- Gerätewagen Tauchen
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Gerätewagen (GW) sind in Deutschland spezielle Fahrzeuge der Hilfsorganisationen, welche dafür ausgelegt sind, umfangreiches Gerät für technische Hilfeleistungen oder ähnliches an Einsatzstellen zu bringen. Sie unterscheiden sich von den Rüstwagen dadurch, dass sie im wesentlichen dem Transport des Gerätes dienen, während im Rüstwagen auch festeingebaute Geräte (Stromerzeuger, Seilwinde) vorhanden und mit Allradantrieb ausgerüstet sind. Als weiterer Unterschied kommt hinzu, dass Rüstwagen im Regelfall mit einer Truppkabine (1/1 bzw. 1/2) ausgestattet sind, während Gerätewagen über Kabinen in Staffel- oder Gruppengröße (1/5 oder 1/8) verfügen können. Die transportierten Geräte unterscheiden sich je nach Aufgabe des Fahrzeugs. Häufig handelt es sich um Gerät für spezielle Aufgaben wie etwa der Ölschadensbekämpfung, welches nicht, oder in deutlich geringerem Umfang auf anderen Fahrzeugen mitgeführt wird.
Aus wirtschaftlichen Gründen werden, vor allem in neuerer Zeit, von einigen Feuerwehren statt Gerätewagen ein Wechselladerfahrzeug und entsprechende Abrollbehälter beschafft.
Inhaltsverzeichnis
Beispielhafte Aufzählung verwendeter Gerätewagen
Feuerwehr
- GW-Atemschutz (GW-A)
- GW-Analytische Task Force (GW-ATF)
- GW-Gefahrgut (GW-G)
- GW-Höhenrettung (GW-Hörg)
- GW-Licht (GW-Licht)
- GW-Logistik (GW-L)
- GW-Messtechnik (GW-M, GW-Meß)
- GW-Nachschub (GW-N)
- GW-Sonderaufgaben (GW-S)
- GW-Strahlenschutz (GW-S)
- GW-Tierrettung (GW-Tier)
- GW-Umwelt (GW-U)
- GW-Versorgung (GW-V)
- GW-Wasserrettung (GW-W)
- GW-Zusatzbeladung (GW-Z, nach technischer Weisung in Niedersachsen)
Bei den Gerätewagen sind derzeit der Gerätewagen-Gefahrgut und der Gerätewagen-Logistik genormt; der GW-Z wird in Niedersachsen nach technischer Weisung hergestellt und kann somit für das Land als genormt angesehen werden.
Hilfsorganisationen
- GW-Sanitätsdienst (GW-San)
- GW-Rettungsdienst
- GW-Wasserrettung (DLRG und Wasserwacht)
- GW-Tauchen (TauchEinsatzFahrzeug)
- GW-Technik und Sicherheit
Normung
Nur ein kleiner Teil der Gerätewagen war und ist genormt. Die Normen für die meisten Typen wurde zurückgezogen. Der Gerätewagen Logistik 1 ersetzt wegen seiner Sonderbeladung den Gerätewagen Gefahrgut 1, der Gerätewagen Logistik 2 den Gerätewagen Gefahrgut 2 und den Schlauchwagen 2000 mit Truppbesatzung (SW 2000-Tr). Viele Länder haben eigene Vorschriften für Gerätewagen herausgebracht. Die Norm nennt aber beispielhaft weitere Typen von Gerätewagen.
Normfahrzeuge
Fahrzeug Norm (DIN) Ausgabe von zurückgezogen Gerätewagen 14555 Blatt 10 1974 30. Mai 1990 Gerätewagen Gefahrgut 14555 Blatt 12 August 2005 . Gerätewagen Gefahrgut 1 14555 Blatt 13 April 1992 Oktober 1997 Gerätewagen Gefahrgut 1 14555 Blatt 14 Oktober 1997 April 2005 Gerätewagen Gefahrgut 2 14555 Blatt 12 Oktober 1990 Oktober 1997 Gerätewagen Gefahrgut 2 14555 Blatt 13 Oktober 1997 April 2005 Gerätewagen Gefahrgut 3 14555 Blatt 12 Oktober 1997 April 2005 Gerätewagen Logistik 1 14555 Blatt 21 April 2005 . Gerätewagen Logistik 2 14555 Blatt 22 April 2005 . Gerätewagen Öl 14555 Blatt 11 August 1978 30. Mai 1990 Fahrzeuge nach Ländervorschrift
Land Fahrzeug Ausgabe von zurückgezogen Niedersachsen Gerätewagen mit Zusatzbeladung . . Genormte Fahrzeuge und Fahrzeuge nach Landesvorschrift
Genormt ist derzeit der nur der Gerätewagen-Logistik 1 und 2 und der Gerätewagen Gefahrgut. Nach Landesvorschrift gibt es den Gerätewagen-Zusatzbeladung in Niedersachsen.
