- Grabenverbau
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Als Grabenverbau werden bauliche Maßnahmen und Einrichtungen zur Abstützung und Sicherung von Graben-, Gruben- und Schachtwänden im Bereich von Aufgrabungen bezeichnet. Im Gegensatz zum Baugrubenverbau stützen sich die seitlichen Sicherungen gegenseitig ab.
Aus Sicherheitserwägungen und aus Gründen des Arbeitsschutzes dürfen Gräben, Gruben und Schächte in der Regel bis maximal 1,25 m Tiefe senkrecht frei ausgeschachtet werden. Eine Überschreitung dieser Tiefe ist ohne weitergehende Sicherungsmaßnahmen nur bei entsprechenden Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel standfestem Boden (Fels), möglich. Die Voraussetzungen dazu sind in der DIN 4124 geregelt. Bei nicht standsicherem Boden oder der Überschreitung der Tiefe wird ein Verbau und/ oder eine Abböschung der Seitenwände notwendig. Je nach Anforderung kommen dabei verschiedene Verbauausführungen zum Einsatz. Differenziert wird nach waagerechtem und senkrechtem Verbau sowie unterschiedlichen, geprüften und zugelassenen, Verbausystemen[1].
Einzelnachweise
- ↑ Thyssen Krupp GfT Bautechnik (PDF) – Grabenverbautechniken
Kategorien:- Bauverfahren
- Bergbautechnik
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