- Gasknarre
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Schreckschusswaffen sind mehr oder weniger originalgetreue Nachbildungen von echten Pistolen und Revolvern, die teilweise selbst für Experten schwer als solche zu erkennen sind. Sie verschießen im Gegensatz zu echten Schusswaffen keine Projektile, sondern verschiedene Arten von Reizgas- und Kartuschenmunition und besitzen einen sogenannten „Gaslauf“, der Sperren oder gleichwertige Vorrichtungen besitzt, die ein Verschießen von Projektilen verhindern. Schreckschusswaffen können allerdings auch dazu verwendet werden, um pyrotechnische Munition zu verschießen, beispielsweise Leuchtsignale oder sogenannte Vogelschreckpatronen (Signalpatronen mit Blitzknallsatz, in Deutschland munitionserwerbsscheinpflichtig und daher nicht frei verkäuflich).
Schreckschussmunition erzeugt einen sehr lauten Knall. Beim Abfeuern von Reizgasmunition schießt Gas in Verbindung mit einem Knall aus dem Lauf, welches den Angreifer ähnlich wie ein Pfefferspray stoppen soll. Dabei unterscheidet man zwischen CN- (Chloracetophenon), CS- (Chlorbenzylidenmalodinitril) und Pfeffer-Reizgaspatronen (Nonivamid, ein technisches Gegenstück zum im Pfefferspray verwendeten natürlichen Oleoresin Capsicum). Die Reichweite und Wirkungsweise hängt vom Kaliber und der Patronenfüllung ab. Alle Schreckschusswaffen haben eine sogenannte Laufsperre, die bei Selbstladern den nötigen Rückstau für die Bewegung des Verschlusses erzeugen soll. Diese Sperre soll ebenfalls verhindern, dass zum einen Geschosse „vorgeladen“ werden können, und zum anderen, dass scharfe Patronen aus diesen Waffen abgefeuert werden können. Schreckschusswaffen bestehen in der Regel größtenteils aus Zinkdruckguss und besitzen oft Sollbruchstellen, die ein illegales Umbauen dieser Waffen auf scharfe Munition nahezu unmöglich machen. Das Abfeuern von Patronen aus nächster Nähe auf den Menschen kann erhebliche Verletzungen hervorrufen. Die beim Abfeuern entstehende Druckwirkung ist so hoch, dass etwa ein auf dem Kopf aufgesetzter Schuss tödliche Folgen haben kann.
Situation in Deutschland
In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Kaliber, das auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel sind normalen Schusswaffen gleichgestellt und somit erlaubnispflichtig. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen so genannten Kleinen Waffenschein. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch immer noch ab dem 18. Lebensjahr gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei die (Pyro-)Munition dieses nicht verlassen kann. Ein Schießen zu Vergnügungszwecken außerhalb des befriedeten Besitztums bleibt trotz kleinen Waffenscheins verboten, auch an Silvester.
Bekannte Hersteller
Bekannte Hersteller von aktuellen und auch älteren Modellen sind z. B. Umarex (auch mit der Marke Carl Walther), Reck, Röhm, Erma und Weihrauch.
Kaliber
Folgende Kaliber sind bzw. waren bei Schreckschusspistolen und -revolvern üblich:
- .22 lang
- .315
- .320
- .35 K
- .45 K
- 2 mm Berloque
- 6 mm Flobert
- 8 mm
- 9 mm PAK
- 9 mm (.380)
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