Gerätewagen Logistik
Der Gerätewagen Logistik (GW-L 1 bzw. GW-L 2) ist ein Fahrzeuge zum Transport von Materialien die zum Bewältigen von verschiedenen Einsatzlagen benötigt werden. Es ist in zwei Größen seit April 2005 genormt. Zwischenzeitlich wurde zur Anpassung an die Abgasbestimmungen und wegen einer besseren Achslastverteilung eine Längenanpassung in der Norm vorgenommen. Aufgaben des GW-L sind die Einsatzstellenversorgung mit Geräten und Materialien, die Beseitigen von Gefahrgut mit dem Modul „Gefahrgut“ und die Löschwasserversorgung mit dem Modul „Wasserversorgung“ (nur GW-L 2, Ersatz des Schlauchwagens 2000 mit Truppbesatzung).
Der Gerätewagen Logistik 1 besitzt ein handelsübliches Fahrgestell der Kraftfahrzeuggewichtsklasse „Leicht“ mit Straßenantrieb und möglichst Differentialsperre und eine Ladefläche mit Plane oder einem Kofferaufbau. Am Heck des Fahrzeuges muss eine Ladebordwand mit einer Mindestnutzlast von 750 Kilogramm vorhanden sein. Auf der Ladefläche müssen zudem mindestens sechs Rollcontainer oder Gitterboxen transportiert werden können. Die Nutzlast des Fahrzeuges beträgt mindestens 2000 kg. Die Besatzung besteht entweder aus einem Trupp oder einer Staffel.
Der Gerätewagen Logistik 2 besitzt ein handelsübliches Lkw-Fahrgestell Kraftfahrzeuggewichtsklasse „Mittel “mit Allradantrieb und Single-Bereifung; die Norm empfiehlt ein vollautomatisches Getriebe. Der Aufbau besteht aus einer Ladefläche mit einer Plane und einer Ladebordwand, deren Mindestnutzlast 1.500 Kilogramm beträgt. Zwischen Kabine und Pritsche muss ein Gerätekoffer vorhanden sein, um die in der Norm beschriebene Beladung unterzubringen. Auf der Ladefläche müssen zudem mindestens acht Rollcontainer oder Gitterboxen transportiert werden können. Die Nutzlast des Fahrzeuges beträgt mindestens 4000 kg. Die Besatzung besteht aus einer Staffel.
Die Fahrzeuge dürfen nicht länger als 8,3 m, nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 3,3 m sein.
Gerätewagen Zusatzbeladung
Der Gerätewagen-Zusatzbeladung ist im wesentlichen wie der ehemalige Rüstwagen 1 (RW 1) ausgestattet und dient der technischen Hilfeleistung.
Gerätewagen Gefahrgut
Der Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) ist ein Feuerwehrfahrzeug für den Einsatz bei Gefahrgutunfällen. Er führt neben den Geräten für die technische Hilfeleistung auch Schutzkleidung mit. Auf dem Fahrzeug befinden sich neben den nötigen Mittel die zur Durchführung von Sofortmaßnahmen bei der Bekämpfung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Mineralölen erforderlich sind auch Geräte zur Beseitung vorgenannter Stoffe und Meßgeräte. Der Gerätewagen Gefahrgut ist meist in Form von LKW in Kastenbauweise realisiert.
Der Gerätewagen Gefahrgut wurde anstelle des Gerätewagen Öl genormt, da der Anteil von Gefahrgutunfällen mit anderen Stoffen als Mineralöl ständig zunahm. Zunächst war eine (GW-G 2), dann zwei (GW-G 1 und GW-G 2) und schließlich drei Größen genormt, wobei sich im Rahmen dieser Änderung auch noch die maximalen Massen der Fahrzeuge änderten. Seit 2005 ist nur noch ein Gerätewagen Gefahrgut genormt; die Aufgaben des GW-G 1 und 2 sollen vom Gerätewagen Logistik mitübernommen werden.
