Goldpreisbindung

Goldpreisbindung
20 Mark Goldmünze

Ein Goldstandard ist ein Währungsstandard, unter dem der Geldwert in den verwendeten Währungseinheiten als Wert einer feststehenden Menge von Feingold definiert wird.[1][2] Häufig ist ein Goldstandard mit der Prägung und dem Umlauf von Goldmünzen verbunden. Andere Zahlungsmittel werden in der Regel vom jeweiligen Emittenten auf Verlangen in Goldmünzen getauscht, deren Goldmenge dem Nennwert der eingetauschten Zahlungsmittel entspricht.

Unter dem Goldstandard des Deutschen Kaiserreiches war beispielsweise die Währungseinheit Goldmark dadurch definiert, dass 2790 Goldmark dem Wert von einem Kilogramm Feingold entsprachen.

Inhaltsverzeichnis

Währungsdeckung

Ein Goldstandard hat nicht zur Folge, dass Banknoten oder andere Zahlungsmittel vollständig durch Gold gedeckt sein müssen. So waren Banken in Frankreich und in Deutschland im 19. Jahrhundert lediglich dazu verpflichtet, ein Drittel des Wertes der von ihnen in Umlauf gebrachten Banknoten in Gold vorrätig zu halten. Der Notenumlauf, der nicht durch Gold gedeckt war, wurde durch gute Handelswechsel mit einer Fälligkeit von höchstens drei Monaten gedeckt.

Geschichte

Die meisten Industriestaaten führten zwischen 1817 (Großbritannien) und 1900 (USA) einen Goldstandard ein und lösten mit diesem die zuvor vorherrschenden, auf einem Silberstandard basierten Währungen ab. Gold wurde eine transportable, universelle und stabile Einheit zur Wertbestimmung.

In Frankreich, Deutschland, den Vereinigten Staaten, Australien, Südafrika und Ägypten wurden neben anderen Zahlungsmitteln aus Gold geprägte Kurantmünzen verwendet. Andere Länder, in denen es einen Goldstandard gab, nutzten statt Kurantmünzen in Gold konvertierbare Scheidemünzen.[3] Durch die Goldbindung waren die Wechselkurse zwischenden den Goldstandardländern weitgehend stabil.

In Deutschland wurden Banknoten der Reichsbank, Reichskassenscheine und Scheidemünzen auf Verlangen bei den Reichsbank(haupt)kassen ohne Legitimationsprüfung, d.h. ohne Ausweisvorlage, in Währungsgoldmünzen umgetauscht. Bei den übrigen Privatbanken (ohne eigenen Notenausgaben) wurden Reichsbanknoten und Reichskassenscheine nur nach der aktuellen Kassenlage in Goldwährungsmünzen umgetauscht. Deutsche Privatbanken mit eigener Notenemission mussten nur ihre eigenen Noten auf Verlangen in Goldmünzen umtauschen. Auf Grund der vor dem 1. Weltkrieg herrschenden stabilen Währungsverhältnisse bestanden in Deutschland im täglichen Geldverkehr keine Kursunterschiede zwischen Gold-, Papier, Scheide- und Buchgeld.

In Krisenzeiten (1. und 2. Weltkrieg, Weltwirtschaftskrise) rückten viele Staaten vom Goldstandard ab. Einige Staaten führten anschließend ein Geldsystem mit einer Goldkernwährung ein, das Bürgern nicht mehr das Recht zubilligte, Banknoten, Scheidemünzen und Buchgeld in physisches Gold einzutauschen. Die bis 1914 noch relativ häufig im gewöhnlichen Geldumlauf vorkommenden Goldmünzen unterlagen mit Beginn des 1. Weltkrieges - so fern überhaupt noch geprägt - meist schon in der mit der Münzausgabe beauftragten Bankkassenstelle einer Thesaurierung. Die wenigen Neuprägungen ab etwa 1920 erfolgten meist nur mit geringen Prägezahlen, so dass diese Münzen - sofern sie überhaupt noch zum Kurs von 1 : 1 zur jeweiligen inflationierten Papierwährung ausgegeben wurden - sofort gehortet und damit dem Umlauf entzogen wurden.

Franklin D. Roosevelt erklärte 1933 privaten Goldbesitz im Wert von mehr als 100 US-Dollar als illegal. Gold, welches von Bürgern der Vereinigten Staaten nicht freiwillig zu einem gesetzlich festgelegten Preis von $20.67 pro Feinunze an die Federal Reserve verkauft wurde, wurde beschlagnahmt und die Besitzer mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft.

1944 wurde mit dem Bretton-Woods-Abkommen ein internationales Währungssystem geschaffen, das von dem durch einen Goldstandard definierten US-Dollar als Leitwährung geprägt war. Die US-Zentralbank verpflichtete sich, Dollarreserven jedes Mitgliedsstaates des Währungssystems auf Verlangen zum Kurs von 35 Dollar je Feinunze in Gold umzutauschen.

Entwicklung des Preiseniveaus Englands von 1750 bis 2003.

Das Bretton-Woods-System scheiterte 1973, nachdem die US-Regierung in Folge des Vietnamkrieges international zahlungsunfähig wurde, und die US-Zentralbank ab 1971 der eingegangenen Verpflichtung nicht mehr nachkam. Die bis zu diesem Zeitpunkt von der US-Zentralbank in Umlauf gebrachte und sich durch ein Außenhandelsdefizit im Ausland angehäufte Dollarmenge war so groß, dass die Goldreserven der USA nicht ausgereicht hätten, um den Dollarbestand eines einzelnen Mitgliedslandes wie Frankreich in Gold einzulösen.

Befürworter eines Goldstandards vertreten die Ansicht, dass die Aufhebung des klassischen Goldstandards Anfang des 20. Jahrhunderts (z. B. durch Großbritannien 1914) zu einer Überschwemmung der Welt mit neu geschaffenem, vor allem durch Staatskredite und andere langfristige Kredite „gedecktem“ Geld und zur ungesunden Wirtschaftsaufblähung in den 1920er Jahren (die „Goldenen Zwanziger“) geführt habe. Als Folge sei es zum Börsencrash (Schwarzer Donnerstag) und zur Wirtschaftskrise in den 30er Jahren gekommen.

Quellenangaben

  1. gold standard In: Merriam-Webster Online Dictionary.
  2. gold standard In: Encyclopædia Britannica Online.
  3. Barry J. Eichengreen, Marc Flandreau: The Gold Standard in Theory and History, 2nd Edition, Routledge 1997, Seite 5.

Weblinks

Literatur

Jörg Lichter: Goldwährung oder Doppelwährung: Der Bimetallismusstreit im Deutschen Reich 1880 bis 1895. In: Bankhistorisches Archiv. Zeitschrift für Bankengeschichte. Nr. 2, 1996 (Herausgegeben vom Wissenschaftlichen Beirat des Institutes für bankhistorische Forschung, Frankfurt am Main). 

Siehe auch


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