Gewässerschadenhaftpflicht

Gewässerschadenhaftpflicht

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch das Eindringen von Heizöl oder anderen gewässerschädlichen Stoffen in das Grundwasser entstehen. Auch Kosten für Versuche, die der Versicherte zur Abwendung von Schäden unternommen hat, werden ersetzt.

Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sollte von allen Hausbesitzern abgeschlossen werden, deren Häuser über eine Ölheizung mit zugehörigen ober- oder unterirdischen Heizöltanks verfügen. Aufgrund des großen Schadens, den Öl durch die Verunreinigung von Trinkwasser anrichten kann, haftet der Inhaber des Öltanks nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auch ohne eigenes Verschulden in unbegrenzter Höhe für entsprechende Schäden.


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