- Gottorper Vergleich
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Der Gottorper Vertrag beendet 1768 die offiziell über 300jährige Zugehörigkeit Hamburgs zum dänisch regierten Herzogtum Holstein und einen langen darum währenden Streit.
Bereits 1618 hatte das Reichskammergericht Hamburg den Status einer freien Reichsstadt bestätigt, was jedoch nicht durch Holstein/Dänemark akzeptiert wurde.
Durch den auf Schloss Gottorp bei Schleswig ausgehandelten Vergleich akzeptieren die fürstlichen Mitglieder des Gesamthauses Holstein die unabhängige Stellung Hamburgs sowie den Status einer Kaiserlich Freien Reichsstadt. Somit wird Hamburg als reichsunmittelbare Stadt anerkannt. Der Vertrag zieht einen umfangreichen Gebietsaustausch nach sich. Hamburg gibt die in Pfandbesitz befindlichen 18 Dörfer in den Ämtern Trittau und Reinbek an das Herzogtum Holstein zurück. Dafür werden die holsteinischen Besitzungen innerhalb des hamburgischen Stadtgebietes (Schauenbuger Hof an der Steinstraße und Mühlenhof) an Hamburg übertragen. Hamburg erhält ferner die Elbinseln (wichtige Gebiete für Hafenerweiterung und Schifffahrt), Niederungsgebiete und Sände zwischen Billwerder und Finkenwerder, die Pachtgüter Veddel und Grevenhof, die Lehngüter Peute und Müggenburg, den Griesenwerder, Kaltehofe, sowie den Pagensand und kleinere Holstein-gottorpische Parzellen aus früherem Pfandbesitz. Schließlich wird in Artikel 10 des Vertrages dem hamburgischen Handel in Dänemark und Norwegen das Privileg der Meistbegünstigung eingeräumt.
Grund für ein Einlenken Dänemarks waren finanzielle Bedrängnisse des Königreiches Dänemark und des Herzogtums Holstein-Gottorp. Hamburg erlässt dem dänischen Königshaus eine Schuld von 1 Mio. Taler courant und dem Herzogtum Holstein-Gottorp Verbindlichkeiten in Höhe von 1 Mio. Mark banco, dies stellt eine jahrelange Belastung für den Hamburger Haushalt dar.
Als Mittler zwischen Hamburg und Dänemark war der Freiherr Heinrich Carl von Schimmelmann tätig.
Literatur
- Ernst Christian Schütt, Die Chronik Hamburgs, Chronik Verlag, S. 161, ISBN 3-611-00194-5
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