- Gemeinschaftsunternehmen
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Dieser Artikel beschreibt die Unternehmensform Joint Venture. Für die Liedermacher siehe Joint Venture (Liedermacher). - die Streuung der Risiken und Kosten auf die beteiligten Gesellschaften
- die Sicherung von vorhandenen Ressourcen
- die Nutzung von Skalenerträgen
- der Zugang zu neuen Technologien und Absatzmärkten
- die Förderung von Mitarbeitern durch die Übernahme von Verantwortung in einem Joint Venture
- die Förderung von anderen kleineren Firmen, sowie einen Imagegewinn für diese.
- ↑ R. Leonhardt (2004): Foreign Direct Investment, Ownership, and the Transfer of Technology, Verlag Peter Lang, München
- Schaumburg, Harald: Internationale Joint Ventures: Management, Besteuerung, Vertragsgestaltung, 1999
- Harrigan, Kathryn Rudie: Managing for Joint Venture Success, 1986 ISBN 0-669-11617-3
- G. J. B. Probst/ CC Rüling: Joint-Ventures und Joint-Venture-Management, 2001
Unter dem Begriff Joint Venture [ˌdʒɔɪnt ˈvɛntʃə] (deutsch: Gemeinschaftsunternehmen oder auch gemeinsames Wagnis) versteht man Kooperationen von Gesellschaften.
Dabei kommt es zur Gründung einer neuen, rechtlich selbstständigen Geschäftseinheit, an der die Gründungsgesellschaften (zwei oder mehrere Gesellschaften) mit ihrem Kapital beteiligt sind. Neben dem Kapital bringen die Gründungsgesellschaften meist einen wesentlichen Ressourcenanteil an Technologie, Schutzrechten, technischem bzw. Marketing-Know-how und Betriebsanlagen ein. Ein Joint Venture ist durch die beiden Aspekte Kooperation und Autonomie gekennzeichnet.
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Gründungsmotive
Bei den Motiven für die Gründung von Joint Ventures wird zwischen internen, wettbewerbsbezogenen und strategischen Zielsetzungen unterschieden.
Motive aus interner Sicht
Motive aus wettbewerbsbezogener Sicht
Aus wettbewerbsbezogener Sicht sind Joint Ventures vor allem deshalb wichtig, weil man Branchenentwicklungen steuern kann und Geschwindigkeitsvorteile gegenüber Konkurrenten erzielen kann. Außerdem kann auf die zunehmende Globalisierung schneller reagiert werden.
Strategische Ziele
Als strategische Ziele werden die Schaffung und Nutzung von Synergien, der Technologietransfer und die erweiterte Möglichkeit der Diversifikation gesehen. Ein weiteres Motiv, ein Joint Venture zu gründen, kann die rechtliche Lage in einem Land sein. Einige Länder wie die Volksrepublik China erlauben die Gründung von reinen (100%-igen) Tochtergesellschaften ausländischer Firmen in bestimmten Branchen gar nicht, in anderen nur unter der Auflage behördlicher Genehmigungen. Hier sind Joint Ventures mit einheimischen Firmen oft die einzige Möglichkeit für ausländische Firmen, auf dem jeweiligen Markt Fuß zu fassen.
Stärken von Joint Ventures
Kooperation und Autonomie sind auch die wesentlichen Stärken von Joint Ventures. Kooperation entsteht dadurch, dass zwei oder mehrere Unternehmen ein Joint Venture gründen und führen, während diese Einheit rechtlich und organisatorisch klar losgelöst von den jeweiligen Partnerunternehmen handelt und zu behandeln ist, sprich autonom ist. Ein Beispiel ist die Kooperation von Fujitsu und Siemens AG, die ihre Computersparten zusammengelegt haben (wobei das ji im Namen von Fujitsu darauf hinweist das Fujitsu selber aus einem früheren Joint Venture von Siemens hervorging), ein anderes KTRT Joint Venture in Taiwan.
Gefahrenpotential von Joint Ventures
Die Gründung von Joint Ventures birgt natürlich auch Gefahren in sich. Dies kann man leicht erkennen, wenn man das Joint-Venture-System genauer betrachtet: Im Joint-Venture-System unterscheidet man Ebenen. Auf der ersten Ebene befinden sich die Partner und auf der zweiten Ebene befindet sich die Einheit selbst. Konflikte können sich auf der Partnerebene dann ergeben, wenn man zum Beispiel die Zielsetzung nicht klar definiert oder die Joint-Venture-Einheit eine unterschiedliche Position und Wichtigkeit in der Wertschöpfungskette der einzelnen Partner hat. Aber auch in der Beziehung der Joint-Venture-Einheit zu den Gründungsgesellschaften kann es zu Problemen kommen, denn aus der Autonomie der Joint-Venture-Einheit erwächst eine hohe Anforderung an Kontroll- und Integrationsmechanismen. Bei einem Zusammenschluss von Unternehmen aus anderen Staaten könnte es zu kulturellen Problemen kommen. Eine wesentliche Gefahr von Joint Ventures liegt darin, dass Firmeninterna indirekt über die gemeinsame Tochter auch dem Joint-Venture-Partner offen liegen, der auf anderen Märkten oder in der Zukunft ein potentieller Konkurrent ist.
Joint Venture ≠ Joint-Venture-System
Um Irrtümer zu vermeiden und Joint Ventures verstehen zu können, ist es meist notwendig, den Blick nicht nur auf die neu gegründete Gesellschaft zu richten, sondern auch das dahinterstehende Beziehungsgeflecht zu beleuchten. Daher unterscheidet man zwischen den Begriffen „Joint Venture“, das die neue Einheit bezeichnet, und dem Begriff „Joint-Venture-System“, welches das gesamte Umfeld der Joint-Venture-Einheit und der Gründungsunternehmen meint.
Volkswirtschaftliche Betrachtungen
Internationale Joint Ventures sind eine besondere Form der internationalen Direktinvestitionen. Von besonderem Interesse ist hier die Rolle, die internationale Joint Ventures für den Technologietransfer spielen. Weiterhin ist die inhärente Instabilität von Joint Ventures, das heißt die früher oder später stattfindende vollständige Übernahme durch einen Partner beim größten Teil von Joint Ventures, zentraler Gegenstand volkswirtschaftlicher Untersuchungen.[1]
Einzelnachweis
Weblinks
Quellen
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