Da die Funkrufnamen von Bundesland zu Bundesland variieren, siehe unter Funkrufname.
Der GW-G rückt normalerweise im Gefahrstoffzug aus.
Gerätewagen Gefahrgut nach Landesvorschrift
Mehrere Länder haben schon vor der Normung eigene Richtlinien zum Bau erlassen.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gab es seit den 1970er Jahren den Rüstwagen Säure, der allerdings nicht weit verbreitet war. Er führte Schutzkleidung und Aufanggeräte mit. Die Vorschrift wurde zurückgezogen.
Bayern
In Bayern wurde 1988 eine Baurichtlinie erlassen. Dieser hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 12 t. Mit Einführung des neuen GW-G nach DIN 14555-12 im Jahr 2005 wurde die Baurichtlinie zurückgezogen.
Niedersachsen
Die Technische Weisung Nr. 12 des Landes Niedersachsen beschreibt einen Gerätewagen mit Sonderausrüstung für den Einsatz bei Schadensfällen mit gefährlichen Stoffen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und einer Besatzung von 1/2. Dieser wird im Fachzug Gefahrgut eingesetzt. In Niedersachsen sind aber auch GW-G nach DIN verbreitet.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 1989 einen GW-G mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und einer Besatzung von 1/1.
Rheinland-Pfalz
Zu den Gefahrgutzügen des Landes Rheinland-Pfalz gehört ein GW-G nach Technischer Richtlinie 1 (GW-G1 (RP)) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und einer Besatzung von 1/2.
Sachsen
In Sachsen gilt seit 1993 eine Verwaltungsvorschrift für einen 3,5-Tonner-GW-G (GW-G3,5).
Nicht und nicht mehr genormte Gerätewagen
Gerätewagen Öl
Der Gerätewagen-Öl war ein verbreitetes Feuerwehrfahrzeug in den 1970er bis Anfang der 1990er Jahren zur Bekämpfung von Mineralölunfällen. Die Norm wurde zu Gunsten des Gerätewagen-Gefahrgut zurückgezogen, da die sonstigen Gefahrgüter einen immer höheren Anteil ausmachten und der Gerätewagen hierfür nicht ausreichend ausgestattet war. Bei vielen Feuerwehren ist er aber auch noch anzutreffen. Wegen der fehlenden Norm variiert die Ausstattung aber erheblich. Teilweise werden auch Pritschenwagen mit Ölwehrausstattung als GW-Öl bezeichnet. Bereits vor der Normung wurden meist bei Berufsfeuerwehren unter der Bezeichnung Ölalarmwagen, Ölsaugwagen, Rüstwagen-Öl Spezialfahrzeuge entwickelt. Der Rüstwagen-Öl war jedoch auch ein genormtes Fahrzeug, welcher im Gegensatz zum GW-Öl mit einer eingebauten Pumpe und einem Tank für Mineralöl ausgestattet war.
Der Gerätewagen-Öl operiert in der Regel unabhängig von größeren Feuerwehreinheiten und wird meist von einem Löschgruppenfahrzeug zur Sicherstellung des Brandschutzes unterstützt. Er kann jedoch ggf. auch in einen Gefahrstoffzug integriert sein.
Die Besatzung bestand aus einem Trupp (1/2). Die zulässige Gesamtmasse war dabei auf 6000 kg festgelegt. Es kamen hauptsächlich Kleintransporter, Lieferwagen, Klein-LKW oder Kleinbusse zum Einsatz. Als Aufbauhersteller zeichnete hier hauptsächlich die Firma Albert Ziegler, Giengen, die bereits 1963 unter dem Begriff Ölschadensanhänger (ÖSA) Sondergeräte zur Ölbekämpfung fertigte. Bei abgebildetem Fahrzeug der Stadt Kraichtal war beispielsweise ein kompletter Hydraulischer Rettungssatz zusätzlich verlastet. Da diese Fahrzeuge vor allem im Straßenverkehr eingesetzt waren, verfügen sie, besonders in jüngerer Zeit, oftmals über eine Verkehrswarnanlage im Fahrzeugheck.
