbert D.: Gruppensex-Report: Über Milieu, Motive und Rituale., S.Fischer, Frankfurt am Main, 1972, ISBN 3-10-005801-1

Weblinks


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