Geistige Leistung

Geistige Leistung
Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung.
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Als Werke werden im Urheberrecht Schöpfungen von Urhebern bezeichnet, die durch das Urheberrecht geschützt werden. Ein geschütztes Werk entsteht durch den Vorgang, in dem der Urheber des Werkes eine Idee umsetzt und ihr eine wahrnehmbare Form gibt.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzeslage in Deutschland

Nach § 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind das Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. [1] Der historische Werkbegriff des § 1 UrhG prägt zwar nach wie vor das Urheberrecht, ist aber nicht abschließend zu verstehen.

Beispielhaft werden in § 2 Abs. 1 UrhG als "Geschützte Werke" Sprachwerke, Musikwerke, Computerprogramme, pantomimische Werke, Werke der bildenden Künste, Lichtbildwerke, Filmwerke und Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art als geschützte Werke aufgeführt. Maßgeblich ist aber die Definition in § 2 Abs. 2 UrhG, wonach Werke im Sinne des Gesetzes nur persönliche geistige Schöpfungen sind. [2]

Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Bitte entferne erst danach diese Warnmarkierung.

Die Schöpfung muss zudem einen geistigen Gehalt aufweisen, der in dem Werk eine wahrnehmbare Form gefunden hat, eine reine Idee ist deshalb noch kein geschütztes Werk.

Zusätzlich wird noch gefordert, dass es sich um eine individuelle Schöpfung handelt, dass die Schöpfung also auf einer bewussten Entscheidung des Urhebers innerhalb eines Gestaltungsspielraumes beruht. Eine lediglich statistische Einmaligkeit reicht also nicht aus.

In diesem Zusammenhang wird auch der Begriff einer erforderlichen Gestaltungs- oder Schöpfungshöhe diskutiert, der jedoch nur schwer objektiv festzustellen ist und deshalb teilweise als Kriterium abgelehnt wird. Ein geschütztes Werk muss ansonsten keine qualitativen oder ästhetischen Anforderungen erfüllen. Es soll gerade auch die so genannte kleine Münze, also eine künstlerisch weniger wertvolle Schöpfung, geschützt werden.

Ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist grundsätzlich auch mehr als die Summe seiner Teile. Das bedeutet beispielsweise, dass nicht jeder einzelne Takt eines Musikstückes notwendigerweise selbständig ein geschütztes Werk darstellt, auch wenn das Musikstück insgesamt zweifellos geschützt ist.

Persönlich ist eine Schöpfung dann, wenn sie von einem Menschen geschaffen wurde, das heißt eine automatisch von einer Maschine generierte Graphik oder das von einem Affen geschaffene Gemälde sind keine persönlichen Schöpfungen und scheiden als geschützte Werke aus (juristisch umstritten ist die persönliche Schöpfung zum Beispiel auch bei Marcel Duchamps Urinal und bei John Cages 4'33").

Abgeleitetes Werk

Abgeleitete Werke (engl. derivative work) sind Neuerschaffungen, die auf einem vorangegangenen urheberrechtlich geschütztes Werk beruhen. So z.B. Derivate in der Softwareentwicklung.

Quellen

  1. Urheberrechtsgesetzes § 1
  2. Urheberrechtsgesetzes § 2

Siehe auch

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Leistung (Psychologie) — Leistung wird in der Psychologie als ein durch Energieaufwand geschaffener Wert bezeichnet, der durch den Einsatz der verfügbaren menschlichen Fähigkeiten zustande kommt, wobei ein Handlungsziel mit einem gewissen Niveau erreicht wird. Dabei muss …   Deutsch Wikipedia

  • Leistung — Verdienste; Errungenschaft; Verdienst; Meriten; Energie; Leistungsabgabe; Leistungsfähigkeit; Kraft; Schwung; Performanz; Geschwindigkeit * * * Leis|tung …   Universal-Lexikon

  • Geistige Behinderung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Jahrbuch für die geistige Bewegung — Titelseite des ersten Jahrbuchs für die geistige Bewegung, Berlin 1910 Das Jahrbuch für die geistige Bewegung ist eine Zeitschrift, deren drei Bände in den Jahren 1910 bis 1912 von Friedrich Wolters und Friedrich Gundolf, beide Mitglieder des… …   Deutsch Wikipedia

  • Plagiat — Ein Plagiat (über frz. aus lat. plagium, „Menschenraub“[1]) ist das Aneignen fremder geistiger Leistungen. Dies kann sich auf die Übernahme fremder Texte oder anderer Darstellungen (z. B. Zeitungs , Magazinartikel, Fotos, Filme,… …   Deutsch Wikipedia

  • Zitat — Ein Zitat (das; lateinisch citatum, „das Angeführte/Aufgerufene“) ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle. Auch andere Medien, wie Bilder und Musik, können als Zitat verwendet werden.… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumstheorien — sind systematische Erklärungsversuche zur Entstehung und Rechtfertigung der gesellschaftlichen Institution des Eigentums. Das Recht auf persönliches Hab und Gut wird in der Regel nicht infrage gestellt. Kontroverse Positionen gibt es hingegen in… …   Deutsch Wikipedia

  • psychophysiologische Grundlagen geistiger Prozesse —   Seit der Begründung der modernen Psychologie im 19. Jahrhundert, unter anderem durch Gustav Fechner, Wilhelm Wundt, Francis Galton und James McKeen Cattell, stützt man sich auf funktionelle Forschungsmodelle, um psychische Leistungen zu… …   Universal-Lexikon

  • Intelligenzleistung — In|tel|li|gẹnz|leis|tung, die: mithilfe von Intelligenz erbrachte Leistung; geistige Leistung. * * * In|tel|li|gẹnz|leis|tung, die: mithilfe von Intelligenz erbrachte Leistung; geistige Leistung: Instinkthandlungen sind keine en …   Universal-Lexikon

  • Eigentümlichkeit — 1. Das ⇡ Urheberrecht schützt Werke, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen (§ 2 II UrhG). Maßgebend ist, ob der in dem Werk zum Ausdruck kommende geistig ästhetische Gesamteindruck gegenüber vorbekannten Gestaltungen einen für den… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”