Abgesehen von einem Feuerlöscher verfügt der Gerätewagen Öl über keinerlei feuerwehrtechnische Beladung zur Brandbekämpfung. Er verfügt jedoch über eine Vielzahl von Gegenständen zur Verkehrssicherung (z.B. Verkehrsleitkegel), zum Aufnehmen von Mineralölen (z.B. Ölbindemittel, Überfässer, Wannen, Mulden, Eimer, Reinigungsgeräte, Kanalabsperrblasen) und zum Umfüllen (Gefahrgutpumpen). Mitgeführtes Handwerkszeug ist in der Regel aus einer speziellen Bronzelegierung gefertigt, die keine Funken reißt. Außerdem verfügt das Fahrzeug über diverse leichte Schutzanzüge.
Gerätewagen Atemschutz, Strahlenschutz und Atem- und Strahlenschutz
Diese Gerätewagen dienen der Nachschubsicherung und zum Bereitstellen von spezieller Ausrüstung zum Schutz von Atemwegen und Körper der Einsatzkräfte. Es gibt sie sowohl als getrennte Fahrzeuge (Gerätewagen-Atemschutz, GW-A bzw. Gerätewagen-Strahlenschutz, GW-S) und als weiter verbreitete Kombination (GW-A/S).
Das Fahrzeug kommt besonders dann zum Einsatz, wenn der Bedarf an Atemschutzgeräten sehr groß ist oder spezielle Kleidung und Geräte benötigt werden. Nicht selten ist der das Fahrzeug Teil des erweiterten Löschzuges. Die Unterstützung anderer Feuerwehreinheiten im Fall von Strahlenschutzeinsätzen gehört ebenfalls zu den Alarmierungsgründen. Deshalb ist er, obwohl nicht mehr genormt, fester Bestandteil in der Ausrückeordnung vieler Gefahrstoffzüge.
Der Gerätewagen ist in der Regel ein LKW mit Kastenaufbau oder ein Kleinlaster. Immer häufiger ist er jedoch auch in Form eines Wechselladerfahrzeugs mit entsprechendem Abrollbehälter anzutreffen. Gelegentlich ist auch ein Atemluftkompressor und Gerät zur Prüfung von Masken und Flaschen eingebaut um vor Ort die Wartung der Geräte vornehmen zu können.
Da es keine Norm gibt, unterscheidet sich die Beladung erheblich. In der Regel wird eine größere Anzahl an Ersatzflaschen für Preßluftatmer, Kreislaufgeräte, Atemschutzmasken und Filter, sowie Schutzanzüge (z.B. Chemikalienschutzanzug, Reaktorschutzanzug, Kontaminationsschutzanzug und Hitzeschutzanzug) mitgeführt. Oft ist das Fahrzeug als Wetterschutz mit einer Markise versehen; zum Umkleiden nach dem Einsatz werden oft auch Trainingsanzüge mitgeführt. Auch Meßgeräte wie Explosionsgrenzenwarngeräte, Dosisleistungsmeßgeräte und Spürgeräte wie Geiger-Müller-Zähler u.ä. gehören oft zur Ausrüstung.
Gerätewagen Wasserrettung
Der Gerätewagen Wasserrettung (GW-W oder GW-WR) ist ein Fahrzeug, welches vor allem bei größeren Feuerwehren an Gewässern und auch bei Hilfsorganisationen wie der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft oder der Wasserwacht vertreten ist. Er hat entweder eine Truppbesatzung (1/2) oder eine Besatzung von (1/4). Teilweise gibt es auch weitere Besetzungsformen. Da das Fahrzeug nicht genormt ist, kann die Ausrüstung variieren. Meist wird mit dem Fahrzeug aber Tauchausrüstung, Schlauchboot, Eisschlitten und weitere Ausrüstung, wie z.B. Spineboard, Gurtretter, tragbare Seilwinden, Erste-Hilfe-Geräte, Überlebensanzüge, Wathosen, Rettungswesten, Sicherungsgeräte für Taucher und Bergeausrüstung transportiert. Bei Feuerwehren findet man anstelle des Fahrzeugs auch entsprechende Abrollbehälter. Besonders bei Berufsfeuerwehren gibt es auch Fahrzeuge, die nicht nur dem Transport von Geräten dienen, sondern in denen sich die Einsatztaucher schon während der Fahrt umkleiden und ausrüsten können. Gelegentlich ist das Fahrzeug auch zum Transport einer Druckkammer geeignet.
