- Gegenzeichnung
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Gegenzeichnung, historisch auch Contrasignatur, ist die für die Rechtswirksamkeit eines von einem Staatsoberhaupt ausgestellten Dokumentes notwendige zusätzliche Unterschrift des zuständigen Ministers oder Regierungschefs.
Bedeutung erlangte die Gegenzeichnung mit der parlamentarischen Kontrolle in der konstitutionellen Monarchie, da der Gegenzeichnende mit seiner Unterschrift dem Parlament gegenüber für den Vorgang verantwortlich wird. Dadurch wird erst die Kontrolle des Parlaments ermöglicht, da das Staatsoberhaupt selbst dem Parlament nicht verantwortlich ist.
In Deutschland war bzw. ist die Gegenzeichnung u.a. in Art. 17 der Bismarckschen Reichsverfassung, Art. 50 der Weimarer Verfassung und Artikel 58 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geregelt.
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