Genusstauglichkeitszeichen

Genusstauglichkeitszeichen
Genusstauglichkeitskennzeichen für ein Milchprodukt
Genusstauglichkeitskennzeichen auf einer Tetrapak-Milchpackung

Genusstauglichkeitskennzeichen ist die amtliche Bezeichnung für ein EU-einheitliches Symbol auf Lebensmittelverpackungen. Die darin enthaltene Betriebsnummer wird auch als Veterinärkontrollnummer bezeichnet. Seit 1. Januar 2006 heißt das Genusstauglichkeitskennzeichen Identifikationskennzeichen, auch die alten einstelligen Länderkürzel müssen seitdem mit zweistelligen Kürzeln angegeben werden (DE statt D). Für eine Übergangszeit dürfen die Hersteller noch Restbestände an Verpackungsmaterial aufbrauchen.

Man findet es auf der Verpackung sämtlicher Lebensmittel tierischer Herkunft (Milchprodukte, Fleischerzeugnisse, Fisch- und Weichtierprodukte), wo es EU-weit durch die EU-Verordnung 853/2004 vorgeschrieben ist. In Deutschland wird das Kennzeichen von den Veterinäruntersuchungsämtern der Bundesländer vergeben. Das Kennzeichen besagt, dass der Betrieb, welcher das Produkt zuletzt behandelt bzw. verpackt hat, nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und entsprechend überwacht wird. Es ist demnach nicht für den Verbraucher, sondern die Überwachungsbehörden gedacht. Der Verbraucher kann aus der Kennzeichnung nur Rückschlüsse auf den Transportweg ziehen. Rückschlüsse z. B. auf die Herkunft der Rohstoffe sind darüber nicht möglich. Sie sind lediglich dann möglich, wenn eine geografische Herkunftsbezeichnung verwendet wurde. So muss bspw. "irische Butter" in Irland hergestellt sein, auch wenn die Endverpackung in Deutschland vorgenommen wurde.

Deutsche Genusstauglichkeitskennzeichen bestehen aus einem 4-teiligen Code, z. B. „DE-BY-000-EG“, der von einer Ellipse umrandet ist. Die vier Teile stehen für:

  1. Das Land (AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, EL, FR, FI, HU, IE, IT, LT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, UK)
  2. Abhängig vom Erzeugnis
    • Bei Milcherzeugnissen: Das Bundesland (BB, BE, BW, BY, HB, HE, HH, MV, NI, NW, RP, SH, SL, SN, ST, TH)
    • Bei Fleischerzeugnissen: Die Art des Betriebes (EHK Hackfleisch- und Fleischzubereitungsbetrieb (eigenständige Produktionseinheit), ES Schlachtbetrieb (Fleisch), ESG Schlachtbetrieb (Geflügel), ESK Schlachtbetrieb (Hauskaninchen), EUZ Umpackbetrieb nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht, EV Verarbeitungsbetrieb (Fleisch), EZ Zerlegungsbetrieb (Fleisch), EZG Zerlegungsbetrieb (Geflügelfleisch), EZK Zerlegungsbetrieb (Hauskaninchen))
  3. Die Betriebsnummer
  4. Abkürzung für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (CEE, EØF, EWG, EOK, ETY, EEC, EEG) oder die Europäische Gemeinschaft (CE, EF, EG, EK, EC, EY)

In anderen Ländern können für den zweiten und dritten Teil des Codes andere Regeln gelten.

Siehe auch

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