Das Fahrzeug wird neben der Rettung und Bergung aus dem Wasser auch bei der Rettung und Bergung von oder aus vereisten Gewässern eingesetzt.
Das Fahrzeug rückt in der Regel mit einem Löschgruppenfahrzeug oder einem Rüstwagen 2, auf welchem auch Wasserrettungsgeräte verladen sind, aus.
Gerätewagen Tauchen
Der Gerätewagen Tauchen, auch Taucheinsatzfahrzeug (TEF) genannt, ist ein Einsatzfahrzeug, welches von Feuerwehren und Hilfsorganisationen wie der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft oder der Wasserwacht betrieben wird. Aufgabe des Fahrzeug ist es, Rettungstaucher mit ihrer Ausrüstung schnell zum Einsatzort zu bringen und die Taucher im Einsatz zu unterstützen. Das Fahrzeug ist hauptsächlich mit Tauchausrüstung beladen, oft ist auch eine Grundausrüstung zur medizinischen Versorgung zu finden.
Der Gerätewagen Tauchen ist oft darauf ausgelegt, einen Taucheinsatz möglichst autark durchführen zu können. Deshalb ist er oft mit Stromerzeugern und Kompressoren ausgerüstet um Druckluftflaschen neu zu befüllen. Weiterhin bieten manche Fahrzeuge den Tauchern die Möglichkeit, sich nach dem Tauchgang zu duschen, was nach einem Tauchgang in kontaminierten Gewässern durchaus von Vorteil ist. Der Gerätewagen Tauchen ist in einem Einsatztauchtrupp oft das Primärfahrzeug und wird meistens im Katastrophenschutz eingesetzt.
Gerätewagen Höhenrettung
Der Gerätewagen-Höhenrettung ist ein Einsatzfahrzeug, das meistens bei Berufsfeuerwehren oder Werkfeuerwehren zum Transport von Geräten zur Rettung aus Höhen und Tiefen beschafft wurde. Bei kleineren Feuerwehren findet man es kaum, da zum einen nur eine geringe Zahl von Einsätzen in diesen Bereich fallen und zum anderen die Ausbildung des Personals zu aufwendig ist. das Fahrzeug ist meist mit einer Staffel- oder Gruppenkabine ausgestattet und rückt oft mit einem Löschgruppenfahrzeug und einer Drehleiter zusammen aus. Neben Rettung und Bergung aus Höhen und Tiefen werden Geräte zur Sicherung von Dächern usw. mitgeführt.
Gerätewagen Licht
Der Gerätewagen Licht' (GW-Licht), auch Flutlichtmastfahrzeug (FLMF), Lichtmastkraftwagen (LmKrW) ist ein Fahrzeug, das man bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen findet. Es ist mit einem mobilen oder stationären Lichtmast für nächtliche Einsätze und weiterem Beleuchtungsgerät ausgestattet. Der notwendige Generator kann meist auch anderen Zwecken dienen. Während kleinere Lichtmasten (meist mit 2-4 Halogenstrahlern) zur Standardausrüstung der genormten Rüstwagen und größerer Einsatzleitwagen gehören, sind reine Gerätewagen Licht eher selten. Diese verfügen jedoch dann meist über ein starkes Stromaggregat (über 20 kVA), über 6 Scheinwerfer (meistens über 1000 W) und auch über eine umfangreiche Ausrüstung zur Absicherung der Einsatzstelle, wie etwa Warnleuchten oder Triblitz. Vielfach wird jedoch statt des Gerätewagens ein Lichtmastanhänger verwendet.
Ein Beispiel für einen reinen Gerätewagen Licht ist das landkreiseigene Fahrzeug bei der Freiwilligen Feuerwehr Grub am Forst im Landkreis Coburg. Es ist mit einer 9 Meter hohen Lichtgriraffe, die mit sechs 1500 Watt Scheinwerfern bestückt ist, ausgerüstet. Daneben wird ein Stromerzeuger mit 25 kVA und tragbare Scheinwerfer mit jeweils drei Mal 1500 Watt auf starken Stativen mitgeführt.
- siehe auch: Großbeleuchtungsgerät des Technischen Hilfswerks
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